Juli Zeh beantragt Entlassung als Verfassungsrichterin in Brandenburg
Juli Zeh will ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg aufgeben – in einem Moment, in dem das Gericht 90 Verfahren und neun ehrenamtliche Richter am Limit stemmt. Die Nachwahl könnte an der AfD-Sperrminorität scheitern.
Juli Zeh will ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg aufgeben. Die Schriftstellerin hat in einem Schreiben an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) ihre Entlassung als ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes beantragt, wie die MAZ über den Entlassungsantrag berichtet.
Der Schritt trifft ein Gericht, das ohnehin an seiner Belastungsgrenze arbeitet. In dem Schreiben bedauert Zeh nach Angaben der Zeitung ihre Entscheidung und nennt die Tätigkeit am Gericht eine besondere Ehre und Verantwortung. Offiziell bestätigt ist bislang nichts: Weder Zeh selbst noch der Landtag äußerten sich auf Anfrage.
90 Verfahren, neun Ehrenamtliche
Seit Tagen wird in Potsdam über die Arbeitslast des Verfassungsgerichts gestritten. 90 Verfahren sind nach MAZ-Angaben anhängig, neun ehrenamtliche Richter tragen sie – und arbeiten dabei „am Limit“, wie es heißt. Fällt eine Richterin aus, steigt die Belastung für die übrigen, bis der Landtag Ersatz gewählt hat.
Am 20. Oktober hatte Rot-Schwarz nach einem Alarmruf aus dem Gericht ein Entlastungspaket angekündigt. Strittig sind Stellen, Geld und die AfD-Sperrminorität, die die Wahl neuer Richter blockieren könnte. Die AfD fordert für das Gericht eine zweite Kammer.
Von der Klausurtagung zur Vereidigung
Zeh kam nicht über eine Parteiliste ins Amt, sondern über die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Am 10. Oktober 2018 nominierte die Fraktion sie auf einer Klausurtagung als Kandidatin für das Verfassungsgericht.
Zwei Monate später wählte der Landtag sie am 12. Dezember 2018 mit Zweidrittelmehrheit. Am 30. Januar 2019 wurde Zeh vereidigt; ihre Amtszeit hätte regulär 2029 geendet.
Zehs Weg an das Brandenburger Verfassungsgericht
10. Oktober 2018
SPD-Fraktion nominiert Zeh
Auf einer Klausurtagung macht die Landtagsfraktion die Schriftstellerin zur Kandidatin für das Verfassungsgericht.
12. Dezember 2018
Wahl mit Zweidrittelmehrheit
Der Landtag wählt Zeh zur ehrenamtlichen Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
30. Januar 2019
Vereidigung
Zeh tritt ihr Amt an, das regulär 2029 enden würde.
26. Oktober 2026
Warnung vor der Blockade
Vizepräsident Michael Strauß warnt vor einer jahrelangen Blockade der Richterwahl durch die AfD-Sperrminorität.
27. Oktober 2026
Entlassungsantrag bekannt
Die MAZ berichtet am Abend von Zehs Schreiben an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke; FAZ, SPIEGEL und Tagesspiegel greifen den Bericht auf.
Die Nachwahl steckt in der Blockade
Der Rückzug trifft eine Personaldebatte, die ohnehin feststeckt. 2029 scheiden nach MAZ-Angaben sechs von neun Richtern aus. Die Nachwahl gilt als politisch heikel, weil die AfD mit ihrer Sperrminorität die Wahl blockieren könnte.
Ob der Antrag beim Landtag tatsächlich vorliegt, ist offiziell nicht bestätigt. Der Bericht stützt sich auf ein Schreiben an Landtagspräsidentin Liedtke; FAZ, SPIEGEL und Tagesspiegel griffen ihn am Abend auf, ohne eigene Bestätigung aus Potsdam.
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Der Blick richtet sich nun auf die Nachwahl: Wer übernimmt Zehs Platz, und kommt im Landtag überhaupt eine Mehrheit zustande? Scheitert sie, arbeiten an den 90 Verfahren noch weniger Richter mit – Zehs Ausscheiden wäre dann nur der erste Ausfall.