SprengstoffanschlagOLG Hamburg lehnt Einstellung des Nord-Stream-Prozesses ab
Das Hanseatische Oberlandesgericht lässt den Nord-Stream-Prozess weiterlaufen: Der Einstellungsantrag der Verteidigung ist abgelehnt. Der Angeklagte darf sich laut seinen Anwälten wegen ukrainischer Geheimhaltungspflicht weder beraten noch aussagen – in Kiew drohen ihm bis zu acht Jahre Haft.