TerrorgefährderBGH senkt Hürden für Fußfessel – afghanischer Gefährder bleibt nach 26 Jahren im Land
Der Bundesgerichtshof hat einen neuen Maßstab für die elektronische Überwachung von Gefährdern gesetzt. Ein konkreter Anschlagsplan ist nicht mehr nötig. Der Betroffene, ein Afghane, dessen Asylantrag bereits 2000 abgelehnt wurde, lebt weiterhin in Deutschland.