1,36 Millionen fordern Verbotsprüfung – Union blockiert AfD-Verbot
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1,36 Millionen fordern Verbotsprüfung – Union blockiert AfD-Verbot

Nach einem Gutachten, das die AfD als verfassungswidrig einstuft, hat eine Petition in drei Tagen über 1,35 Millionen Unterstützer mobilisiert. Ein Antrag hätte vor Karlsruhe „wahrscheinlich Erfolg“ – doch CDU und CSU lehnen ihn ab.

GFF-Gutachten: AfD ist verfassungswidrig

Am 25. Juni legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein 1.500-seitiges Gutachten vor, das die AfD als verfassungswidrig einstuft. Ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht hätte demnach „wahrscheinlich Erfolg“. Acht Experten hatten über 13 Monate hinweg öffentlich zugängliche Äußerungen der Partei ausgewertet – darunter 77.000 Parlamentsdokumente und 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge.

Projektleiter Bijan Moini erklärte bei der Vorstellung: „Die AfD ist verfassungswidrig.“ Das Gutachten führt zwei zentrale Verfassungsverstöße ins Feld: einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der Minderheiten herabwürdige, sowie Verstöße gegen das Demokratieprinzip durch Einschüchterung politischer Gegner.

1,36 Millionen Unterschriften in drei Tagen

Unmittelbar nach der Veröffentlichung startete das Petitionsportal innn.it eine Kampagne, die Bundestag und Bundesrat auffordert, einen Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Bis Sonntagmittag unterzeichneten 1.355.545 Menschen. Hinter der Aktion stehen Organisationen wie Volksverpetzer und Omas gegen Rechts.

Die Ausrede, ein Verfahren könnte scheitern, gilt nicht mehr. Das GFF-Gutachten hat eine Wirkung entfaltet, die sich in Echtzeit messen lässt.
Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it

Grüne und Teile der CDU für Prüfung – Unionsspitze blockiert

Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Cem Özdemir forderte eine genaue Prüfung von Artikel 21 des Grundgesetzes: „Daraus erwächst ein Auftrag.“ Auch die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sieht im Gutachten Anlass für ein Prüfverfahren. Die Mehrheit der Union – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) – lehnt ein Verbot jedoch ab und setzt auf politische Auseinandersetzung.

Ich bin dafür, dass wir uns den Artikel 21 des Grundgesetzes nochmals genauer vor Augen halten. Das Parteienverbot steht nicht nur da, weil den Vätern und Müttern des Grundgesetzes gerade nichts Besseres eingefallen sei. Daraus erwächst ein Auftrag.
Cem Özdemir, Ministerpräsident Baden-Württemberg
Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU-Bundestagsabgeordnete

Der Tübinger Politikwissenschaftler Rolf Frankenberger hält ein Verbotsverfahren derzeit für nicht realistisch, weil sich vor allem CDU und CSU dagegen sträuben. Ohne ihre Zustimmung gebe es im Bundestag keine Mehrheit für einen Antrag.

Weidel spottet über KI-Gutachten

Wie erwartet wurde der Bericht der NGO mithilfe von KI erstellt, und die Vorwürfe sind völlig an den Haaren herbeigezogen. Es ist ein Witz wie kein anderer.
Alice Weidel, AfD-Co-Vorsitzende

Die AfD weist die Vorwürfe als absurd zurück. Die GFF betont, dass alle KI-Analysen von Fachleuten überprüft wurden. Ein Verbotsverfahren kann nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden. Angesichts von AfD-Umfragewerten von bis zu 29 Prozent und den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im September 2026 wird die Debatte an Schärfe zunehmen.

(Keine Umfrage verknüpft)
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