Ben Berndt zieht wegen Höcke-Interview vor Kölner Gericht
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Ben Berndt zieht wegen Höcke-Interview vor Kölner Gericht

Ben Berndt zieht gegen die Landesanstalt für Medien NRW vor das Verwaltungsgericht Köln. Angegriffen ist ein Bescheid, der einen Sorgfaltspflichtverstoß feststellt – und den die Behörde trotz eingestellter Prüfung aufrechterhält.

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Die Landesanstalt für Medien NRW hat einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht festgestellt und ihr Verfahren danach eingestellt. Der Vorwurf aber bleibt in der Akte. Dagegen klagt Ben Berndt jetzt.

Für den Podcaster zog am Mittwoch sein Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel vor das Verwaltungsgericht Köln. Im Namen der Ben Ungeskriptet Media GmbH reichte er Anfechtungsklage ein, das Gericht bestätigte den Eingang. Das Aktenzeichen lautet 6 K 7963/26.

Angegriffen ist der Bescheid vom 23. September 2026. Darin stellt die Behörde fest, dass „ungeskriptet by Ben“ ein journalistisch-redaktionelles Angebot ist – und dass Berndt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hat.

Auslöser war ein mehr als vierstündiges Interview mit dem AfD-Politiker Björn Höcke im April 2026. Der Bescheid wirft Berndt vor, Höckes Behauptung, die SA habe keine Losung und kein Motto gehabt, unwidersprochen gelassen zu haben. Zudem verlangte er die Prüfung des gesamten Angebots mit mehr als 300 bereits veröffentlichten Videos und aller künftigen Inhalte.

Die Behörde nimmt den Auftrag zurück, nicht den Vorwurf

Einen Tag später, am 24. September 2026, erklärte die Landesanstalt ihre Prüfung für abgeschlossen und verzichtete auf weitere medienaufsichtliche Schritte. Die Feststellung des Verstoßes hielt sie ausdrücklich aufrecht. Zur Begründung hieß es, Höckes Falschaussage sei durch die öffentliche Debatte ohnehin umfassend richtiggestellt.

Genau diese Konstruktion greift die Klage an. Steinhöfel wirft der Behörde vor, einen öffentlichen Prozess vermeiden und den Vorwurf zugleich aktenkundig machen zu wollen.

„Die Behörde hätte auch einen simplen Brief schreiben können, stattdessen kam ein rechtsmittelfähiger Bescheid.“
Joachim Nikolaus Steinhöfel, Rechtsanwalt von Ben Berndt

Für Berndt und Steinhöfel ist der Fall damit nicht erledigt. Nach ihren Angaben soll die Klage den Bescheid aufheben und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht führen.

Von der SA-Parole bis zur Klage in Köln

Der Streit reicht weiter zurück als der Bescheid. 2021 verwendete Höcke bei einer Wahlkampfrede in Thüringen die SA-Parole „Alles für Deutschland“. 2024 verurteilte ihn das Landgericht Halle in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen.

Im Juni 2026 schrieb die Landesanstalt Berndt an, bat um Stellungnahme und hielt eine nachträgliche Einordnung der Höcke-Aussage für geboten – zugleich sollte er mehr als 300 veröffentlichte Gespräche überprüfen. Der Bescheid vom September machte daraus eine Pflicht für alle künftigen Inhalte.

Der Weg von der SA-Parole zur Klage

  1. Mai 2021
    Höcke verwendet die SA-Parole

    Bei einer Wahlkampfrede in Thüringen sagt Höcke „Alles für Deutschland“ – die Losung der SA.

  2. 2024
    Verurteilung in zwei Fällen

    Das Landgericht Halle verurteilt Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bundesgerichtshof bestätigt.

  3. Ende April 2026
    Die Podcast-Folge erscheint

    Mehr als vier Stunden Gespräch mit Höcke. Er behauptet, die SA habe keine Losung gehabt, Berndt widerspricht nicht.

  4. Juni 2026
    Die Medienanstalt schreibt Berndt an

    Sie bittet um Stellungnahme und verlangt die Prüfung von mehr als 300 veröffentlichten Gesprächen.

  5. 23. September 2026
    Bescheid stellt Sorgfaltspflichtverstoß fest

    Die Landesanstalt ordnet an, das gesamte bisherige und künftige Angebot zu überprüfen.

  6. 24. September 2026
    Behörde stellt Prüfung ein

    Sie verzichtet auf weitere Schritte, hält die Feststellung des Verstoßes aber aufrecht.

  7. 28. Oktober 2026
    Klage in Köln

    Steinhöfel reicht im Namen der Ben Ungeskriptet Media GmbH Anfechtungsklage ein, Aktenzeichen 6 K 7963/26.

Der Vorwurf: eine Wahrheitsaufsicht über die Presse

Berndt bestreitet nicht, dass Höcke falsch lag. Er bestreitet, dass eine Behörde ihm die Richtigstellung vorschreiben darf. „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich“, sagt er.

Steinhöfel formuliert den verfassungsrechtlichen Einwand schärfer – und setzt ihn gegen die Begründung der Behörde, sie habe nur die journalistische Sorgfalt durchgesetzt.

„Das Grundgesetz kennt keine staatliche Qualitäts- oder Wahrheitsaufsicht über die Presse.“
Joachim Nikolaus Steinhöfel, Rechtsanwalt von Ben Berndt

„Die Medienanstalt ist keine staatliche Schlussredaktion für politische Interviews“, sagt Steinhöfel. Rückhalt bekommt Berndt auch aus der Medienkritik: In seiner Kolumne im „stern“ verteidigte Stephan Anpalagan den Podcaster und attackierte ARD und ZDF – mit Anpalagans Neid-Vorwurf gegen ARD und ZDF.

Die Medienanstalt kontert mit dem Publikumserfolg

Die Landesanstalt hält an ihrer Rechtsauffassung fest. Ihr Direktor Tobias Schmid hatte die Überprüfung der 300 Videos schon im Juni im „Spiegel“ verteidigt. „Das ist sein Job! Wenn man ein solches Geschäftsmodell betreibt, muss man das tun“, sagte er.

Auf den Einwand, die Richtigstellung sei längst erfolgt, antwortet Schmid mit dem Ziel des Gesetzgebers: „Damit dürfte so ziemlich jeder und jede mitbekommen haben, dass die Aussage von Herrn Höcke falsch war. Damit ist das Ziel des Gesetzgebers erreicht.“

Der Fall ist für die Behörde kein Bagatellvorgang. „Ein solcher Vorgang ist ja keine Schulhofschlägerei“, sagte Schmid. Und die Reichweite spricht für sich: wie die WELT über Abrufe und Klage berichtet, erreichte die Höcke-Folge inzwischen 6,7 Millionen Aufrufe auf YouTube.

In Nordrhein-Westfalen ist die Landesanstalt auch für Beschwerden über Online-Inhalte zuständig. Erst Anfang Oktober beklagte Collien Fernandes im Landtag Schutzlücken bei Deepfakes und automatische Ablehnungen der Behörde.

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Was das Gericht in Köln jetzt prüfen muss

Beim Verwaltungsgericht Köln muss geklärt werden, ob die Landesanstalt einem Podcast per Bescheid Sorgfaltspflichten vorschreiben durfte; die LTO-Analyse zur Sorgfaltspflicht im Podcast skizziert die Rechtsfragen des Falls.

Einen Verhandlungstermin gibt es bislang nicht. Der Bescheid verlangte die Prüfung des gesamten Angebots, auch wenn die Behörde darauf zuletzt nicht mehr bestand. Berndt und Steinhöfel wollen notfalls nach Karlsruhe ziehen – für den Podcaster hängt an dem Verfahren mehr als ein einzelnes Interview.

Wann das Gericht über die Klage entscheidet, ist offen. Bis dahin bleibt der Vorwurf im Bescheid stehen, den die Behörde nicht zurücknimmt.