Verfassungsschutz: AfD radikalisiert sich weiter
28.000 der rund 70.000 AfD-Mitglieder zählt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum rechtsextremistischen Personenpotenzial. Das entspricht 40 Prozent der Mitglieder und markiert einen Anstieg von 8.000 Personen gegenüber dem Vorjahr, wie aus dem am 30. Juni vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2025 hervorgeht. Das gesamte rechtsextremistische Potenzial in Deutschland stieg damit auf 59.850 Personen, davon 15.600 gewaltorientiert.
„Die größte Bedrohung für unsere Demokratie kommt weiterhin von Rechtsextremisten“, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Vorwort des Berichts. BfV-Präsident Sinan Selen sprach von permanenten Angriffen auf die Demokratie von innen und außen.
Die größte Bedrohung für unsere Demokratie kommt weiterhin von Rechtsextremisten.Alexander Dobrindt
Der Zuwachs im rechtsextremen Spektrum geht nahezu vollständig auf die AfD zurück. Der Bericht stellt fest, dass die Partei keine Anzeichen einer Mäßigung zeigt. Sie vertrete weiterhin ein ethnisch-abstammungsbasiertes Volksverständnis, das Gerichte als mit dem Grundgesetz unvereinbar bewertet haben. Beispielhaft werden Äußerungen des Thüringer Landeschefs Björn Höcke angeführt, der ein UN-Umsiedlungsprogramm als „Bevölkerungsaustausch“ bezeichnete.
AfD wehrt sich und klagt
Die AfD selbst weist die Einstufung zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. In einem laufenden Hauptsacheverfahren wehrt sie sich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“, die das BfV 2024 vorgenommen hatte. Ein Gericht setzte diese im Eilverfahren im Februar 2025 vorläufig aus, seitdem gilt die Partei als Verdachtsfall.
Neben dem Rechtsextremismus registriert der Bericht auch in anderen Phänomenbereichen steigende Zahlen. Das linksextremistische Personenpotenzial stieg auf 44.450, darunter 11.600 Gewaltbereite. Im Islamismus wurden 28.645 Personen erfasst. Hinzu kommen 33.850 Personen im auslandsbezogenen Extremismus, allen voran PKK-Anhänger mit 15.000. Die „Reichsbürger“-Szene umfasst 26.000 Personen.
Verbotsdebatte und drohender Machtgewinn
Zeitgleich legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 26. Juni ein Gutachten vor, das die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen soll. Es basiert auf der Analyse von 77.000 Parlamentsdokumenten und 2,9 Millionen Social-Media-Beiträgen. Ein Verbotsverfahren erscheine „nachweislich“ erfolgreich. Politisch ist ein solcher Schritt heikel: Die AfD liegt in Umfragen bei rund 29 Prozent und könnte bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September erstmals eine Regierung führen.
Die Debatte über Konsequenzen aus dem Bericht ist eröffnet. Sicherheitsbehörden warnen vor einer weiteren Radikalisierung, während die AfD von einem politischen Feindbild spricht. Vor Gericht bleibt die endgültige Bewertung der Partei offen.





