Polizei riegelt Polens Verfassungsgericht ab – Richterin übernimmt
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Rechtsstaatskonflikt

Polizei riegelt Polens Verfassungsgericht ab – Richterin übernimmt

Bereitschaftspolizei sperrt das Gebäude an der Aleja Szucha, eine nicht vereidigte Richterin setzt die Amtsgeschäfte des Gerichtspräsidenten für einen Monat aus – und der Präsident bricht seinen Flug nach Afrika ab. Regierung und PiS bezichtigen einander eines Staatsstreichs.

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Polens Verfassungsgericht ist am Freitagabend zum Schauplatz eines offenen Machtkampfs geworden. Zahlreiche Polizisten, darunter Bereitschaftspolizei, riegelten das Gebäude an der Aleja Szucha in Warschau ab – der Bericht über den Abend am Verfassungsgericht schildert den Aufmarsch.

Auslöser waren nach Angaben der Warschauer Stadtpolizei ein Schreiben des Generalstaatsanwalts mit der Bitte um besonderen Schutz des Gerichts sowie eine Warnung der Richterin Anna Korwin-Piotrowska vor Gefahren für Leben und Gesundheit der Richter und Mitarbeiter.

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Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist unsere Pflicht. Nach Jahren der PiS-Gesetzlosigkeit ist dies ein schwieriger, manchmal schmerzhafter Prozess und er erfordert entschlossenes Handeln. Es gibt keinen anderen Weg.

X · @donaldtusk

Die Polizei betonte, sie handele im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse und wahre die Unabhängigkeit des Tribunals. Justizminister Waldemar Żurek und Korwin-Piotrowska erklärten, die Beamten seien nicht in das Gebäude eingedrungen.

Zeitgleich erschien auf der Website des Gerichts eine Mitteilung, wonach die Amtsgeschäfte von Präsident Bogdan Święczkowski und seinem Stellvertreter Bartłomiej Sochański für einen Monat ausgesetzt seien. Ihre Profile wurden entfernt. Später bestätigte Korwin-Piotrowska im Staatssender TVP Info, dass sie die Anordnung getroffen hat.

Das offizielle X-Konto des Gerichts widersprach umgehend: Es sei zu einer „rechtswidrigen Übernahme der Website“ gekommen, Święczkowski bleibe Präsident, Korwin-Piotrowska sei „keine Richterin des Verfassungsgerichts“. Alle Beteiligten „begehen das Verbrechen eines Staatsstreichs“.

Ein Tribunal, das niemand mehr anerkennt

Das Verfassungsgericht besteht aus 15 Richtern, die der Sejm für neun Jahre wählt und der Präsident vereidigt. Seit 2015 ist es der Kern des polnischen Rechtsstaatskonflikts: Die damals regierende PiS besetzte bereits rechtmäßig besetzte Stellen mit sogenannten Dubler-Richtern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der EuGH stellten später fest, dass drei dieser Richter unzulässig gewählt wurden.

Die seit 2023 amtierende Regierung von Donald Tusk veröffentlicht die Urteile nicht mehr und erkennt das Tribunal nicht als legitimes Verfassungsorgan an. Im März 2026 begann der Sejm, freie Sitze zu besetzen; acht neue Richter wurden gewählt. Präsident Karol Nawrocki, ein Verbündeter der PiS, verweigerte fünf von ihnen die Vereidigung.

Die betroffenen Richter legten ihren Eid im Sejm „gegenüber“ dem Präsidenten ab. Święczkowski ließ sie nicht zur Rechtsprechung zu, trotz einer anderslautenden Anordnung des EGMR, dessen Zuständigkeit er bestreitet. Im Oktober 2026 legte auch Maciej Berek, ein enger Vertrauter Tusks, seinen Eid ohne den Präsidenten ab. Auch in Brandenburg beantragte die Schriftstellerin Juli Zeh ihre Entlassung als Verfassungsrichterin.

Wie es zu der Eskalation kam

  1. 2015
    Die PiS übernimmt das Tribunal

    Nach dem Wahlsieg besetzt die PiS das Verfassungsgericht mit eigenen Richtern, darunter drei umstrittene Dubler. Der Rechtsstaatskonflikt mit der EU beginnt.

  2. 2023
    Regierungswechsel in Warschau

    Die Koalition unter Donald Tusk erkennt das Gericht nicht mehr als legitim an und veröffentlicht seine Urteile nicht mehr.

  3. März 2026
    Acht neue Richter gewählt

    Der Sejm besetzt freie Sitze; Präsident Nawrocki verweigert fünf der acht Gewählten die Vereidigung.

  4. 14. Oktober 2026
    Berek legt Eid ohne Präsidenten ab

    Maciej Berek, enger Vertrauter Tusks, tritt sein Richteramt an, ohne von Nawrocki vereidigt worden zu sein.

  5. 30. Oktober 2026
    Polizei riegelt das Gericht ab

    Bereitschaftspolizei sperrt das Gebäude, Korwin-Piotrowska suspendiert Święczkowski und Sochański.

Artikel 12 Absatz 4 – ein Zirkelschluss?

Korwin-Piotrowska beruft sich auf Artikel 12 Absatz 4 des Gesetzes über den Status der Richter des Verfassungsgerichts in Verbindung mit Artikel 130 des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte: Bei Unmöglichkeit der Vertretung übernehme der dienstälteste Richter die Leitung. Sie erklärte, das Tribunal „urteile seit vielen Jahren in grob fehlerhaften Besetzungen“; sie wolle das Gericht „den Bürgern zurückgeben“.

Der Verfassungsrechtler Marcin Matczak hält die Rechtsgrundlage für „aus einer Million Gründen nicht existent“: Der Justizminister könne die ordentlichen Gerichte beaufsichtigen, nicht aber das Verfassungsgericht. Zugleich wirft er der Richterin einen Zirkelschluss vor – sie habe die Unmöglichkeit der Amtsführung des Präsidenten selbst herbeigeführt und daraus ihre eigene Zuständigkeit abgeleitet.

Der TK-Richter Sławomir Patyra, ebenfalls von der aktuellen Mehrheit gewählt, sagte, man stelle das „ordnungsgemäße Funktionieren“ des Gerichts wieder her, weil Święczkowski und Sochański die legal gewählten Richter nicht anerkennen wollten.

Justizminister und Generalstaatsanwalt Żurek leitete dem Tribunal Anträge auf Aufhebung der Immunität von Święczkowski und Sochański zu, um Strafverfahren zu ermöglichen – nach Polizeiangaben fünf Anträge mit 224 Seiten, denen 50 Aktenbände beiliegen. Sie gingen an „den dienstältesten Richter“ des Gerichts, also an Korwin-Piotrowska.

Der eigentliche „Anschlag auf das Tribunal“ habe vor Jahren begonnen, als „unter dem Schutz der Nacht drei Dubler-Richter vereidigt wurden“, sagte Żurek. Ministerpräsident Donald Tusk verteidigte den Einsatz knapp: „Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist unsere Pflicht. Nach Jahren der Rechtslosigkeit der PiS ist das ein schwieriger, manchmal schmerzhafter Prozess, der entschlossenes Handeln erfordert. Es gibt keinen anderen Weg.“

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Zaun durchtrennt, drei Festnahmen

Vor dem Gebäude versammelten sich Anhänger der PiS und rechter Gruppierungen: PiS-Chef Jarosław Kaczyński, der frühere Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, die ehemalige TK-Präsidentin Julia Przyłębska, der PiS-Abgeordnete Piotr Gliński und der Vorsitzende der Konfederacja Korony Polskiej, Grzegorz Braun. Die Demonstrierenden sangen die Nationalhymne und die „Rota“, skandierten „Tu jest Polska, nie Białoruś“ und „Precz z komuną“.

Mit einer Flex und einem Bolzenschneider durchtrennten sie Kette und Gittertor. Święczkowski und Kaczyński gelangten auf das Gelände, wurden aber von einem Polizeikordon am Gebäude gestoppt. Święczkowski forderte die Beamten auf, die Einfahrt zu öffnen, bezeichnete ihr Vorgehen als „klassischen Anschlag mit Gewalt“ und sagte, die Polizei „beteilige sich an einer Straftat“.

Die Polizei nahm nach eigenen Angaben drei Personen fest, die über den Zaun gelangt waren, und kündigte an, Unbefugte würden „als Eindringlinge behandelt“. Nach Darstellung der TK-Sprecherin Weronika Ścibor wurden sieben in diesem Jahr gewählte Richter in Begleitung des Staatsschutzes (SOP) durch ein Tor vom Kanzleramt des Ministerpräsidenten aus in das Gebäude gebracht; Vize-Präsident Sochański wurde nicht eingelassen.

„Von heute an wird Polen zu einem Polizeistaat, und von dort führt ein direkter Weg zum Autoritarismus und dann zum Totalitarismus.“
Jarosław Kaczyński, Vorsitzender der Partei PiS

Der PiS-Chef rief Nawrocki auf, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um das Vorgehen zu stoppen. Für ihn ist das Tribunal nach eigenem Bekunden „die Garantie unserer Freiheit und Souveränität“.

Nawrocki kehrt aus der Luft zurück

Präsident Nawrocki befand sich zum Zeitpunkt der Ereignisse im Regierungsflugzeug auf dem Weg zu einem Arbeitsbesuch in Senegal anlässlich der Jugendolympiade in Dakar. Flugtracker zeigten, wie die Maschine über Spanien kehrtmachte; der Bericht über den abgebrochenen Flug nach Dakar dokumentiert die Rückkehr.

Nawrocki erklärte: „In einem solchen Moment muss der Präsident in Polen sein. Ich breche den Flug nach Senegal ab. Ich kehre zurück.“ Er landete gegen 21:40 Uhr in Warschau. Sein Kabinettschef Paweł Szefernaker kündigte ein sofortiges Treffen mit dem Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, an.

Kapiński, dessen Oberstes Gericht vom Verfassungsgericht zu unterscheiden ist, sprach von „beispiellosen Ereignissen in einem demokratischen Rechtsstaat“. Seine Bewertung der Vorgänge ist eindeutig:

„Ich bin entsetzt und fassungslos, wie weit diese Macht gehen konnte – Polizisten zu schicken, um einen Staatsstreich zu begehen; die gewaltsame Übernahme des Verfassungsgerichts ist zweifellos ein Staatsstreich.“
Zbigniew Kapiński, Erster Vorsitzender des Obersten Gerichts

Der polnische Botschafter in China, Jakub Kumoch, trat aus Protest gegen die Vorgänge zurück und bat um Abberufung. Für den 3. November berief Korwin-Piotrowska eine Vollversammlung der TK-Richter ein, obwohl für ein Quorum zehn Richter nötig wären und sich nach ihren eigenen Angaben nur sieben Richter im Gebäude befanden.

Was der 3. November entscheidet

In der Bevölkerung ist der Streit weitgehend offen. Eine IBRiS-Umfrage für „Rzeczpospolita“ vom 16. und 17. Oktober 2026 ergab, dass 32,7 Prozent der Polen weder Nawrocki noch Tusk Recht geben, 32 Prozent dem Präsidenten und 27,8 Prozent dem Premier.

Wem geben die Polen im Streit um das Verfassungsgericht Recht?

Angaben in Prozent, Rest ohne Angabe

Quelle: IBRiS für Rzeczpospolita, 16./17. Oktober 2026

Selbst Matczak, ein Kritiker der PiS-Justizreform, warnt, die Bilder bewaffneter Polizisten und die These, ein Minister könne den Präsidenten des Verfassungsgerichts per Dekret absetzen, würden „für Jahre eine starke, rechtsstaatsfeindliche Gegenreaktion auslösen“. 2027 stehen Parlamentswahlen an; Beobachter sehen in dem Vorgehen auch den Versuch Tusks, bei Anhängern an Profil zu gewinnen, die ihm Untätigkeit bei der Rückabwicklung der PiS-Reformen vorwarfen.

Die Venedig-Kommission des Europarats hatte Nawrocki bereits im Oktober aufgefordert, die Richter zu vereidigen. Ob die Vollversammlung am 3. November tatsächlich stattfindet, hängt an drei Richtern, die nach Korwin-Piotrowskas eigenen Angaben nicht im Gebäude sind – und daran, ob Święczkowski seine Suspension anerkennt.