Die Linke hat Betroffene am 16. Oktober im Bundestag aufgerufen, noch bis zum Jahresende einen Pflegegrad zu beantragen. Die Fristempfehlung bezieht sich auf die geplante Reform, deren Regeln noch nicht endgültig beschlossen sind.
Der Appell fällt in eine Debatte über Kürzungen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagt offen, dass gespart werden muss. Der Kabinettsbeschluss zur Pflegereform vom 30. September ließ zentrale Streitfragen offen; in Kraft treten soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zum 1. Januar 2027.
Der Stichtag ist der 31. Dezember
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen ab dem 1. Januar 2027 höhere Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 gelten; für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag wegfallen. Ob die Änderungen in dieser Form in Kraft treten, ist noch offen. Was sich 2027 für Versicherte ändert, hat die Apotheken Umschau zusammengestellt.
„Die Linke warnt: Wer bis Ende des Jahres noch einen Pflegegrad beantragt, könnte nach der geplanten Übergangsregelung noch nach den bisherigen Kriterien eingestuft werden und diesen Pflegegrad nach der Reform behalten.“
Reichinnek beschreibt damit eine Frist, die auch Verbraucherschützer ernst nehmen. Der Sozialverband VdK und die Verbraucherzentrale NRW hatten schon Tage vorher geraten, Erstanträge noch 2026 zu stellen und den Entlastungsbetrag heuer auszuschöpfen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte: „Zögern ist jetzt genau der falsche Weg.“
Wer die Reform bezahlen soll
Die Gegenfinanzierung trifft die Versicherten. Der Kinderlosenzuschlag soll um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent klettern, die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro steigen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt nach dem Entwurf bei 3,6 Prozent.
Ab 2028 kommt ein Zuschlag für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner hinzu – was die Reform verheiratete Rentner kostet, rechnet bis zu 600 Euro im Jahr aus. Der Streit über die Finanzierung hält nach der Abstimmung vom 16. Oktober an.
Im Bundestag fällt der Antrag durch
Am selben Tag scheiterte der Antrag der Linken „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (Drucksache 21/2216). Der Gesundheitsausschuss hatte am 10. Juni mit den Stimmen von Union, SPD und AfD die Ablehnung empfohlen (Drucksache 21/6409). Zwei weitere Anträge überwies das Plenum zurück in den Ausschuss.
Verteidigt wurde der Kurs mit dem Haushaltszwang. „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“, sagte Linnemann. Zugleich sicherte er zu: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen.“ Die Linke sieht darin einen Widerspruch: Kürzungen bei der Einstufung, Zusagen bei den Angehörigen.
Von der Opposition zur Reform
- Oktober 2025Antrag gegen Leistungskürzungen eingebracht
Die Linke legt den Antrag „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ vor (Drucksache 21/2216).
- 10. Juni 2026Gesundheitsausschuss empfiehlt Ablehnung
Mit den Stimmen von Union, SPD und AfD (Drucksache 21/6409).
- 30. September 2026Kabinett beschließt erste Stufe
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
- 13./14. Oktober 2026VdK und Verbraucherzentrale NRW raten zur Eile
Erstanträge sollen noch 2026 gestellt werden, der Entlastungsbetrag noch heuer genutzt werden.
- 16. Oktober 2026Bundestag lehnt Linken-Antrag ab
Reichinnek ruft zum Pflegegrad-Antrag bis Jahresende auf.
- 6. November 2026Erste Lesung des Regierungsentwurfs
Geplante Beratung des PNOG im Bundestag.
- 1. Januar 2027Höhere Punkteschwellen treten in Kraft
Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag, ab 2028 folgt der Beitragszuschlag für mitversicherte Partner.
Was bis Silvester zu tun bleibt
Strukturell bleibt vieles offen. Am 14. Oktober setzte das Kabinett eine Pflegestrukturkommission ein, die erst im Januar Ergebnisse vorlegen soll. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs ist für den 6. November angesetzt; die angekündigten Änderungen und Fristen sind bis dahin noch Gegenstand des Verfahrens.
Die Linke setzt darauf, dass möglichst viele Betroffene die Frist tatsächlich nutzen. Offen ist, ob die Koalition die Punkteschwellen im parlamentarischen Verfahren noch abmildert. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs ist für den 6. November angesetzt; bis zu einer endgültigen Regelung sollten Betroffene die Fristempfehlung der Linken nicht mit bereits geltendem Recht verwechseln.
