Statt Haftstrafe Forensik: Die Staatsanwaltschaft Trier will den 22-jährigen Messerangreifer dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie einweisen. Der Vater des getöteten Studenten Marius Dick reagiert fassungslos: „Ich bin geschockt.“
Der 22-jährige Afghane, der in Trier den Studenten Marius Dick erstochen haben soll, muss sich vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier verantworten; eine Freiheitsstrafe droht ihm dort aber nicht. Die Staatsanwaltschaft Trier hat am 3. November beantragt, ihn dauerhaft in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie unterzubringen – warum der Täter nicht ins Gefängnis kommen soll.
Der Antrag läuft über Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs, ausgehend von Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist damit vom Tisch; statt Haft droht dem 22-Jährigen die geschlossene Unterbringung in der Forensik.
Für den Vater des Opfers ist die Nachricht ein Schlag. „Ich bin geschockt“, sagte Thomas Dick. Er kündigte an, mit seinem Anwalt zu beraten, ob an dem Vorgehen noch etwas zu verändern sei. Sein Sohn Marius war 22 Jahre alt und studierte in Trier Geschichte und Politikwissenschaft.
Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit
Die Behörde stützt ihren Antrag auf Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Nach Einschätzung der Ermittler war der Beschuldigte bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung; konkrete Anhaltspunkte für eine politisch oder islamistisch motivierte Tat lägen nicht vor, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Elke und Thomas Dick hatten diese Wendung gefürchtet. Mitte Oktober schilderten sie gegenüber NIUS ihre Sorge, der Täter könne als schuldunfähig eingestuft werden; der Vater nannte die Tat einen „klaren Mord“. Zuvor hatten sie öffentlich einen schärferen Kurs gefordert – ihr Appell an die Regierung, Probleme zu benennen.
Umfrage
Lädt
Ein Messer, ein Zufallsopfer, ein Herzstich
Am 15. Juli, gegen 10 Uhr, trafen sich die beiden zum ersten und einzigen Mal: Der Beschuldigte begegnete dem Studenten aus Landstuhl auf dem Fußgängerweg in Höhe Robert-Schuman-Allee 6, Richtung Petrisberg. Täter und Opfer kannten sich nicht – wie der Tatverdächtige damals gefasst wurde.
Er stieß den 22-Jährigen auf die Straße und stach mehrfach in dessen Oberkörper; ein Stich traf das Herz. Marius Dick starb wenig später in einem Trierer Krankenhaus. Der Beschuldigte ließ das große Küchenmesser am Tatort liegen und wurde kurz darauf auf dem Gehweg vor seiner eigenen Wohnung festgenommen.
Von der Tat bis zum Antrag auf dauerhafte Unterbringung
15. Juli 2026
Messerangriff in Trier-Ost
Der 22-jährige Afghane tötet den ihm unbekannten Studenten Marius Dick auf dem Fußgängerweg; ein Stich trifft das Herz.
15. Juli 2026
Einstweilige Unterbringung angeordnet
Das Amtsgericht Trier weist den Beschuldigten in eine geschlossene forensische Psychiatrie ein, dort befindet er sich seither.
25. Juli 2026
Beisetzung in Landstuhl
Hunderte Trauergäste nehmen Abschied; die Eltern Elke und Thomas Dick sprechen über Trauer und Wut.
14. August 2026
Forderung nach Meldepflicht
Die CDU-Fraktion im Landtag verlangt eine Meldepflicht für Psychiatrien bei der Entlassung gefährlicher Patienten.
20. Oktober 2026
Eltern fürchten Schuldunfähigkeit
Thomas Dick nennt die Tat gegenüber NIUS einen „klaren Mord“ und warnt vor einer Einstufung des Täters als schuldunfähig.
3. November 2026
Antragsschrift eingereicht
Die Staatsanwaltschaft Trier beantragt die dauerhafte Unterbringung des 22-Jährigen nach Paragraf 63 StGB.
Meldepflicht für Psychiatrien gefordert
Die Tat hat die Debatte um psychisch kranke Straftäter neu entfacht. Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag fordert eine Meldepflicht für Psychiatrien, wenn gefährliche Patienten entlassen werden; das Landesinnenministerium hält einen früheren Informationsaustausch für sinnvoll. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte:
„Es hielten sich Menschen in Deutschland auf, die immer mit Hinweis auf psychische Störungen hier schwerste Straftaten begingen.“
Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister (CSU)
Im Fall Marius Dick entscheidet sich damit nicht, wer die Tat begangen hat, sondern ob dafür eine Strafe verhängt werden kann. Offen ist der Termin der öffentlichen Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier. Dort muss das Gericht über die dauerhafte Unterbringung des 22-Jährigen entscheiden. Bis dahin bleibt Thomas Dick nur, was er angekündigt hat: mit seinem Anwalt zu prüfen, ob an dem Vorgehen noch etwas zu verändern ist.