Zwei alkoholisierte Mitarbeiter der AfD-Fraktion sollen sich im Jakob-Kaiser-Haus des Bundestags geprügelt haben. Die Bundestagspolizei rückte in der Nacht zum Donnerstag gegen 23:20 Uhr aus, ging im Foyer dazwischen und schlichtete den Streit.
Bei beiden Beteiligten stellten die Beamten Alkoholeinfluss fest. Die Polizei erstattete von Amts wegen Anzeige – keiner der beiden musste selbst Strafanzeige stellen. Die Ermittlungen laufen, eine strafrechtliche Bewertung steht noch aus, die Namen der Beteiligten sind bislang nicht öffentlich.
Schauplatz unter vier hängenden Ruderbooten
Der Streit spielte im Foyer des Gebäudes, direkt unter der Kunstinstallation „Auf und Ab und Unterwegs“ der Bildhauerin Christiane Möbus – vier Ruderboote, die dort unter der Decke hängen. Was in dieser Nacht geschah, hält der Bericht über die Prügelei im Jakob-Kaiser-Haus fest.
Beteiligt waren Mitarbeiter, nicht Abgeordnete. Der Vorfall fiel in keine Plenarsitzung und berührte kein parlamentarisches Verfahren. Zuständig ist deshalb die Bundestagspolizei – und die Fraktion, bei der die beiden beschäftigt sind.
Die Fraktion weiß von nichts
An die Öffentlichkeit kam der Fall erst zwei Tage später, am Freitag, über Parlamentskreise und die Bundestagsverwaltung. Ein Sprecher der AfD-Fraktion erklärte da zunächst nur, „davon ist der Fraktion nichts bekannt“.
Am Samstag teilte die Fraktion auf dpa-Anfrage mit, ihr lägen keine Informationen vor, sie prüfe den Fall; am Sonntag verbreitete sich die dpa-Meldung zum Vorfall im Jakob-Kaiser-Haus bundesweit. Zu möglichen personalrechtlichen Folgen hat die Fraktion bislang nichts mitgeteilt.
Die Verwaltung blockt jede Auskunft ab
Die Bundestagsverwaltung, die der Präsidentin Julia Klöckner untersteht, verweigerte jede Auskunft über den Vorgang. Sie beruft sich auf eine grundsätzliche Praxis ihres Hauses:
„Zu etwaigen Vorgängen der Bundestagspolizei mit Bezug zu konkreten Personen erteilt die Bundestagsverwaltung grundsätzlich keine Auskünfte.“
Damit bleibt die Personalie im Dunkeln: keine Namen, keine Aussage darüber, ob die beiden noch im Haus arbeiten, keine Bestätigung, ob die Fraktion Konsequenzen prüft. Wer wissen will, was aus dem Fall wird, ist auf Angaben angewiesen, die bislang niemand machen will.
Was die Ermittlungen jetzt klären müssen
Der Fall fällt in eine Woche, in der die AfD auch an anderer Stelle mit körperlicher Auseinandersetzung befasst war: In Düsseldorf sollen zwei AfD-Ratsherren eine Mensur mit scharfen Klingen ausgetragen haben. Im Bundestag geht es dagegen zunächst nur um eine Anzeige und die Frage, ob daraus ein Verfahren wird.
Die Ermittlungen der Bundestagspolizei laufen. Ob es bei der Anzeige bleibt oder ein Strafverfahren folgt, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Ob die Fraktion ihre beiden Mitarbeiter zur Rechenschaft zieht, bleibt bis dahin unbeantwortet.
