Kölner Ausländerbehörde räumt Fehler bei Coesfeld-Liste ein
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Kölner Ausländerbehörde räumt Fehler bei Coesfeld-Liste ein

Die Kölner Ausländerbehörde ließ das Coesfelder Amtshilfeangebot für 471 Ausreisepflichtige liegen; 218 Personen kamen ins Bleiberechtsprogramm, 130 von ihnen mit strafrechtlichen Hinweisen. Der 90-seitige Prüfbericht sieht kein Fehlverhalten – aber 29 unklare Fälle und ein Reformversprechen des Oberbürgermeisters.

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Die Kölner Ausländerbehörde hat die Liste mit 471 ausreisepflichtigen Menschen aus Coesfeld nicht vollständig abgearbeitet; das Eingeständnis der Stadt zu den Fehlern steht seit dem 25. September 2026 fest. 218 der 471 Personen wurden in das städtische Bleiberechtsprogramm übernommen, bei 130 lagen strafrechtliche Hinweise vor, 79 waren verurteilt.

Vorgestellt wurde das Ergebnis am 25. September 2026 im Europasaal des Kölner Rathauses. Stadtdirektorin und Rechtsdezernentin Dörte Diemert präsentierte dort den rund 90-seitigen Prüfbericht ihrer Kommission, die nach Angaben der Stadt hunderte Einzelfälle ausgewertet hat. Der Saal war nach Beobachtung des WDR für den Andrang von Sendern, Agenturen und Lokalmedien zu klein.

Diemert hatte die Untersuchung geleitet und räumte gleich zu Beginn ein, die von Coesfeld übermittelte Liste sei nicht vollständig bearbeitet worden. Ihr Auftrag sei gewesen, die Vorgänge umfassend, sachlich und ohne Vorfestlegung aufzuklären.

Das Coesfelder Angebot blieb fast unbeantwortet

Ausgelöst hatte den Fall ein Amtshilfeangebot aus dem November 2024. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld wollte für 1.247 ausreisepflichtige Menschen in NRW Reisedokumente beschaffen, sogenannte Passersatzpapiere. Auf der an Köln übermittelten Liste standen 471 Personen aus Westbalkanstaaten. Köln reagierte nach eigenem Eingeständnis nicht nennenswert.

Öffentlich wurde der Vorgang im August 2026 durch Recherchen des Kölner Stadt-Anzeiger und des WDR. Die Stadt räumte eine Kommunikationspanne ein, das NRW-Fluchtministerium forderte Einzelfallprüfungen. Am 25. August 2026 legte die Kölner Polizei eine Analyse vor: 152 Ausreisepflichtige sollen 568 Straftaten begangen haben, alle seit Herbst 2024.

Von der Coesfelder Liste zum Prüfbericht

  1. November 2024
    Coesfeld bietet Hilfe an

    Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld will für 1.247 Ausreisepflichtige in NRW Passersatzpapiere beschaffen; auf der Kölner Liste stehen 471 Personen aus Westbalkanstaaten.

  2. August 2026
    Der Vorgang wird öffentlich

    Recherchen von Kölner Stadt-Anzeiger und WDR; die Stadt räumt eine Kommunikationspanne ein, das NRW-Fluchtministerium fordert Einzelfallprüfungen.

  3. 25. August 2026
    Polizei zählt 568 Straftaten

    Eine Analyse der Kölner Polizei führt 152 Personen der Liste und 568 Taten seit Herbst 2024 auf.

  4. Anfang September 2026
    Schießerei in Köln-Mülheim

    Nach WDR-Informationen ist ein 16-Jähriger von der Liste an der Schießerei zweier Familienclans beteiligt.

  5. 23. September 2026
    FDP droht mit Untersuchungsausschuss

    Berichte über Ermittlungen und Forderungen der Opposition nach Aufklärung.

  6. 25. September 2026
    Prüfbericht vorgestellt

    Diemert und Burmester präsentieren im Kölner Rathaus den rund 90-seitigen Bericht.

Prüfer finden Defizite, aber kein Fehlverhalten

In der Mitteilung der Stadt zum abgeschlossenen Prüfbericht heißt es, die Bearbeitung der 471 Personendatensätze sei unvollständig und kommunikativ nicht ausreichend erfolgt; eine zusammengeführte Antwort des Ausländeramtes auf die Anfrage aus Coesfeld habe es nicht gegeben. Das offenbare Defizite in der amtsinternen Abstimmung.

Von der Coesfelder Liste ins Kölner Bleiberechtsprogramm

Wie sich die 471 gemeldeten Personen aufteilen

Quelle: Stadt Köln, Prüfbericht vom 25. September 2026

Eine grundsätzliche Verweigerung der Amtshilfe oder eine systemische Fehlsteuerung der Verwaltungspraxis ließ sich nach Auffassung der Prüfer nicht feststellen. Die Einzelfallentscheidungen seien inhaltlich ganz überwiegend rechtlich nachvollziehbar gewesen. Hinweise auf disziplinarisch relevante Verstöße ergaben sich laut Diemert nicht.

Von den 218 Personen der Liste, die im Bleiberechtsprogramm geführt wurden, lagen 2024 bei 130 strafrechtliche Hinweise vor, in 79 Fällen gab es Verurteilungen. 77 wurden ausgeschlossen, 34 davon wegen des Schwellenwerts von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe. In 29 Fällen war der unterbliebene Ausschluss für die Prüfer nicht eindeutig nachvollziehbar.

Die Stadt überprüft deshalb alle aktuell 1.217 Teilnehmenden des Programms. Bislang wurden 50 Fälle für einen Ausschluss identifiziert.

Nur 26 der 471 waren allein wegen fehlenden Passes geduldet

Ein zweites Ergebnis der Prüfung betrifft die Begründung für ausbleibende Rückführungen. Die Annahme, bei den 471 Personen sei allein ein fehlendes Passersatzpapier der Grund gewesen, ist laut Bericht falsch. Nur bei 26 Personen – 5,5 Prozent – war die Passlosigkeit der einzige Duldungsgrund; bei den übrigen 445 lagen weitere Duldungsgründe vor.

„Die Prüfung zeigt, dass die Wirklichkeit im Ausländerrecht komplexer ist, als es manche öffentliche Äußerung und mancher Kommentar vermuten lässt. Aber Komplexität darf keine Entschuldigung sein, wenn Verfahren nicht funktionieren.“
Torsten Burmester, Oberbürgermeister der Stadt Köln (SPD)

Dieser Befund ist für die politische Debatte heikel, weil er die Behörde an einem Punkt entlastet. Bei neun der 26 Personen leitete das Ausländeramt unabhängig von der Coesfelder Abfrage Verfahren für Passersatzpapiere ein, sieben wurden von den Herkunftsländern abgelehnt. Ein Fall führte zur Rückführung, ein weiterer ist noch im Verfahren. Von den 471 Personen sind bislang nur fünf ausgereist.

Burmester hält am Programm fest und lädt Bund und Land ein

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hält am Bleiberechtsprogramm grundsätzlich fest, kündigte aber eine Reform an. Die Verwaltung werde dem Rat noch in diesem Jahr Anpassungen vorschlagen. Er sagte, die Stadt werde Regeln ändern, wenn das notwendig sei, und wer strafrechtlich verurteilt sei, dürfe nicht im Programm bleiben.

„Ein Bleiberechtsprogramm darf kein Schutzraum vor den Konsequenzen unseres Rechts sein.“
Torsten Burmester, Oberbürgermeister der Stadt Köln (SPD)

Der Bericht benennt drei organisatorische Defizite: Abstimmung und Kommunikation innerhalb der Ausländerbehörde, teils veraltete Dienstanweisungen – ausdrücklich die Dienstanweisung zu § 25b AufenthG, die bei den strafrechtlichen Grenzen nicht mehr der strengeren Gesetzeslage entspreche und unverzüglich aktualisiert werden solle – sowie Mängel bei Aktenführung und Dokumentation.

Burmester zog daraus eine bundespolitische Linie: Das Problem reiche weit über Köln hinaus, kommunale Spitzenverbände bemängelten seit Langem komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten. Er will Vertreter von Bund, Land, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Ausländerbehörden zu einer „Kölner Konferenz für ein praxisnahes Aufenthaltsrecht“ einladen und dort über die Aufgabenverteilung sprechen.

Tatvorwürfe, Widerspruch der Justiz und offene Fragen

Die Brisanz der Liste resultiert aus den Tatvorwürfen. Nach WDR-Recherchen finden sich darunter Vergewaltigungen, vier Raubüberfälle und ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; 14 Verdächtige ordneten Sicherheitsbehörden der Organisierten Kriminalität zu.

Ein 16-Jähriger, gegen den wegen schwerer Vergewaltigung ermittelt wird und der wegen schwerer Körperverletzung angeklagt ist, war nach WDR-Angaben an der Schießerei zweier Familienclans in Köln-Mülheim Anfang September 2026 beteiligt. Es handelt sich durchweg um Vorwürfe, nicht um Verurteilungen.

Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer widersprach. Nach Angaben von t-online erklärte er, keines der schweren Verfahren sei mehr anhängig, alle seien eingestellt worden; keine der aufgeführten Personen sei vorbestraft. Den Personen werden laut WELT allein in Köln rund 1.600 Ermittlungsverfahren zugerechnet – in NRW zählte die Polizei 12.000 Strafverfahren gegen Ausreisepflichtige aus Irak und Westbalkan.

In der Landespolitik fordert die FDP-Fraktion um Henning Höne Aufklärung von Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) und drohte mit einem Untersuchungsausschuss im Landtag. Der vollständige Prüfbericht ist im Ratsinformationssystem abrufbar. Offen bleibt, ob die angekündigten Reformvorschläge dem Rat noch 2026 vorliegen und wie viele der 1.217 Programmteilnehmenden bis dahin ausgeschlossen werden.

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