Kindergeld ohne Antrag startet im März 2027 – nur für Geschwisterkinder
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Familienleistungen

Kindergeld ohne Antrag startet im März 2027 – nur für Geschwisterkinder

Ab März 2027 setzt die Familienkasse Kindergeld für ein weiteres Kind ohne Antrag fest. Rund 300.000 Anträge sollen pro Jahr entfallen – doch bei unklarer Datenlage bleibt der Papierkram.

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Für Eltern mit einem neugeborenen zweiten Kind fällt vom Frühjahr 2027 an der Kindergeldantrag weg. Die Familienkasse setzt die Leistung dann von sich aus fest – nach ihren eigenen Unterlagen erstmals im März 2027.

Die Regelung greift, wenn die Familie für ein älteres Kind bereits Kindergeld bezieht. Das Gesetz selbst tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, zwei Monate bevor die Verwaltung die Automatik startet. Der Bund nennt das Vorhaben Kindergeld ohne Antrag für Eltern.

Die Größenordnung ist erheblich: 2025 erhielten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 17,5 Millionen Kinder und Familien Kindergeld, ausgezahlt wurden 55,32 Milliarden Euro. Auch außerhalb Deutschlands bleibt die Leistung Streitthema: Wagenknecht will Kindergeld im Ausland streichen.

Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass rund 300.000 Kindergeldanträge pro Jahr entfallen. Gemessen an 17,5 Millionen betroffenen Kindern ist das ein kleiner Anteil – aber der Teil, der Eltern in den ersten Wochen nach der Geburt unmittelbar trifft.

Kabinett, Bundestag, Bundesrat

Der Weg bis dahin war ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren. Das Kabinett brachte den Entwurf am 18. März 2026 auf den Weg, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellte ihn in Berlin vor. Der Bundestag stimmte am 9. Juli 2026 zu.

Der Bundesrat billigte das Gesetz am 25. September 2026 abschließend. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum antragslosen Kindergeld war der Weg frei – von der Idee bis zum Beschluss vergingen knapp neun Monate.

Von der Kommission zur automatischen Auszahlung

  1. Januar 2026
    Vorschlag aus der Sozialstaatskommission

    Das antragslose Kindergeld geht zunächst als Vorschlag der Sozialstaatskommission hervor.

  2. 18. März 2026
    Kabinett bringt den Entwurf auf den Weg

    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellt den Gesetzentwurf in Berlin vor.

  3. 9. Juli 2026
    Bundestag stimmt zu

    Das Parlament beschließt das antragslose Kindergeld.

  4. 25. September 2026
    Bundesrat macht den Weg frei

    Die Länderkammer stimmt abschließend zu.

  5. 1. Januar 2027
    Gesetz tritt in Kraft

    Die rechtliche Grundlage für die automatische Festsetzung gilt.

  6. März 2027
    Erste Stufe startet

    Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind wird ohne Antrag festgesetzt und ausgezahlt.

  7. November 2027
    Zweite Stufe für Erstgeborene

    Nach WDR-Angaben soll die Automatik gegen Ende 2027 auch für das erste Kind möglich werden.

Wo der Papierkram bleibt

Ganz ohne Antrag geht es nicht für alle. Die Anspruchsprüfung bleibt bestehen: Ist die Datenlage unvollständig oder gibt es Zweifel am Anspruch, erhalten Eltern ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag. Eltern müssen ihn prüfen und unterschreiben.

Klingbeil begründet das Vorhaben mit Zeit für die Familie, nicht mit weniger Prüfung. Der Bundesfinanzminister:

„Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.“
Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister (SPD)

Für die Familienkasse entfällt ein Massenverfahren, für Eltern entfällt das Formular in den ersten Wochen. Die Frage, ob ein Anspruch besteht, stellt der Staat weiterhin – nur eben ohne Zutun der Familie, solange die Daten reichen.

Erstgeborene erst Ende 2027

Die zweite Stufe folgt später. Gegen Ende 2027, nach Angaben des WDR im November 2027, soll die automatische Auszahlung auch für Erstgeborene möglich werden. Bis dahin bleibt für das erste Kind der klassische Antragsweg.

Die Idee ist älter als das Gesetz. Im Januar 2026 tauchte das antragslose Kindergeld zunächst als Vorschlag der Sozialstaatskommission auf, danach wanderte es in den Gesetzentwurf der Regierung.

Parallel läuft die nächste Änderung am Kindergeld. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht eine Erhöhung auf 267 Euro vor; die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober 2026, überwiesen wurde in den Finanzausschuss. Dort ist für den 4. November 2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt.

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Offen bleibt bis zum Start im März 2027, wie oft die Daten wirklich reichen. Jede Lücke führt zurück zum Papier – und damit zu genau dem Antrag, den die Regierung abschaffen wollte.