Liana K. vor Zug gestoßen: Täter muss nicht ins Gefängnis
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Liana K. vor Zug gestoßen: Täter muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Göttingen sieht es als erwiesen an: Ein 31-Jähriger stieß Liana K. vor einen Güterzug. Weil er wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig gilt, kommt er nicht in Haft, sondern dauerhaft in die Psychiatrie.

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Erstellt: 30.04.2026, 12:39Aktualisiert: 30.07.2026, 14:14

30.07.2026, 14:14

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