273 Tage ohne einen Schritt vor die Tür – für Marius Borg Høiby (29) wird es an diesem Montag ernst. Um 9.15 Uhr prüft das Osloer Bezirksgericht, ob der Sohn von Königin Mette-Marit weiter mit elektronischer Fußfessel auf Gut Skaugum sitzen muss. Die Staatsanwaltschaft will vier weitere Wochen, die Verteidigung seine vollständige Entlassung.
Die laufende Haftperiode endet genau an diesem Montag. Politiadvokat Oda Karterud beantragt für die Staatsanwaltschaft vier weitere Wochen Fußfessel auf dem Anwesen in Asker. Ihre Begründung: Es bestehe fortbestehende Wiederholungsgefahr für neue Straftaten gegen die sogenannte Frogner-Frau.
Høibys Verteidiger Alexander Greaker und Daniel Storrvik halten dagegen. Sie bestreiten, dass es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Haft gibt, und verlangen die vollständige Entlassung des 29-Jährigen. Gestritten wird damit nicht über Lockerungen, sondern darüber, ob Høiby noch eingesperrt werden darf.
„Nach unserer Auffassung gibt es keine Grundlage für eine Fortsetzung der Haft von Høiby. Wir werden deshalb beantragen, dass er freigelassen wird, wenn das Gericht am kommenden Montag prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die weitere Untersuchungshaft erfüllt sind.“
Greaker macht daraus eine Grundsatzfrage, keinen Streit um Details. Der Antrag der Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Wiederholungsgefahr. Genau dort setzt die Verteidigung an – und bietet dafür ein Beweismittel auf, das in Haftprüfungen kaum vorkommt.
Ein Zeuge, dessen Namen geheim bleibt
Der ungewöhnlichste Teil des Antrags ist ein Zeugnis. Die Anwälte wollen im Termin erstmals einen Zeugen vorführen, halten dessen Identität aber geheim. Für die Aussage beantragen sie den Ausschluss der Öffentlichkeit – der Saal soll also leer bleiben, während der Zeuge spricht.
Zu dem Zeugen sagte Greaker öffentlich nur ein Wort: „Geheim.“ Was der Zeuge aussagen soll, ist bis zum Termin nicht bekannt. Nach Darstellung der Verteidigung soll das Zeugnis belegen, dass die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Haft nicht mehr vorliegen.
Zeugenvernehmungen in Haftprüfungen sind die Ausnahme. Der Richter Knut H. Leknes vom Bezirksgericht Hordaland sagt, sie seien nicht üblich, aber rechtlich möglich: „Es kann gemacht werden, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft erfüllt sind.“
Am Freitag reichte die Verteidigung den Antrag auf Entlassung aus der Fußfessel-Haft ein und kündigte das Zeugnis an. Ob der Zeuge unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört wird, entscheidet das Gericht im Termin.
273 Tage hinter der Fußfessel
Høiby sitzt seit Februar 2026 in Haft. Seit dem 13. Juli trägt er die elektronische Fußfessel im Haus auf Gut Skaugum in Asker; am Montag sind es 273 Tage ununterbrochene Haft. Ausgehen, einkaufen, Freunde besuchen – das fällt alles weg.
Er selbst beschreibt die Belastung so: „Es ist offensichtlich eine Belastung, das Haus nicht verlassen zu können. Nicht in den Laden gehen, Freunde besuchen oder an verschiedenen Dingen teilnehmen zu können.“
„Die Haftsituation ist für ihn kräftezehrend. Die Belastung ist größer, als es öffentlich bekannt wird, und er freut sich darauf, dem Gericht zu erklären, wie die heutige Regelung ihn beeinflusst.“
Für die Verteidigung ist das kein Nebenaspekt: Greaker will, dass Høiby dem Gericht selbst schildert, wie die Fußfessel seinen Alltag bestimmt. Wie eigenwillig die Auflagen sind, zeigt Regeln von Høibys Hausarrest, wo Partys und Lieferservice erlaubt sind.
Vier Jahre Haft und ein Termin im Februar
Im Juni 2026 hatte das Bezirksgericht Oslo Høiby erstinstanzlich wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in einer engen Beziehung, Körperverletzung und Verstoßes gegen ein Kontaktverbot zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Høiby legte Berufung ein.
Von Frogner bis zur Haftprüfung
- August 2024Verfahren beginnt
Nach einem Vorfall auf Frogner in Oslo startet das Strafverfahren gegen Høiby; im November 2024 sitzt er eine Woche in Haft.
- 2. Februar 2026Erneut in Untersuchungshaft
Einen Tag vor Beginn seines Strafprozesses in Oslo wird Høiby erneut festgenommen.
- 15. Juni 2026Vier Jahre Haft
Das Bezirksgericht Oslo verurteilt ihn wegen zweier Vergewaltigungen und weiterer Taten; er legt Berufung ein.
- 13. Juli 2026Umzug auf Gut Skaugum
Høiby wechselt vom Gefängnis Oslo in elektronisch überwachte Haft mit Fußfessel auf das Anwesen in Asker.
- 5. Oktober 2026Vier Wochen Verlängerung
Das Gericht verlängert die Fußfessel-Haft bis zum 2. November 2026.
- 30. Oktober 2026Entlassungsantrag und geheimer Zeuge
Die Staatsanwaltschaft beantragt vier weitere Wochen, die Verteidigung fordert Freilassung und kündigt ein Zeugnis unter Ausschluss der Öffentlichkeit an.
- 2. November 2026Haftprüfung um 9.15 Uhr
Das Gericht entscheidet, ob Høiby in Haft bleibt oder freikommt.
Die Berufungsverhandlung vor dem Borgarting lagmannsrett ist vom 9. Februar bis 5. März 2027 angesetzt. Bis dahin verlängert das Gericht die Fußfessel-Haft in kurzen Abständen – zuletzt am 5. Oktober um vier Wochen. Greaker und Storrvik sind nicht die ersten Anwälte an Høibys Seite: Im Oktober kam es zu einem dritten Wechsel im Verteidigerteam für die Berufung.
Was am Montag entschieden wird
Am Montag liegen zwei Entscheidungen beim Gericht. Verlängert es die Haft, bleibt Høiby vier weitere Wochen mit Fußfessel auf Skaugum. Gibt es dem Entlassungsantrag statt, endet die Haft nach 273 Tagen. Ob der Zeuge gehört wird und ob die Öffentlichkeit dabei draußen bleibt, hängt am selben Termin.
Der Termin beginnt um 9.15 Uhr in Oslo. Offen ist, ob das Gericht noch am Montag entscheidet – und ob der geheim gehaltene Zeuge überhaupt sprechen darf. Für Høiby geht es um den Winter: Bis zur Berufung im Februar 2027 wäre jede weitere Verlängerung ein weiterer Monat im Haus auf Skaugum.
