AsylpolitikBAMF entzieht Syrern den Schutz, droht aber nicht mit Abschiebung
Ein 16-seitiger Bescheid des BAMF entzieht Syrern die Flüchtlingseigenschaft, verweigert subsidiären Schutz und verneint Abschiebungsverbote. Eine Abschiebungsandrohung enthält das Schreiben nicht – dafür warnen Anwälte und Pro Asyl vor einer Klagewelle.