Dobrindt will Schutzstatus von fast 670.000 Syrern aufheben
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Migrationspolitik

Dobrindt will Schutzstatus von fast 670.000 Syrern aufheben

Bundesinnenminister Dobrindt will den subsidiären Schutz für fast 670.000 Syrer per Gesetz aufheben. BAMF und Verwaltungsgerichte müssten Hunderttausende Einzelfälle prüfen – Rechtswissenschaftler Daniel Thym hält das praktisch für kaum machbar.

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Fast 670.000 Syrer mit subsidiärem Schutz in Deutschland stehen vor der Frage, ob sie bleiben dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will nach Informationen von Dobrindts Plan zum Schutzstatus der Syrer noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, der diesen Schutz aufhebt.

Betroffen wären fast drei Viertel der mehr als 912.000 Syrer, die insgesamt in Deutschland leben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müsste jeden Fall einzeln prüfen, die Betroffenen informieren und ihnen Widerspruch sowie Klage vor den Verwaltungsgerichten ermöglichen. Rechtsexperten erwarten einen enormen bürokratischen Aufwand – und eine Klagewelle.

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Das BAMF prüft schon heute tausende Syrer

Die Behörde überprüft schon heute, ob die Voraussetzungen für den Schutz noch vorliegen. Im ersten Halbjahr 2026 endeten 23,2 Prozent der 8320 Überprüfungen syrischer Geflüchteter mit Widerruf oder Rücknahme; BAMF entzog 2026 schon 23,2 Prozent den Schutz. Mitte Juni weitete das Amt die Prüfungen auf weitere Gruppen aus.

Politisch trägt die Debatte eine Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz aus dem November 2025. „Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Es gibt jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland, und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen“, sagte Merz. Die Bundesregierung begann im Dezember 2025 mit Abschiebungen nach Syrien – zunächst ausschließlich von verurteilten Straftätern.

Der Weg zur Widerrufsprüfung für 670.000 Syrer

  1. Dezember 2024
    Assad gestürzt

    Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad setzt das BAMF Entscheidungen über Asylanträge von Syrern vorübergehend aus.

  2. Dezember 2025
    Erste Abschiebungen

    Die Bundesregierung schiebt wieder nach Syrien ab, zunächst ausschließlich verurteilte Straftäter.

  3. 16. Juni 2026
    Widerrufsprüfungen werden ausgeweitet

    Das BAMF prüft nun auch nicht besonders schutzbedürftige Syrer mit eigenständiger Lebensunterhaltssicherung.

  4. 16. August 2026
    23,2 Prozent verlieren ihren Schutz

    Im ersten Halbjahr 2026 enden 23,2 Prozent der 8320 Überprüfungen syrischer Geflüchteter mit Widerruf oder Rücknahme.

  5. 21. September 2026
    Throm will junge Männer zuerst prüfen

    Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion fordert, die Widerrufsprüfung bei allein reisenden jungen Männern mit Sozialhilfe zu beginnen.

  6. 12. Oktober 2026
    Dobrindt kündigt Gesetzentwurf an

    Der Bundesinnenminister will den Schutzstatus von fast 670.000 Syrern noch im Herbst per Gesetz aufheben lassen.

BAMF und Verwaltungsgerichte wären überfordert

Der Konstanzer Rechtswissenschaftler Daniel Thym hält Abschiebungen nach Syrien für möglich, aber im großen Stil für unrealistisch; sein Gastkommentar zu den rechtlichen Grenzen erschien im November 2025. Nun geht es nicht um einzelne Abschiebungen, sondern um den Widerruf des Schutzstatus für Hunderttausende – eine andere Größenordnung.

Thym warnt vor dem Aufwand der Einzelprüfungen und möglichen Klagen:

„Praktisch kann das nicht gelingen, weil das BAMF und vor allem die Verwaltungsgerichte völlig überfordert wären, wenn binnen kurzer Zeit mehrere zehn- oder gar hunderttausende komplizierte Einzelfallprüfungen erfolgen müssten.“
Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz

Kaum Rückkehr, kaum Abschiebungen

Die Praxis sieht bislang anders aus als die Ankündigung. Seit 2024 haben etwas mehr als 7700 Syrer die finanzielle Rückkehrhilfe genutzt. Zwischen 2025 und Ende Juli 2026 wurden zugleich nur fünf Syrer tatsächlich abgeschoben. Daneben prüft das Innenministerium eine Rückkehrprämie von 8000 Euro für freiwillige Ausreise.

Für eine massenhafte Rückkehr fehlt aus Sicht des Auswärtigen Amts die Grundlage. Die Behörde hält an ihrer Reisewarnung für Syrien fest und nennt seit Mai 2026 gestiegene Anschläge mit Sprengsätzen. Im Juli 2026 tötete ein Anschlag auf ein Café in Damaskus zahlreiche Menschen, zwei Sprengsatzanschläge galten einem international genutzten Hotel in der Stadt. Die Regierung in Damaskus lehnt Zwangsabschiebungen ab.

Grüne fordern die SPD heraus

Die Grünen greifen die Pläne offen an. Ihre migrationspolitische Sprecherin Filiz Polat warnt vor einer großen Verunsicherung in der syrischen Community und fordert die SPD auf, sich zu positionieren. Damit steht die SPD in der Pflicht zu erklären, ob sie einen Gesetzentwurf zum Schutzstatus mitträgt. Dem hält Innenminister Dobrindt eine Unterscheidung entgegen:

„Dabei muss man unterscheiden zwischen Menschen, die gut integriert sind und arbeiten, und solchen ohne Anspruch auf Asyl, die von Sozialleistungen leben.“
Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister

In der Unionsfraktion geht der innenpolitische Sprecher Alexander Throm noch weiter: Die Widerrufsprüfung solle bei allein reisenden jungen Männern beginnen, die Sozialhilfe beziehen und aus seiner Sicht dem Staat auf der Tasche liegen. Offen ist, wann der Gesetzentwurf ins Kabinett kommt und ob die SPD mitzieht. Kommt er, müssen BAMF und Verwaltungsgerichte die Fälle abarbeiten – und die Betroffenen können klagen.