Dobrindt will Berlins Vergesellschaftung mit Gesetz ausbremsen
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Wohnungspolitik

Dobrindt will Berlins Vergesellschaftung mit Gesetz ausbremsen

Bundesinnenminister Dobrindt knüpft Enteignungen an drei Bedingungen: zwingende Notwendigkeit, voller Verkehrswert, Zahlung nur in Geld. Die Berliner Linke nennt den Vorstoß verfassungswidrig – und will trotzdem 160.000 Wohnungen vergesellschaften.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Berlins Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit einem Bundesgesetz an drei scharfe Bedingungen knüpfen. Danach wäre eine Enteignung nur bei „zwingender Notwendigkeit“ möglich, die Entschädigung müsste zum vollen Verkehrswert und sofort in Geld fließen.

Das Innenministerium bestätigte am Sonntag, 25. Oktober, die hohen Hürden für Vergesellschaftungen auf Anfrage von dpa und AFP. Zuerst berichtet hatte die „Bild“-Zeitung. Dort sagte Dobrindt, ein „willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch“ sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

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Drei Hürden für jede Vergesellschaftung

Der erste Eckpunkt verlangt eine „zwingende Notwendigkeit“ – Berlin müsste also belegen, dass die Vergesellschaftung alternativlos ist. Der zweite schreibt die Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts fest, den Gutachter ermitteln. Der dritte verlangt Zahlung „unmittelbar in Geld“; Aktien, Anleihen oder ein Fondsmodell wären damit ausgeschlossen.

Die Linke sieht darin ein Verhinderungsgesetz. Parteichef Luigi Pantisano wirft der Bundesregierung „Angst vor einer starken Linken“ vor, Fraktionssprecherin Caren Lay nennt den Vorstoß ein „Vergesellschaftungs-Verbotsgesetz“. Der Berliner Mietenpolitiker Niklas Schenker hält ihn für so offensichtlich rechtswidrig, dass ein Gesetz nicht einmal beklagt werden müsste.

Eralp spricht von Verfassungsbruch

Am Montag, 26. Oktober, legte die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp im ZDF-„Morgenmagazin“ nach. Sie hält den Vorstoß für verfassungswidrig und für ein Gesetz gegen die Mieterinnen und Mieter der Stadt; ihre Vorwürfe gegen Dobrindts Vergesellschaftungsgesetz wiegen schwer.

„Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben.“
Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Linken in Berlin

Auch die Höhe der Entschädigung attackiert sie: Wenn der Verkehrswert so hoch angesetzt werde, „dann ist das ein Versuch, die Vergesellschaftung zu verhindern“. Dem Gesetz selbst spricht sie jede Schutzfunktion ab: „Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht nichts mit Investitionsschutz zu tun.“

160.000 Wohnungen in fünf Konzernen

Hintergrund ist das Sondierungspapier von Linke, Grünen und SPD in Berlin. Danach sollen Konzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen ihre darüber hinausgehenden Bestände abgeben. Geplant sind 16 Milliarden Euro Entschädigung, ein Finanzierungskonzept bis 2027 und ein Gesetzentwurf Mitte 2028 – das Sondierungspapier zur Vergesellschaftung von 160.000 Wohnungen.

Vom Volksentscheid zum Investitionsschutzgesetz

  1. September 2021
    Berlin stimmt für Enteignungen

    Beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ votieren 57,6 Prozent für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.

  2. 2023
    Expertenkommission sieht Spielraum

    Eine vom Berliner Senat eingesetzte Kommission kommt mehrheitlich zu dem Ergebnis, eine Vergesellschaftung sei verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich.

  3. 20. September 2026
    Linke wird stärkste Kraft

    Bei der Abgeordnetenhauswahl erreicht die Linke 25,7 Prozent und stellt erstmals die stärkste Fraktion.

  4. Oktober 2026
    Sondierungspapier mit 16-Milliarden-Deckel

    Linke, Grüne und SPD planen die Vergesellschaftung aller Bestände über 10.000 Wohnungen, ein Finanzierungskonzept bis 2027 und einen Gesetzentwurf Mitte 2028.

  5. 25. Oktober 2026
    Ministerium bestätigt Eckpunkte

    Das Bundesinnenministerium bestätigt die Eckpunkte eines Investitionsschutzgesetzes: zwingende Notwendigkeit, Verkehrswert, Zahlung in Geld.

  6. 26. Oktober 2026
    Eralp nennt Vorstoß verfassungswidrig

    Im ZDF-„Morgenmagazin“ wirft die Linken-Spitzenkandidatin dem Bund vor, ein Grundgesetz-Verbot zu umgehen.

  7. 31. Oktober 2026
    Parteitag entscheidet über Koalitionsverhandlungen

    Die Berliner Linke stimmt darüber ab, ob sie in Verhandlungen mit Grünen und SPD eintritt.

Betroffen wären nach Angaben von Eralp fünf große Immobilienunternehmen, darunter Vonovia – zusammen rund 160.000 Berliner Mietwohnungen. Hinter der Koalition steht der Volksentscheid von 2021, bei dem 57,6 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung votierten.

Bedenken bis in die SPD

Widerstand kommt auch aus der SPD: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Demir äußerte im „Tagesspiegel“ verfassungsrechtliche Bedenken und erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen kippen würde. Der Streit reicht bis in die Unionsspitze – Kanzler Merz hatte Ende September angekündigt, Berliner Enteignungen per Bundesgesetz zu stoppen.

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Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) verteidigt die Vorschläge dagegen als „vernünftig und fair“ und als unerlässliche Bedingungen einer Enteignung in einer sozialen Marktwirtschaft. Der Staatsrechtler Udo Di Fabio sagt zur Entschädigung, sie müsse „angemessen“ sein, und das sei sie „in der Nähe des Marktwerts“. Am 31. Oktober entscheidet ein Parteitag der Berliner Linken, ob sie in Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD eintritt – der Streit mit dem Bund begleitet die Gespräche bis dahin.