Zwölf Jahre Haft für einen Mann, der seine Partnerin betäubte, vergewaltigte und die Aufnahmen im Netz verbreitete. Das Landgericht Hannover verurteilte den 39-jährigen Grzegorz C. aus Ronnenberg am 2. November 2026, wie der NDR über das Urteil berichtet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Angeklagt waren 103 Taten aus dem Zeitraum November 2021 bis März 2026. Sie fanden in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg und in einem Hotel statt. Der Strafrahmen reichte bis 15 Jahre – das Gericht schöpfte ihn nicht aus.
Schlafmittel im Tee
Der Mann besorgte sich das verschreibungspflichtige Schlafmittel Zolpidem über seinen Hausarzt und mischte es der Frau ohne ihr Wissen meist in den Tee. Die Anklage nannte zusätzlich Ketamin. Betäubungsmittel als Tatmittel spielten auch anderswo eine Rolle – so bei der Verurteilung eines Narkosearztes zu 13,5 Jahren Haft in Frankfurt.
Er fesselte, schlug und bespuckte die Frau und filmte die teils stundenlangen Taten mit dem Handy. In Chatgruppen prahlte er mit den Aufnahmen, gab Dosierungsratschläge zum Schlafmittel und lud Videos auf Plattformen wie Motherless und Telegram hoch. Für die Nebenklage liegt genau darin die eigentliche Drohung: Die Dateien verschwinden nicht mit dem Urteil.
„Sie weiß nicht, wo die noch existieren. Sie weiß nicht, wann die wieder auftauchen.“
Das Geständnis kam nach den Videos
Ein psychiatrischer Sachverständiger hielt den Angeklagten für voll schuldfähig. Drogen- und Alkoholkonsum erklärten die komplexen, lang vorbereiteten Taten nicht, laut seiner Einschätzung. Zum Prozessauftakt am 10. September war die Anklage mit 103 Fällen fast eine Stunde lang verlesen worden – der Angeklagte schwieg.
Mitte Oktober ließ das Gericht stundenlang seine eigenen Tatvideos laufen. Danach legte er ein umfassendes Geständnis ab. Strafmildernd wertete das Gericht dieses Geständnis, die gezeigte Reue und die Bereitschaft zur Mitarbeit an weiteren Ermittlungen. Eine Sicherungsverwahrung ordnete es nicht an.
Von der ersten Tat bis zum Urteil
- November 2021Der Tatzeitraum beginnt
Der Angeklagte betäubt seine Lebensgefährtin erstmals und filmt die Missbrauchshandlungen.
- März 2026Ende des Tatzeitraums
Nach Angaben der Anklage enden die Taten in diesem Monat.
- Juni/Juli 2026„Projekt Medusa“ startet
Internationale Ermittler gehen erstmals gezielt gegen Online-Netzwerke zur Betäubung und zum Missbrauch von Partnerinnen vor.
- 10. September 2026Prozessbeginn in Hannover
Die Anklage mit 103 Fällen wird fast eine Stunde lang verlesen, der Angeklagte schweigt.
- Mitte Oktober 2026Umfassendes Geständnis
Nach stundenlanger Vorführung der Tatvideos räumt der Angeklagte die Taten ein.
- 2. November 2026Zwölf Jahre Haft
Das Landgericht Hannover verurteilt den 39-Jährigen; der Verteidiger prüft Revision.
Die Spur begann in Nordrhein-Westfalen
Auf die Spur kam die Justiz über das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Dessen Ermittler recherchierten anlassunabhängig im Netz – angestoßen durch den Fall Gisèle Pelicot und Recherchen des Formats STRG_F. Ausgewertet wurden mehr als 42.000 Videodateien und knapp 6.000 Chatverläufe.
Im Juni und Juli 2026 gingen internationale Ermittler im „Projekt Medusa“ erstmals gezielt gegen Online-Netzwerke zur Betäubung und zum Missbrauch von Partnerinnen vor. In Frankreich hatte der Fall Pelicot die Dimension solcher Netzwerke sichtbar gemacht: Im Dezember 2024 wurde Gisèle Pelicots Ex-Mann zu 20 Jahren Haft verurteilt, 50 Mittäter erhielten drei bis 15 Jahre.
Revision und ein Leben mit den Videos
Verteidiger Marcin Raminski prüft Revision gegen das Urteil. Vor Gericht zeichnete er ein anderes Bild seines Mandanten als das der Anklage.
„Das ist kein abgebrühter Typ, der das hier auf einer Pobacke lächelnd absitzt.“
Ob das Urteil Bestand hat, entscheidet sich erst mit der Revision. Ungelöst bleibt die Frage, die die Nebenklage umtreibt: Wo die Aufnahmen heute liegen und wann sie wieder auftauchen. Zwölf Jahre Haft für den Täter ändern daran nichts.
