AsylpolitikEuGH kippt Kürzung von Leistungen für abgelehnte Asylbewerber
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschlands Praxis der Leistungskürzung für abgelehnte Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Auch ausreisepflichtige Migranten haben Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard – inklusive Kleidung und Geldleistungen. Die Bundesregierung muss jetzt das Asylbewerberleistungsgesetz ändern.