Landgericht Köln verpflichtet 13-Jährigen und Eltern zu 11.500 Euro
Ein 13-Jähriger fährt mit dem E-Scooter so dicht an einer 86-Jährigen vorbei, dass sie stürzt – ohne jede Berührung. Jetzt ist das Kölner Urteil rechtskräftig: 11.500 Euro, gezahlt von Sohn und Eltern.
11.500 Euro Schmerzensgeld, obwohl niemand den Roller berührt hat. Das Landgericht Köln hat einen 13-Jährigen und seine Eltern zahlen lassen, weil schon die zu nahe Vorbeifahrt auf dem Gehweg eine 86-Jährige zu Fall brachte.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen 4 O 319/24 ist seit Mai 2026 rechtskräftig. Öffentlich gemacht hat es das Gericht erst jetzt: Am 2. November 2026 machte das Landgericht den Fall in einer Pressemitteilung publik, WDR, t-online, Express, LTO und die dpa berichteten.
Der Unfall geschah im August 2024 in Köln-Nippes. Der 13-Jährige fuhr mit einem E-Scooter über den Gehweg, auf dem Trittbrett stand seine achtjährige Schwester. Bei der zu nahen Vorbeifahrt stürzte die 86-Jährige, erlitt Beckenringfrakturen und war fast zwei Monate stationär in Behandlung; ihre Pflegestufe stieg von 1 auf 2.
Haftung ohne jede Berührung
Die Beklagtenseite setzte auf den fehlenden Körperkontakt. Das Gericht ließ das nicht gelten: Ursächlich für den Sturz war nach Auffassung der Kammer die zu geringe Distanz beim Überholen – eine Berührung sei für die Haftung nicht erforderlich.
Beim Jungen kam § 828 Abs. 3 BGB zum Tragen: Ab zehn Jahren ist ein Kind für Schäden verantwortlich, solange seine Einsichtsfähigkeit nicht widerlegt ist. Die Beklagten konnten fehlende Einsicht nicht beweisen – auch weil sich der 13-Jährige nach dem Unfall entschuldigt hatte.
Umfrage
Lädt
Drei Verstöße gegen die Roller-Verordnung
Der Junge verletzte die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung an drei Stellen: Er fuhr auf dem Gehweg (§ 10 Abs. 1 eKFV) und war mit 13 Jahren jünger als die vorgeschriebenen 14 (§ 3 eKFV). Außerdem nahm er seine Schwester unerlaubt auf dem Trittbrett mit (§ 8 eKFV).
Dazu kam der Versicherungsmangel: Der Roller trug keine gültige Versicherungsplakette und war damit nicht haftpflichtversichert. Die Mutter ließ die Fahrten im öffentlichen Verkehr dennoch zu – deshalb haftet sie zusätzlich als Halterin.
Die Eltern haften nach § 832 Abs. 1 BGB, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzten und sich nicht entlastend nachweisen konnten. Die Mutter traf es doppelt: als Aufsichtspflichtige und als Halterin des unversicherten Fahrzeugs.
Berufung im Mai 2026 zurückgezogen
Die Familie wollte das nicht hinnehmen und legte Berufung zum Oberlandesgericht Köln ein. Am 13. April 2026 wies das OLG mit Beschluss darauf hin, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
Im Mai 2026 zog die Familie die Berufung kostenpflichtig zurück. Damit wurde das Urteil des Landgerichts rechtskräftig – an den 11.500 Euro führt für den Jungen und seine Eltern kein Weg mehr vorbei.
Von der Vorbeifahrt zum rechtskräftigen Urteil
August 2024
Sturz auf dem Gehweg in Köln-Nippes
Ein 13-Jähriger fährt mit unversichertem E-Scooter und seiner achtjährigen Schwester auf dem Trittbrett an einer 86-Jährigen vorbei. Sie stürzt, erleidet Beckenringfrakturen und ist fast zwei Monate stationär.
5. November 2025
Landgericht Köln verurteilt die Familie
Das Gericht spricht der Seniorin 11.500 Euro Schmerzensgeld zu (Az. 4 O 319/24). Eine Berührung sei für die Haftung nicht erforderlich.
13. April 2026
OLG Köln sieht keine Erfolgsaussicht
Der Senat weist in einem Beschluss darauf hin, dass die von der Familie eingelegte Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Mai 2026
Berufung kostenpflichtig zurückgezogen
Die Familie nimmt das Rechtsmittel zurück, das Urteil des Landgerichts wird rechtskräftig.
2. November 2026
Gericht macht den Fall öffentlich
Das Landgericht Köln veröffentlicht eine Pressemitteilung; mehrere Medien greifen den Fall auf.
Verleiher rücken stärker in die Pflicht
Der Fall fällt in eine Zeit, in der die Regeln für E-Scooter nachgeschärft werden. Ende September 2026 ließ der Bundesrat die neue Halterhaftung für E-Scooter-Verleiher durch. Verleihfirmen und ihre Versicherer zahlen damit künftig auch dann, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.
Für Privatleute bleibt der Maßstab streng: Wer einen Roller ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehr zulässt, haftet als Halter. Wie der Bericht des WDR zur 86-jährigen Rentnerin zeigt, ließ das Gericht daran keinen Zweifel.
Ob weitere Gerichte dem Kölner Maßstab folgen, entscheidet sich erst mit künftigen Verfahren. Für Eltern bleibt das Kostenrisiko: Wer seinem Kind einen unversicherten Roller überlässt und die Aufsicht nicht belegen kann, zahlt mit – hier 11.500 Euro für einen Sturz ohne jede Berührung.