Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff will von der AfD vorgeschlagene Richter in Karlsruhe mitwirken lassen. Wer die Partei von der Richterwahl ausschließt, beschädige auf Dauer das Vertrauen in das Gericht, warnt sie. Zwei Tage später widerspricht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier öffentlich.
Anlass ist ein Interview, das Legal Tribune Online am 26. September 2026 veröffentlichte. Lübbe-Wolff war von 2002 bis 2014 Richterin im Zweiten Senat und hat im Sommer 2026 das Buch „Braucht das Bundesverfassungsgericht (mehr) Reform?“ vorgelegt. Das Gericht hatte am 28. September 1951 seine Arbeit aufgenommen.
Auf die Frage, ob auch von der AfD vorgeschlagene Richter beteiligt werden sollten, sagte sie in dem Interview zur künftigen Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: „Ich hielte das für sinnvoll.“ Solche Kandidaten gebe es bereits an mehreren Landesverfassungsgerichten. Die Erfahrungen damit solle man „möglichst bald“ machen, „damit man sie dann hat“.
Warum sie die Ausgrenzung für gefährlich hält
Ihre Begründung: Dass die AfD bei der Richterwahl außen vor gehalten wird, bestätige viele Menschen in der Ansicht, ein Machtkartell der Altparteien blockiere die Veränderungen, die sie sich wünschen. Dem breiten Vertrauen in das Gericht sei das auf die Dauer nicht zuträglich.
Zahlen stützen ihre Sorge. Nach Allensbach sank der Anteil der Befragten mit starkem Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht von 81 Prozent im Jahr 2021 über 75 Prozent 2023 auf 63 Prozent im Jahr 2025.
Starkes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht
Anteil der Befragten mit starkem Vertrauen in das Gericht
Zugleich warnt Lübbe-Wolff davor, die Partei durch eine Politik radikaler Ausgrenzung weiter zu stärken. Die Brandmauer führe dazu, dass potenziell geeignete Personen etwa aus dem Universitätsmilieu sich „gar nicht erst aus der Deckung wagen“, weil sie das Ende ihrer Karriere befürchten.
Die Blockade-Sorge nennt sie überzogen
In Karlsruhe wird befürchtet, ein von der AfD ausgesuchter Richter könne die Arbeit des Gerichts lahmlegen. Lübbe-Wolff hält diese Sorge für „überzogen“. In den Kammern ist Einstimmigkeit erforderlich, eine systematische Blockade wäre aus ihrer Sicht aber eine Pflichtverletzung, „die entsprechend sanktioniert werden könnte“.
Für die AfD hätte eine solche Blockade nach ihrer Einschätzung keinen Nutzen: Das Gericht sei gerade als Instanz beliebt, die beschwerdeführenden Bürgern in Konflikten mit Behörden und Gerichten hilft. Entscheidungen gegen die AfD ließen sich so nicht verhindern, weil die Senate zwar belastet, aber nicht gehindert würden.
Als Vergleich verweist sie auf Österreich und die Schweiz: In Österreich schlägt die FPÖ Richter am Verfassungsgericht vor, in der Schweiz sitzt die SVP am Bundesgericht. „Dort, wo man solche politischen Kräfte in Gerichte einbindet, ist über funktionelle Probleme nichts zu hören“, sagt sie.
Steinmeier hält dagegen
Am 28. September 2026, zwei Tage nach dem Interview, sprach Bundespräsident Steinmeier beim Festakt zum 75. Jubiläum in der Karlsruher Stadthalle. Rund 1.000 Gäste waren geladen, darunter Gerichtspräsident Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte.
Der Bundespräsident machte die Verfassungstreue zur Bedingung für das Richteramt. Die Frankfurter Rundschau las seine Sätze als direkte Antwort auf Lübbe-Wolff. Für besonders großen Applaus sorgte dieser Satz:
„Wer sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, kann keine Richterin oder Richter sein.“
Steinmeier rief in seiner Rede beim Festakt in Karlsruhe dazu auf, das Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaats zu schützen, und verwies auf das Erstarken von Kräften an den politischen Rändern. Ohne den AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt zu nennen, sagte er: „Das Grundgesetz gilt – es gilt für alle und in allen deutschen Ländern.“
Gerichtspräsident Harbarth sagte in seiner Rede: „Wer auch immer den Menschen nimmt, was das Grundgesetz ihnen gibt, stößt in Karlsruhe an seine Grenzen!“ Steinmeier nannte zudem „Vulgärdemokraten“ einen gefährlichen Irrweg, die unter Verweis auf den Volkswillen die uneingeschränkte Macht wollen: „Demokratie ist entweder liberal oder sie ist keine Demokratie.“
Wie die Richterwahl künftig laufen soll
Lübbe-Wolff hält an einem politischen Wahlverfahren fest: Die Richterwahl müsse durch politische Organe erfolgen. Zugleich kritisiert sie eine überschießende Parteipolitisierung und Postenversorgungswünsche.
Ihr Vorschlag: ein Ausschreibungsverfahren nach dem Vorbild Österreichs und der Schweiz, bei dem der Wahlausschuss des Bundestags eine stärkere Rolle erhält und die Fraktionen ihre Vorauswahl begründen müssen. Informelle Vorschlagsrechte der Fraktionen blieben bestehen.
Die 2024 beschlossene Verankerung von Richterzahl, Amtszeit und Altersgrenze im Grundgesetz nennt sie sinnvoll. Absolute Resilienz sei rechtlich aber nicht garantierbar, und die Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl ist weiterhin nur einfachgesetzlich vorgeschrieben.
Das gescheiterte Verfahren um die 2025 nicht gewählte Frauke Brosius-Gersdorf nennt sie einen „katastrophalen“ Ablauf, auch wegen der Diffamierungen der Kandidatin. Wie schwer sich die Justiz insgesamt gegen politischen Druck wappnet, zeigt auch die Forderung des Richterbunds nach wetterfesten Justizgesetzen.
Von der Gründung zum Streit um die Richterwahl
- 28. September 1951Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Arbeit auf
- 2002Gertrude Lübbe-Wolff wird Richterin in Karlsruhe
Sie gehört dem Zweiten Senat an, nominiert von der SPD.
- 2024Richterzahl, Amtszeit und Altersgrenze werden im Grundgesetz verankert
- 2025Die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf scheitert
Lübbe-Wolff nennt den Ablauf später „katastrophal“.
- 6. September 2026Die AfD erzielt einen Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt
- 26. September 2026LTO veröffentlicht das Interview mit Lübbe-Wolff
Sie fordert, von der AfD vorgeschlagene Richter „möglichst bald“ zu wählen.
- 28. September 2026Steinmeier hält beim Festakt dagegen
Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stehe, könne kein Richter sein, sagt der Bundespräsident.
Ein AfD-Verbot hält sie für aussichtslos
Zugleich sprach sich Lübbe-Wolff gegen ein AfD-Parteiverbot aus. „Die große Mehrheit der AfD-Wähler ist nicht rechtsextrem“, sagte sie. Mit den vorhandenen Gutachten habe sie „erhebliche Probleme“: Sie trügen „allerhand Abscheuliches“ zusammen, vieles werde überinterpretiert, eine systematische Auswertung fehle.
Stattdessen will sie zunächst Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen besonders radikale Einzelpersonen prüfen lassen: Wer dafür keine Chance sehe, könne ein Parteiverbot erst recht vergessen. Damit widerspricht sie auch über 1.000 Juristen, die ein AfD-Verbot fordern.
Die offene Frage in Karlsruhe
Ungeklärt bleibt, ob und wie die AfD künftig an der Wahl der 16 Bundesverfassungsrichter beteiligt wird – und ob ein einzelner von ihr vorgeschlagener Richter die Arbeit des Gerichts blockieren könnte. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 hatte die AfD einen Wahlerfolg erzielt, seither läuft die Debatte um Brandmauer und Richterwahl verschärft.
Lübbe-Wolff erwartet, dass sich die Frage ohnehin stellt: Etabliere sich die AfD im Bund dauerhaft als relevante politische Kraft, laufe es auf die Forderung nach mehr als einem von ihr vorgeschlagenen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts hinaus.
Wie sich im Wahlausschuss des Bundestags für einen AfD-Vorschlag die nötige Zweidrittelmehrheit zusammenfinden soll, ist bislang nicht geklärt. Genau daran entscheidet sich, ob die ersten von der AfD nominierten Richter tatsächlich „möglichst bald“ in Karlsruhe mitwirken.
