Juli Zeh beantragt Entlassung als Verfassungsrichterin in Brandenburg
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Justiz am Limit

Juli Zeh beantragt Entlassung als Verfassungsrichterin in Brandenburg

Juli Zeh will ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg aufgeben – in einem Moment, in dem das Gericht 90 Verfahren und neun ehrenamtliche Richter am Limit stemmt. Die Nachwahl könnte an der AfD-Sperrminorität scheitern.

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Juli Zeh will ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg aufgeben. Die Schriftstellerin hat in einem Schreiben an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) ihre Entlassung als ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes beantragt, wie die MAZ über den Entlassungsantrag berichtet.

Der Schritt trifft ein Gericht, das ohnehin an seiner Belastungsgrenze arbeitet. In dem Schreiben bedauert Zeh nach Angaben der Zeitung ihre Entscheidung und nennt die Tätigkeit am Gericht eine besondere Ehre und Verantwortung. Offiziell bestätigt ist bislang nichts: Weder Zeh selbst noch der Landtag äußerten sich auf Anfrage.

90 Verfahren, neun Ehrenamtliche

Seit Tagen wird in Potsdam über die Arbeitslast des Verfassungsgerichts gestritten. 90 Verfahren sind nach MAZ-Angaben anhängig, neun ehrenamtliche Richter tragen sie – und arbeiten dabei „am Limit“, wie es heißt. Fällt eine Richterin aus, steigt die Belastung für die übrigen, bis der Landtag Ersatz gewählt hat.

Am 20. Oktober hatte Rot-Schwarz nach einem Alarmruf aus dem Gericht ein Entlastungspaket angekündigt. Strittig sind Stellen, Geld und die AfD-Sperrminorität, die die Wahl neuer Richter blockieren könnte. Die AfD fordert für das Gericht eine zweite Kammer.

Von der Klausurtagung zur Vereidigung

Zeh kam nicht über eine Parteiliste ins Amt, sondern über die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Am 10. Oktober 2018 nominierte die Fraktion sie auf einer Klausurtagung als Kandidatin für das Verfassungsgericht.

Zwei Monate später wählte der Landtag sie am 12. Dezember 2018 mit Zweidrittelmehrheit. Am 30. Januar 2019 wurde Zeh vereidigt; ihre Amtszeit hätte regulär 2029 geendet.

Zehs Weg an das Brandenburger Verfassungsgericht

  1. 10. Oktober 2018
    SPD-Fraktion nominiert Zeh

    Auf einer Klausurtagung macht die Landtagsfraktion die Schriftstellerin zur Kandidatin für das Verfassungsgericht.

  2. 12. Dezember 2018
    Wahl mit Zweidrittelmehrheit

    Der Landtag wählt Zeh zur ehrenamtlichen Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.

  3. 30. Januar 2019
    Vereidigung

    Zeh tritt ihr Amt an, das regulär 2029 enden würde.

  4. 26. Oktober 2026
    Warnung vor der Blockade

    Vizepräsident Michael Strauß warnt vor einer jahrelangen Blockade der Richterwahl durch die AfD-Sperrminorität.

  5. 27. Oktober 2026
    Entlassungsantrag bekannt

    Die MAZ berichtet am Abend von Zehs Schreiben an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke; FAZ, SPIEGEL und Tagesspiegel greifen den Bericht auf.

Die Nachwahl steckt in der Blockade

Der Rückzug trifft eine Personaldebatte, die ohnehin feststeckt. 2029 scheiden nach MAZ-Angaben sechs von neun Richtern aus. Die Nachwahl gilt als politisch heikel, weil die AfD mit ihrer Sperrminorität die Wahl blockieren könnte.

Das Gericht selbst warnt seit Tagen vor genau diesem Szenario. Vizepräsident Michael Strauß sieht eine jahrelange Blockade der Richterwahl auf Brandenburg zukommen, wie die MAZ über die Warnung des Vizepräsidenten berichtet. In Karlsruhe wird die Frage anders beantwortet: Die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff will AfD-Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht zulassen.

Was in Potsdam offenbleibt

Ob der Antrag beim Landtag tatsächlich vorliegt, ist offiziell nicht bestätigt. Der Bericht stützt sich auf ein Schreiben an Landtagspräsidentin Liedtke; FAZ, SPIEGEL und Tagesspiegel griffen ihn am Abend auf, ohne eigene Bestätigung aus Potsdam.

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Der Blick richtet sich nun auf die Nachwahl: Wer übernimmt Zehs Platz, und kommt im Landtag überhaupt eine Mehrheit zustande? Scheitert sie, arbeiten an den 90 Verfahren noch weniger Richter mit – Zehs Ausscheiden wäre dann nur der erste Ausfall.