1.051 Juristen fordern AfD-Verbot, doch Union blockiert
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat einen offenen Brief mit über 1.000 Unterschriften an den Bundestag gerichtet und fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Doch führende Unionspolitiker lehnen ab und warnen vor einem Märtyrerstatus der Partei.
Berlin. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat am 3. August 2026 bekanntgegeben, dass mittlerweile 1.051 Juristinnen und Juristen einen offenen Brief für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens unterzeichnet haben. RAV-Mitteilung
Der Appell war Mitte Juli mit rund 500 Unterstützern gestartet. Innerhalb von nur zehn Tagen hat sich die Zahl mehr als verdoppelt – eine Entwicklung, die der RAV als „beeindruckend“ bezeichnet. Die Reaktionen der adressierten Bundestagsabgeordneten seien dagegen „bislang sehr überschaubar“, heißt es aus dem Verein.
Rückendeckung für Verbotsverfahren verdoppelt sich in zehn Tagen
Die Vorsitzende des RAV und Mitinitiatorin des offenen Briefes, Angela Furmaniak, erklärte in Berlin:
„Als Juristinnen und Juristen sehen wir es als unsere Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen. Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen. Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss.“
Angela Furmaniak, Vorsitzende des RAV
Der RAV fordert Bundestag und Bundesregierung auf, unverzüglich die notwendigen Schritte für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Anderenfalls drohe ein ernsthafter Schaden für die Demokratie, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik umzusetzen.
GFF-Gutachten und Vorgeschichte
Die juristische Grundlage des Aufrufs liefert ein umfassendes Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das im Juni 2026 veröffentlicht wurde. Acht Autorinnen und Autoren werteten über drei Millionen Datenpunkte aus und kamen zu dem Schluss, dass die AfD gegen das Menschenwürdeprinzip (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) verstößt.
Der Weg zum RAV-Appell
Dezember 2025
Zweifel am Aussichten
Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio erklärt ein AfD-Verbotsverfahren für wenig aussichtsreich.
Mai 2026
Dobrindt für „Wegregieren“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt ein Verbot ab und plädiert für die politische Auseinandersetzung.
Juni 2026
GFF-Gutachten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlicht ein 1.500-seitiges Gutachten und stuft die AfD als verfassungswidrig ein.
Mitte Juli 2026
RAV startet offenen Brief
Der RAV verschickt einen offenen Brief an Bundestag und Bundesregierung, unterzeichnet von rund 500 Juristen.
3. August 2026
1.051 Unterzeichner
Der RAV meldet die Verdoppelung der Unterstützerzahl binnen zehn Tagen und bekräftigt die Forderung nach einem Verbotsverfahren.
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Politische Widerstände
Doch in der Politik stößt die Forderung auf Skepsis und Ablehnung. Führende Unionspolitiker lehnen ein Verbotsverfahren ab. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plädierte bereits im Mai dafür, die AfD nicht zu verbieten, sondern sie „wegzuregieren“ – durch inhaltliche Auseinandersetzung mit jenen Themen, die die Partei groß gemacht hätten. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings forderte, die AfD lieber „politisch zu stellen“.
Auch prominente Juristen mahnen zur Vorsicht. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier rät von einem Verfahren ab, weil die rechtlichen Voraussetzungen schwer nachweisbar seien. Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio hatte schon im Dezember 2025 erklärt, er halte ein Verbotsverfahren für wenig aussichtsreich.
„Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“
Angela Furmaniak, Vorsitzende des RAV
Der RAV, der sich als politische Interessenvertretung von Juristen versteht und für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung einsetzt, hält den Druck aufrecht. Ob Bundestag oder Bundesregierung dem Appell folgen, ist ungewiss.