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Erstellt: 09.08.2026, 18:59Aktualisiert: 09.08.2026, 18:59

09.08.2026, 18:59

195.000 Euro Fluchtkosten: Warum der Amoktäter von Ansbach nicht zahlen muss
Ansbach-Amok

195.000 Euro Fluchtkosten: Warum der Amoktäter von Ansbach nicht zahlen muss

Der Amoktäter von Ansbach floh 2025 aus der Psychiatrie nach Kolumbien. Die Rückführung kostete 195.000 Euro. Jetzt ist klar: Das Geld ist für den Staat nicht eintreibbar – wegen eines juristischen Passus aus dem Jahr 2010.

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