Bund drohen Milliardenzahlungen – Maskenhändler siegen vor Gericht
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PolitikMasken-Affäre

Bund drohen Milliardenzahlungen – Maskenhändler siegen vor Gericht

Lieferanten fordern insgesamt über eine Milliarde Euro aus Spahns Beschaffungs-Chaos, und die Gerichte geben ihnen immer öfter Recht. Ein Urteil verpflichtet den Bund bereits zu 220 Millionen Euro plus täglich steigender Zinsen.

Der teure Ausnahmezustand

Für den Bundeshaushalt werden die Nachwehen der Corona-Maskenbeschaffung zur milliardenschweren Hypothek. Lieferanten haben die Bundesrepublik auf Zahlungen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro verklagt – und vor Gericht mehren sich die Erfolge der Kläger. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Bund kürzlich zur Zahlung von 220 Millionen Euro an einen Maskenhändler, hinzu kommen Zinsen von zuletzt 128 Millionen Euro – mit täglichem Zuwachs von rund 61.500 Euro. Ein Verfahren vor dem Landgericht Bonn könnte noch teurer werden: Ein Textilunternehmen fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, insgesamt rund 464 Millionen Euro.

Auslöser der Klagewelle ist das sogenannte Open-House-Verfahren, mit dem das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) im März 2020 die akute Maskenknappheit bekämpfte. Anbieter erhielten einen garantierten Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske – ohne Mengenobergrenze und ohne Begrenzung der Lieferantenzahl. Die Resonanz übertraf alle Erwartungen, doch als die Weltmarktpreise in den Folgemonaten einbrachen, versuchte der Bund vielerorts, die Abnahme zu verweigern oder Lieferungen als mangelhaft zu beanstanden. Genau diese Praxis treibt nun die Prozesslawine an.

220 Millionen plus Zinsen: Das OLG Köln spricht Recht

In einem Musterverfahren verpflichtete das Oberlandesgericht Köln den Bund, an einen Händler mit Sitz auf Mallorca 220 Millionen Euro zu zahlen. Die Vorinstanz hatte lediglich 33 Millionen Euro zugesprochen. Nach Überzeugung der Richter war die Ware weder verspätet noch in einem Umfang mangelhaft, der eine komplette Zahlungsverweigerung rechtfertigen würde. Der Bund hat Revision eingelegt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon steigt die Zinslast unaufhörlich an.

Reichte Spahns SMS für einen Vertrag? Der Fall Pure Fashion

Noch grundsätzlicher ist die Frage, die das Landgericht Bonn im Fall der Pure Fashion Agency klären muss: Kam überhaupt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande? Das Hamburger Unternehmen fordert insgesamt 464 Millionen Euro – und beruft sich auf direkte Absprachen mit Jens Spahn. Matthias Timm, Geschäftsführer von Pure Fashion, hatte am 8. März 2020 einen Anruf des Ministers erhalten. In anschließenden E-Mails erklärte Spahn: „Er wolle das heute rechtlich verbindlich […] einlocken, damit die Masken bei uns in D landen.“ Später schrieb er: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-).“

Timm zeigte sich nach der Verhandlung überzeugt: „Nach dem persönlichen Gespräch mit Herrn Spahn war mir klar, das ist ein Vertrag – ganz klar.“ Der Bund bestreitet genau dies. Der Anwalt des Bundes erklärte, es sei „klar, hier ist kein Vertrag zustande gekommen“, und verwies auf Zweifel an der Seriosität des Unternehmens. Das Landgericht will am 22. Juli 2026 entweder ein Urteil fällen oder einen Beweisbeschluss mit Zeugenvernehmung – einschließlich Jens Spahn – treffen. Der Ausgang könnte Signalwirkung für Dutzende ähnlicher Fälle haben.

Weitere Klagen und die tickende Zinsuhr

Die juristischen Auseinandersetzungen weiten sich aus: Masken-Lieferanten haben das Gesundheitsministerium inzwischen auf mehr als eine Milliarde Euro verklagt. Die Dynamik der Verzugszinsen erhöht den Druck – allein im Fall der Pure Fashion Agency wachsen die Forderungen eigenen Angaben zufolge täglich um 80.000 Euro. Politisch steht vor allem Jens Spahn in der Kritik, der sein Vorgehen mit der Ausnahmesituation rechtfertigt: „Wir haben eine Jahrhundertkrise bewältigt, besser als die meisten anderen Länder der Welt.“ Ein gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren wegen Untreue wurde im März 2026 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

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Die finanziellen Folgen der Pandemie-Beschaffung werden das Bundesgesundheitsministerium noch lange belasten. Während die bestellten Masken längst verbrannt oder abgelaufen sind, laufen die Zinsforderungen unablässig weiter – und weitere Gerichtsurteile könnten den Schaden für den Steuerzahler noch vergrößern.

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