Zehn Prozent weniger Geld für die Pflege – und keine Garantie, dass die Leistungen bleiben. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die Pflegeversicherung um rund ein Zehntel kürzen und schließt Einschnitte bei den Leistungen ausdrücklich nicht aus.
Der CDU-Politiker sagte Linnemanns Interview zur Pflege im Handelsblatt: „Natürlich kann ich nicht garantieren, dass es an der ein oder anderen Stelle keine Leistungskürzungen geben wird.“ Die dpa-Meldung zum Interview machte die Aussage am 29. Oktober bundesweit publik.
„Wir müssen rund zehn Prozent einsparen.“
Was die zehn Prozent bedeuten
Hinter dem Sparziel steht ein Reformentwurf, den das Kabinett bereits beschlossen hat. Der Kabinettsbeschluss zur Pflegereform vom 30. September sieht neue Leistungsbudgets vor, höhere Punkteschwellen für die Pflegegrade und einen Kinderlosenzuschlag, der zum 1. Januar 2027 um 0,3 auf 0,9 Punkte steigt.
Linnemann will die Leistungen künftig „zielgenauer“ steuern, um „denen zu helfen, die es wirklich brauchen“. Weitere Sparmaßnahmen für 2027 schloss er nicht aus. Entscheiden will er aber erst, wenn die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit vorliegen, die Ende Dezember erwartet werden.
Von der Reform zum Streit ums Sparen
- 30. September 2026Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
Neue Leistungsbudgets, höhere Punkteschwellen für Pflegegrade, Kinderlosenzuschlag plus 0,3 auf 0,9 Punkte zum 1. Januar 2027.
- 14. Oktober 2026Pflegestrukturkommission berufen
Das Kabinett setzt das 13-köpfige Gremium unter Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber ein.
- 22. Oktober 2026SPD-Fraktion fordert Nachbesserungen
Gesundheitspolitiker Christos Pantazis verlangt eine Lastenverteilung, die nicht einseitig zulasten Pflegebedürftiger geht.
- 27. Oktober 2026Kommission konstituiert sich in Berlin
Patientenschützer Eugen Brysch wirft Linnemann widersprüchliches Handeln vor.
- 28. Oktober 2026Handelsblatt-Interview erscheint
Linnemann nennt ein Sparziel von rund zehn Prozent und schließt Leistungskürzungen nicht aus.
- 5. November 2026Erste Lesung im Bundestag
Das Pflegeneuordnungsgesetz kommt erstmals ins Plenum.
Wo Linnemann eine Grenze zieht
Bei den Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte zog der Minister dagegen eine rote Linie: „Ich werde den Teufel tun, im nächsten Jahr nochmals an das Thema Zuzahlung zu gehen, nachdem wir sie in diesem Jahr bereits erhöht haben.“ Eine zweite Erhöhungsrunde 2027 soll es mit ihm also nicht geben.
Beim Kinderlosenzuschlag sieht er die Grenze erreicht. Eine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung lehnt Linnemann ab, private Vorsorge will er stattdessen steuerlich fördern. Mit dem Sparkurs sollen die Krankenkassenbeiträge über 2027 hinaus stabil bleiben und mittelfristig sogar sinken.
Widerstand und ein straffer Zeitplan
Widerspruch kommt von Patientenschützern. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft Linnemann widersprüchliches Handeln vor und rechnet mit den Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes ab:
„Die Bundesregierung wird mit den Kürzungen des Pflegeneuordnungsgesetzes die fünf Millionen Pflegebedürftigen daheim und ihre Angehörigen an den Rand des Kollapses bringen.“
Auch innerhalb der Koalition bröckelt die Zustimmung. Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte am 22. Oktober Nachbesserungen an; Gesundheitspolitiker Christos Pantazis fordert eine Lastenverteilung, die nicht einseitig zulasten Pflegebedürftiger geht. Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler setzt dagegen auf „Sicherheit zu geben für diejenigen, die es hart getroffen hat, die pflegebedürftig sind“.
Der Zeitplan bleibt trotzdem eng. Für den 5. November ist die erste Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag angesetzt. Dort geht es um die Vorlage, die unter anderem die höheren Punkteschwellen und den höheren Kinderlosenzuschlag festschreibt. Betroffene, die noch einen Pflegegrad beantragen wollen, drängt die Zeit – die Linke ruft zu Anträgen bis Jahresende auf.
Parallel arbeitet die Pflegestrukturkommission, die sich am 27. Oktober in Berlin konstituiert hat. Ihre Empfehlungen sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen, die darauf aufbauende Strukturreform am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt offen, wo die zehn Prozent herkommen sollen – bei den Strukturen oder bei den Leistungen.
