Kölner Ausländeramt-Mitarbeiterin soll 76.000 Euro kassiert haben
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Scheinehen

Kölner Ausländeramt-Mitarbeiterin soll 76.000 Euro kassiert haben

Eine 37-Jährige aus dem Kölner Ausländeramt soll Aufenthaltserlaubnisse für Geld durchgewunken haben – für Männer, die über Scheinehen auf Zypern eingereist waren. Sie sitzt in Untersuchungshaft, die Justiz prüft ihre Akten.

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Bis zu 76.000 Euro soll eine Sachbearbeiterin des Kölner Ausländeramts für durchgewunkene Aufenthaltserlaubnisse kassiert haben. Die 37-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Ihr Ehemann gehört ebenfalls zu den Beschuldigten. Beide wurden Anfang Dezember 2025 festgenommen, seit Mitte Oktober stehen die Vorwürfe öffentlich im Raum. In einem Einzelfall sollen 6.200 Euro Bestechungsgeld geflossen sein.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt führt das Verfahren gegen insgesamt vier Personen. Der Vorwurf lautet banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern. Die Beschuldigte soll als Amtsträgerin Aufenthaltserlaubnisse für Männer aus Indien durchgewunken haben, die über Scheinehen auf Zypern nach Deutschland gekommen waren. Ihr Ehemann gehört zu den vier Beschuldigten.

Der Verdacht

Die Männer sollen auf Zypern geheiratet haben – laut Ermittlungen Scheinehen, die ihnen den Weg in die EU öffnen sollten. In Köln trafen sie auf eine Sachbearbeiterin im Bezirksrathaus Ehrenfeld, die für ihre Anträge zuständig war. Die Wohnung der Beschuldigten in Köln-Höhenberg soll dabei als Scheinadresse für die eingeschleusten Personen gedient haben.

In Höhenberg klickten laut einer Nachbarin die Handschellen. Laut dem Bericht des WDR zur festgenommenen Sachbearbeiterin ist die Frau inzwischen gekündigt; die Stadt Köln äußert sich nicht zu den Vorwürfen.

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Die Razzia im Dezember

Am 3. und 4. Dezember 2025 durchsuchten 183 Einsatzkräfte 13 Objekte in Offenbach, Frankfurt, Köln und Remscheid. Drei Haftbefehle wurden vollstreckt, das Amtsgericht Köln ordnete Untersuchungshaft an. Die Beamten pfändeten 9.000 Euro Bargeld und Kontovermögen. Die Aktion richtete sich gegen ein Netzwerk, das Scheinehen vermittelte und dafür Dokumente fälschte.

Die Ermittlungen hatten im Sommer 2024 begonnen. Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen recherchierte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundespolizei und Staatsanwaltschaft beschreibt das Muster: Eheschließungen auf Zypern, gefälschte Dokumente, unklare Lebensgemeinschaften.

Von den ersten Ermittlungen bis zum Prozess

  1. Sommer 2024
    Ermittlungen beginnen

    Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen startet im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens.

  2. 3./4. Dezember 2025
    Razzia in vier Städten

    183 Einsatzkräfte durchsuchen 13 Objekte in Offenbach, Frankfurt, Köln und Remscheid; drei Haftbefehle werden vollstreckt.

  3. Anfang Dezember 2025
    Sachbearbeiterin festgenommen

    Die Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts und ihr Ehemann werden festgenommen, das Amtsgericht Köln ordnet Untersuchungshaft an.

  4. 19./20. Oktober 2026
    Der Fall wird öffentlich

    WDR, Focus und t-online berichten über die Untersuchungshaft; Focus nennt eine Summe von bis zu 76.000 Euro.

  5. Februar 2027
    Prozess geplant

    Der Prozess gegen die vier Angeklagten soll vor dem Landgericht beginnen.

Was die Justiz prüft

Die Justiz prüft alle Akten, die die Beschuldigte bearbeitet hat. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse auf ihrem Tisch lagen und wie viele davon zu Unrecht erteilt wurden, ist bislang offen. Offen ist auch, ob die betroffenen Männer bleiben dürfen oder das Land verlassen müssen.

Die Kölner Ausländerbehörde steht ohnehin in der Kritik: Sie räumte die unvollständige Bearbeitung der Coesfeld-Liste ein, und für die abgelehnte Abschiebehilfe für 500 Personen sprach die CDU von Staatsversagen. Der neue Fall trifft eine Behörde, die schon vorher unter Beobachtung stand.

Der Prozess

Der Prozess gegen die vier Angeklagten soll im Februar 2027 vor dem Landgericht beginnen. Bis dahin läuft die Prüfung der Akten weiter – sie entscheidet mit darüber, wie schwer die Vorwürfe am Ende wiegen und wie viele erteilte Erlaubnisse zurückgenommen werden.

Ob weitere Beschuldigte hinzukommen und ob die Stadt Köln über die Kündigung hinaus disziplinarrechtliche Konsequenzen zieht, ist offen. Für alle vier Angeklagten gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.