Marius Borg Høiby bleibt in Haft – Polizei legt Berufung ein
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Justiz

Marius Borg Høiby bleibt in Haft – Polizei legt Berufung ein

Das Amtsgericht Oslo will Marius Borg Høiby freilassen, doch die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein – der Sohn der Kronprinzessin bleibt vorerst in Haft. Streitpunkt ist ein positiver Alkoholtest.

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Marius Borg Høiby (29) sollte an diesem Montag aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Stattdessen bleibt der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit in seinem Haus auf dem königlichen Gut Skaugum – die Staatsanwaltschaft Oslo hat gegen die Freilassung Berufung eingelegt.

Richterin Eva Schei hatte in Saal 207 des Amtsgerichts Oslo die Freilassung gegen Meldepflicht und Drogentests angeordnet. Polizeianwältin Oda Karterud legte noch im Gerichtssaal Berufung ein und beantragte aufschiebende Wirkung – die Polizei geht gegen die Freilassung vor. Høiby bleibt damit in Haft, bis Borgarting lagmannsrett über den Antrag entschieden hat.

Für Høiby ist es ein weiterer Tag in einer Haft, die am Entscheidungstag 273 Tage dauerte. Seit dem 1. Februar 2026 ist er durchgehend inhaftiert; die letzten 16 Wochen verbrachte er mit elektronischer Fußfessel in einem eigenen Haus auf dem königlichen Gut. Das Anwesen darf er nur mit Genehmigung verlassen, die Regeln seines Hausarrests auf Skaugum erfassen auch Besuch und Lieferungen.

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Ein anonymer Alkoholtest als Knackpunkt

Streitpunkt der Anhörung war ein anonymer Alkoholtest, der positiv ausfiel. Das Gericht legte zugrunde, dass Høiby am Vortag Alkohol getrunken hatte – ohne dass die Justizvollzugsbehörde einen formellen Verstoß gemeldet hätte. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Bruch des strikten Rauschverbots und eine große Rückfallgefahr.

Karterud hielt dem Gericht entgegen, die Belastung für Høiby wiege nicht wesentlich schwerer als für die meisten anderen Untersuchungshäftlinge. Eine Lockerung sei aus Sicht der Behörde noch nicht zu verantworten.

„Die Zeit ist einfach noch nicht reif dafür.“
Oda Karterud, Polizeianwältin in Oslo

Verteidiger Daniel Storrvik nennt die Belastung eine Gesamtbewertung, die die Situation für seinen Mandanten sehr schmerzhaft mache. Dass Høiby trotzdem um Freilassung bittet, sagt aus Storrviks Sicht etwas darüber aus, wie prekär die Situation ist.

Vier Jahre Haft und eine offene Berufung

Hinter der Haftprüfung liegt ein langes Verfahren. Am 15. Juni 2026 verurteilte das Amtsgericht Oslo Høiby zu vier Jahren Haft, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und der Misshandlung von Nora Haukland. In zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen sprach das Gericht ihn frei. Høiby legte Berufung ein, die Staatsanwaltschaft ebenfalls – gegen das Strafmaß. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.

Von der Verhaftung zur Haftprüfung

  1. 1. Februar 2026
    Verhaftung und Untersuchungshaft

    Høiby wird verhaftet, wenige Tage später beginnt der Prozess in Oslo. Seitdem ist er durchgehend inhaftiert.

  2. 15. Juni 2026
    Urteil: vier Jahre Haft

    Das Amtsgericht verurteilt ihn unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und der Misshandlung von Nora Haukland.

  3. 13. Juli 2026
    Umzug auf Gut Skaugum

    Høiby wird aus dem Gefängnis in die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel verlegt.

  4. September 2026
    Neues Verteidigerduo

    Daniel Storrvik und Alexander Greaker übernehmen den Fall und kündigen eine offensivere Strategie an.

  5. 9. September 2026
    Ausgang zum Staatsbegräbnis

    Høiby darf zur Trauerfeier für König Harald V. in den Osloer Dom.

  6. 2. November 2026
    Gericht ordnet Freilassung an

    Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und beantragt aufschiebende Wirkung.

Im September durfte Høiby das Gut für das Staatsbegräbnis von König Harald V. (†89) verlassen. Die Staatsanwaltschaft führte ihn im Osloer Dom aus, hinter dem Sarg ging er nicht. Danach kehrte er in die Fußfessel-Haft zurück – bis zu jenem Montag, an dem das Gericht seine Freilassung anordnete.

Entscheidung liegt bei Borgarting lagmannsrett

Für die Verteidigung ist die Anordnung dennoch ein Etappensieg. Høibys drittes Verteidigerteam für die Berufung hatte eine offensivere Gangart angekündigt. Der Antrag vom 30. Oktober war der erste, mit dem Høiby seine Freilassung ausdrücklich verlangte; zwei Verlängerungen der Haft hatte er zuvor akzeptiert.

„Marius ist erleichtert über diese Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Ergebnis Berufung eingelegt, ohne die Begründung des Gerichts zu kennen. Daher erwarten wir, dass sie es sich noch einmal überlegt, sobald sie den Inhalt der Gerichtsentscheidung kennt.“
Daniel Storrvik, Verteidiger von Marius Borg Høiby

Über die Entlassung entscheidet jetzt Borgarting lagmannsrett – über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf aufschiebende Wirkung. Der Berufungsprozess selbst ist auf 16 Verhandlungstage angesetzt und beginnt am 9. Februar 2027. Offen ist damit nicht nur, wann Høiby das Gut verlassen darf, sondern auch, ob er bis zum Prozessauftakt in Haft bleibt.