Berlins Beamte sollen ihr Geld aus den Jahren 2008 bis 2020 zurückbekommen – und die Stadt weiß nicht, woher sie es nehmen soll. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bezifferte die Nachzahlung im August 2026 auf mindestens 1,2 Milliarden Euro.
Im Landeshaushalt sind bislang nur rund 493 Millionen Euro an Rücklagen für die Besoldungsreparatur hinterlegt. Die Nachzahlung übersteigt diese Rücklage deutlich. Bis zum 31. März 2027 muss Berlin verfassungskonforme Regelungen treffen.
Wie unsicher die eigene Rechnung ist, zeigt der Blick in die Finanzverwaltung. Im Mai 2026 nannte sie eine Spanne von 882 Millionen Euro, wenn nur die Widerspruchsführer bedient werden, bis zu 7,2 Milliarden Euro, falls alle Beamten ihre Ansprüche geltend machen.
Was die Berliner Besoldungsreparatur kosten könnte
Rücklage, Prognosen und Höchstwert im Vergleich
Ein Urteil, das alle überrascht hat
Auslöser ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung, gefasst am 17. September 2025 und veröffentlicht am 19. November. Die Richter erklärten die A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 zu rund 95 Prozent für verfassungswidrig und setzten die Prekaritätsschwelle bei 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens an.
Das Gericht stellte fest, dass Berlin seit dem 1. August 2004 die Besoldung nicht mehr linear erhöht hatte. Nach der Föderalismusreform 2006 lag die Zuständigkeit ohnehin bei den Ländern. Was jahrelang als Haushaltskonsolidierung galt, ist nun ein Milliardengrab.
Für Evers ist die Entscheidung Neuland – sie trifft sein Ressort in einer Größenordnung, für die niemand vorgesorgt hat. Der Senator sagte am 27. August im Abgeordnetenhaus:
„Ein Urteil, das uns in seiner Tragweite und auch in seiner vollständigen Neuausrichtung der Grundsätze der Beamtenbesoldung alle miteinander überrascht hat.“
Der Bund kommt beim eigenen Gesetz nicht voran
Auf Bundesebene plant Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Bundesalimentationsgesetz. Der Referentenentwurf vom 14. April 2026 sieht rund 3,4 Milliarden Euro Mehrausgaben für 2026 vor, ab 2027 jährlich mehr als 3,5 Milliarden Euro, dazu rund 707 Millionen Euro Nachzahlungen.
Ein Kabinettsbeschluss steht seitdem aus. Am 26. Mai 2026 wurde das Beteiligungsgespräch mit ver.di und DGB abgesagt, der Entwurf zurückgezogen. Seither ist offiziell wenig passiert – der Zorn der Verbände wächst dafür.
Vor dem Bundeskanzleramt machte dbb-Chef Volker Geyer am 27. Oktober klar, wie weit die Geduld der Beschäftigten gereicht hat – und richtete den Vorwurf direkt an die Regierung:
„Nun haben wir Oktober, es gibt keinen Kabinettsbeschluss, es gibt keinen abgestimmten Gesetzesentwurf. Die Geduld der Kolleginnen und Kollegen ist am Ende. Meine ist es ebenfalls. Weitere Verzögerungen bei der amtsangemessenen Alimentation sind nicht vermittelbar.“
Länder rechnen mit dreistelligen Millionenbeträgen
Schleswig-Holstein kalkuliert mit 460 Millionen Euro für 2025/2026 und rund 500 Millionen Euro jährlich danach. Hessen veranschlagt rund 755 Millionen Euro pro Jahr, Brandenburg 430 Millionen Euro (2026) bis 611 Millionen Euro (2028) zusätzlich, das Saarland 287 Millionen Euro für 2026/2027 – darin 214 Millionen Euro Nachzahlung für 2023 bis 2026.
Einige Länder haben schon geliefert. Brandenburgs Landtag beschloss am 14. Oktober die Erhöhung; die Bezüge steigen rückwirkend ab Januar 2026 um 7 bis 18 Prozent. Bremen brachte am 23. September Nachtragshaushalte mit rund 120 Millionen Euro für Beamtennachzahlungen durch die Bürgerschaft.
Von Karlsruhe bis zur Reparatur
- 17. September 2025Das Verfassungsgericht kippt die Berliner Besoldung
Der Zweite Senat erklärt die A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 zu rund 95 Prozent für verfassungswidrig.
- 19. November 2025Veröffentlichung des Beschlusses
Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen.
- 14. April 2026Dobrindt legt Referentenentwurf vor
Das Bundesalimentationsgesetz sieht rund 3,4 Milliarden Euro Mehrausgaben für 2026 vor.
- 22. Mai 2026Berliner Finanzverwaltung nennt Spanne
882 Millionen Euro für Widerspruchsführer bis 7,2 Milliarden Euro für alle Beamten.
- 26. Mai 2026Beteiligungsgespräch abgesagt
Der Bund zieht den Entwurf zurück, ver.di und DGB bleiben außen vor.
- 27. August 2026Evers nennt 1,2 Milliarden Euro
Im Abgeordnetenhaus fällt die neue Mindestprognose, vor dem Haus demonstriert die GdP.
- 27. Oktober 2026dbb mahnt im Kanzleramt
Volker Geyer verlangt einen Kabinettsbeschluss zur amtsangemessenen Alimentation.
Streit um das fiktive Partnereinkommen
Strittig ist vor allem, wie der Bund die Mindestbesoldung künftig berechnet. Er will ein fiktives Partnereinkommen anrechnen: 21.832 Euro für 2025, 22.648 Euro für 2026. ver.di, DGB und dbb halten das für verfassungsrechtlich zweifelhaft und fürchten, dass die Beweislast auf die Beamten verlagert wird.
Andere Länder preschen trotzdem vor. In Nordrhein-Westfalen soll der Gesetzentwurf ins Parlament, obwohl Verfassungsklagen drohen – auch dort wird jedem verheirateten Beamten ein Partnereinkommen unterstellt, wie NRW seine Besoldungsreform in den Landtag bringt.
Die Geduld der Kollegen ist am Ende
In Berlin wächst der Druck von zwei Seiten. Vor dem Abgeordnetenhaus demonstrierte die GdP, als Evers am 27. August seine neue Mindestprognose vorlegte. Ihr Landeschef Stephan Weh wehrt sich gegen den Eindruck, hier würden Wohltaten verteilt:
„Es geht hier nicht um Geschenke und wir sind auch nicht auf dem Jahrmarkt. Wir leben in einer Demokratie, in der das Beamtentum und eine amtsangemessene Alimentation in unserer Verfassung stehen.“
Der Bund der Steuerzahler Berlin schaut mit anderem Entsetzen auf die Zahlen. Sein Vorsitzender Alexander Kraus warnt: „Wir befürchten, dass das gesamte Besoldungsgefüge bundesweit angehoben werden muss.“ Die Berliner Nachzahlung ist damit auch ein Präzedenzfall für alle anderen Kassen.
Fest steht bislang nur der Termin. Das Reparaturgesetz für 2008 bis 2020 kam vor der Abgeordnetenhauswahl im September nicht mehr ins Parlament, und das Sondierungspapier von Linke, SPD und Grünen in Berlin erwähnt die Beamtenbesoldung mit keinem Wort – Stand 21. Oktober. Bleibt es dabei, entscheidet bis zum 31. März 2027 allein der Haushalt darüber, ob Berlin die Rücklage aufstockt oder die Nachzahlung streckt.
