BAMF entzieht Syrern den Schutz, droht aber nicht mit Abschiebung
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Asylpolitik

BAMF entzieht Syrern den Schutz, droht aber nicht mit Abschiebung

Ein 16-seitiger Bescheid des BAMF entzieht Syrern die Flüchtlingseigenschaft, verweigert subsidiären Schutz und verneint Abschiebungsverbote. Eine Abschiebungsandrohung enthält das Schreiben nicht – dafür warnen Anwälte und Pro Asyl vor einer Klagewelle.

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Syrer in Deutschland bekommen derzeit Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – und mit dem Bescheid den Verlust ihres Schutzstatus. Ein 16-seitiges Schreiben aus September 2026, das am 13. Oktober öffentlich wurde, entzieht die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft, verweigert den subsidiären Schutz und verneint Abschiebungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz.

Der Kreis der Betroffenen ist groß: 915.840 syrische Staatsangehörige leben in Deutschland. Seit dem Sturz des Assad-Regimes haben nur 6.947 Syrer das Land wieder verlassen. Auf die Bescheide folgt Streit – Anwälte warnen vor einer Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte.

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Drei Entscheidungen, eine Lücke

Der Bescheid trifft drei Entscheidungen auf einmal: Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen, der Status des subsidiären Schutzes wird nicht zuerkannt, und Abschiebungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor. Das Schreiben umfasst 16 Seiten und ging an zahlreiche Syrer.

Eine Abschiebungsandrohung enthält der Bescheid aber nicht. „Eine Abschiebungsandrohung ergeht nicht, da es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage für das Bundesamt fehlt“, heißt es in dem Schreiben. Das Bundesamt räumt damit selbst ein, dass es die Betroffenen auf dieser Grundlage nicht zur Ausreise zwingen kann.

Für eine fünfköpfige Familie außerhalb der Hauptstadt rechnet der Bescheid mit rund 554 Euro Monatskosten. Eine dauerhafte Rückkehr hält die Behörde dennoch für zumutbar: „Insgesamt besteht daher keine existenzielle Notlage“, heißt es in dem Schreiben. Ob diese Rechnung der Lage vor Ort standhält, ist zwischen Bundesamt und Anwälten offen.

Statt Zwang setzt der Bescheid auf Anreize. Vorgesehen sind 200 Euro Reisebeihilfe für Erwachsene, 100 Euro für Unter-18-Jährige, 1.000 Euro Starthilfe pro Erwachsenem und 500 Euro pro Minderjährigem – höchstens 4.000 Euro pro Familie. Das Bundesinnenministerium prüft zusätzlich eine pauschale Rückkehrprämie für Syrer von 8.000 Euro pro Person.

Rückkehrhilfen laut BAMF-Bescheid

Leistungen für die freiwillige Rückkehr nach Syrien

Quelle: BAMF-Bescheid, September 2026

Die Politik erhöht den Druck

Die Bescheide fallen in eine aufgeheizte Debatte über Rückführungen nach Syrien. Nach dem Sturz des Assad-Regimes hatte das BAMF Entscheidungen über syrische Anträge zunächst ausgesetzt und erst Monate später wieder aufgenommen. Seither ist der Druck von der Regierungsspitze gewachsen: Bundeskanzler Friedrich Merz nannte im April 2026 die Rückkehr von bis zu 80 Prozent der syrischen Geflüchteten als Richtwert.

Im Juni 2026 weitete das BAMF seine Aberkennungen auf weitere Personengruppen aus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will noch weiter gehen und per Gesetz den Schutzstatus von fast 670.000 Syrern aufheben. Nach der Bilanz der BAMF-Aberkennungen bei Syrern endeten im ersten Halbjahr 2026 bereits 23,2 Prozent aller Überprüfungen mit Widerruf oder Rücknahme.

Die Vorgeschichte der Aberkennungsbescheide

  1. Dezember 2024
    Sturz des Assad-Regimes

    Das BAMF setzt Entscheidungen über Asylanträge von Syrern aus.

  2. September 2025
    BAMF entscheidet wieder

    Die Behörde nimmt die inhaltliche Prüfung syrischer Asylanträge wieder auf.

  3. April 2026
    Merz nennt eine Zielmarke

    Bundeskanzler Merz nennt die Rückkehr von bis zu 80 Prozent der syrischen Geflüchteten als Richtwert.

  4. Juni 2026
    Ausweitung der Aberkennungen

    Das BAMF dehnt seine Aberkennungstätigkeit auf weitere Personengruppen aus.

  5. September 2026
    Der 16-seitige Bescheid

    Das BAMF erstellt den Bescheid und verschickt ihn an zahlreiche Syrer.

  6. 13. Oktober 2026
    Bericht und Klagewarnung

    Der Fall wird öffentlich; Anwalt Philipp Pruy warnt vor einer massiven Klagewelle.

Anwälte erwarten eine Klagewelle

Asylanwalt Philipp Pruy sieht auf die Verwaltungsgerichte eine Belastungsprobe zukommen. „Wir sehen seit einigen Wochen einen starken Anstieg an Aberkennungsverfahren bei Syrern. Derzeit läuft dadurch eine massive Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu“, sagt Pruy. Die WELT berichtet über den entzogenen Schutz und die Klagewelle.

Für Pro Asyl ist die Sicherheitsbewertung des Bundesamts politisch motiviert. Sprecherin Nora Brezger verlangt einen belastbaren Nachweis, dass Syrer tatsächlich sicher zurückkehren können; ihre Organisation veröffentlicht dazu Hinweise für Asylverfahren von Syrerinnen und Syrern. Wie viele der Bescheide vor Gericht landen, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

„Wer Menschen ihren anerkannten Schutz entziehen will, muss belastbar nachweisen, dass sie tatsächlich sicher zurückkehren können – statt die Lage passend zu politischen Rückführungszielen für sicher zu erklären.“
Nora Brezger, Sprecherin von Pro Asyl