Verwaltungsgericht Stuttgart weist Linke-Antrag gegen Hagel ab
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Verwaltungsgericht Stuttgart weist Linke-Antrag gegen Hagel ab

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag der Berliner Linken gegen Manuel Hagel zurückgewiesen. Der CDU-Politiker darf die Berliner Verhältnisse weiter als „Clan-Bürgermeisterin“ verspotten – die Richter sehen ihn als Parteipolitiker, nicht als Amtsinhaber.

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Die Berliner Linke ist mit dem Versuch gescheitert, Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel die Rede von der „linken Clan-Bürgermeisterin“ gerichtlich zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies ihren Unterlassungsantrag im Eilverfahren zurück.

Bekannt wurde der Beschluss am Donnerstag, 22. Oktober, einen Tag nach der Entscheidung. Für die Linke heißt das: Hagel muss die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sie von ihm verlangt, nicht unterschreiben – er hatte das von Anfang an abgelehnt.

Auslöser war ein Bericht im September. Darin hatte Hagel die Berliner Polizei als „zu schade“ für eine „linke Clan-Bürgermeisterin“ bezeichnet und der Berliner Linken vorgeworfen, die innere Sicherheit zu ruinieren.

Das Gericht sieht Hagel als Parteipolitiker

Die Stuttgarter Richter behandelten Hagel als Parteipolitiker, nicht als Amtsinhaber. Er habe nicht „die spezifische Autorität seines Amtes“ in Anspruch genommen und keine amtlichen Ressourcen genutzt, lautet die Begründung.

Dass ein Bericht ihn als Innenminister führte, genügte dem Gericht nicht. Diese Bezeichnung sei eine Zuschreibung des Mediums gewesen – nicht Hagels eigener Rückgriff auf die Machtmittel des Amtes.

„Das VG Stuttgart hat Recht gesprochen. Wichtig für mich ist meine Arbeit für unser Land. Darauf konzentriere ich mich voll und dafür setze ich meine Energie ein, jeden Tag.“
Manuel Hagel, Innenminister Baden-Württemberg (CDU)

Der Satz zeigt, worum es Hagel geht: Er sieht sich bestätigt und wechselt sofort zum Tagesgeschäft im Südwesten. Den Streit mit Berlin hatte er zuvor selbst gesucht und die Hauptstadtverhältnisse zum Gegenbild baden-württembergischer Sicherheitspolitik gemacht.

Meinungsfreiheit statt Neutralitätsgebot

In der Sache ordneten die Richter die Aussagen dem politischen Meinungskampf zu. Sie seien damit vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gedeckt, befanden sie. Das Sachlichkeits- und das Neutralitätsgebot gälten für sie nicht.

Für die politische Debatte heißt das: Ein Minister darf im Wettbewerb der Parteien zuspitzen, solange er nicht die Machtmittel seines Amtes einsetzt. Die taz zieht daraus den Schluss: Hagel muss nicht sachlich bleiben.

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Der Streit um Berlins Polizei

Hintergrund ist der Machtwechsel in Berlin: Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September wurde die Linke mit Abstand stärkste Kraft. Spitzenkandidatin Elif Eralp soll Regierende Bürgermeisterin werden, sondiert wird eine Koalition mit Grünen und SPD.

Genau dort setzte Hagel an. Ende September warb er öffentlich um Berlins Polizistinnen und Polizisten und lud sie zum Wechsel nach Baden-Württemberg ein. Hagels Werben um Berliner Polizisten war der Auftakt des Streits.

In dem Bericht fiel dann der Satz, der die Anwälte auf den Plan rief: Die Berliner Polizei sei „zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will“. Bei uns in Baden-Württemberg, so Hagel weiter, wisse man, was man an den Polizistinnen und Polizisten habe.

Von der Berliner Wahl zum Gerichtsbeschluss

  1. 20. September 2026
    Die Linke gewinnt die Wahl in Berlin

    Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird die Linke mit Abstand stärkste Kraft.

  2. 25. September 2026
    Hagel wirbt um Berlins Polizisten

    Der Innenminister lädt Berlins Polizistinnen und Polizisten zum Wechsel nach Baden-Württemberg ein.

  3. September 2026
    Angriff im Bericht

    Hagel bezeichnet die Berliner Polizei als „zu schade“ für eine „linke Clan-Bürgermeisterin“ und wirft der Linken vor, die innere Sicherheit zu ruinieren.

  4. 2. Oktober 2026
    Die Linke fordert eine Unterlassungserklärung

    Eine Anwaltskanzlei schickt Hagel im Namen des Landesverbands eine strafbewehrte Erklärung. Aus seinem Umfeld heißt es, er werde nicht unterzeichnen.

  5. 21. Oktober 2026
    Das Verwaltungsgericht weist den Eilantrag zurück

    Die Richter stufen Hagel als Parteipolitiker ein, nicht als Amtsinhaber.

  6. 22. Oktober 2026
    Der Beschluss wird bekannt

    Hagel begrüßt die Entscheidung öffentlich.

Beschwerde bis Anfang November

Die Linke muss die Niederlage nicht hinnehmen. Binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe kann sie Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Die Frist läuft bis etwa 5. November.

Bis dahin gilt der Stuttgarter Beschluss. Die Berliner Linke hatte die Unterlassungserklärung von Hagel verlangt, um die Äußerungen dauerhaft zu unterbinden. Daraus wird vorerst nichts.

Der Streit fällt damit in den politischen Betrieb zurück: Die Linke will in Berlin regieren, Hagel hat Baden-Württemberg als Gegenmodell aufgebaut. Ob sie in die nächste Instanz zieht, entscheidet sich bis Anfang November.