Späte Aufregung um ein altes Video
Ein 34-sekündiges Wahlkampfvideo von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) taucht im Juli 2026 erneut in den sozialen Medien auf. Die Aufnahme stammt ursprünglich aus dem August 2024 und zeigt die Politikerin mit einer drastischen Warnung: „Die AfD will deiner Oma die Schlagersendung wegnehmen.“
Sie bezieht sich auf Ankündigungen des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke, im Falle seiner Wahl zum Ministerpräsidenten den MDR-Staatsvertrag zu kündigen und den Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Schon Ende 2023 hatte Höcke unter Parteitagsjubel erklärt: „Was passiert denn, wenn der Höcke Ministerpräsident wird? Kündigt der die Medienstaatsverträge? Ja, das macht der Höcke dann!“
Konkrete Drohung gegen Schlager, Talkshow & Sport
Göring-Eckardt zählt im Clip die Programme auf, die bei einer Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags in Thüringen nicht mehr zu sehen wären – darunter die Talkshow „Riverboat“, die Schlagersendungen mit Florian Silbereisen an Weihnachten und „Sport im Osten“. Ihr Appell mündet in dem Wahlaufruf: „Wähle die Grünen, damit deine Oma und die Schlagerwelt safe sind.“
„Die AfD will deiner Oma die Schlagersendung wegnehmen. – Ja, so ist es. Die AfD will direkt nach der Wahl den Rundfunkstaatsvertrag kündigen.“Katrin Göring-Eckardt in ihrem X-Video
Der finanzielle Einschnitt wäre massiv: Aus Thüringen fließen jährlich rund 160 Millionen Euro an Rundfunkbeiträgen. Dieses Geld würde dem gesamten öffentlich-rechtlichen System fehlen – ein „drastischer Einschnitt“, betont Jurist Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung.
Höckes „Grundfunk“: 90 Prozent weniger Budget
Der AfD-Plan sieht nicht nur das Ende des Gebührenzwangs vor, sondern einen radikalen Umbau: Das MDR-Budget soll um 90 Prozent gekürzt und durch eine Sondersteuer für Unternehmen wie Amazon und Netflix ersetzt werden. Statt eines beitragsfinanzierten Vollprogramms soll ein sogenannter „Grundfunk“ entstehen, der sich auf Nachrichten, Regionalsport und Traditionspflege beschränkt.
Doch Jurist Mast hält das verfassungsrechtlich für kaum durchsetzbar. Er warnt vor einem staatlich kontrollierten Rundfunk nach polnischem Vorbild, „der keine kritischen Fragen stellt und in das ideologische Weltbild der herrschenden Partei passt“.
„Es wäre ein drastischer Einschnitt, der extrem von dem entfernt wäre, was das Bundesverfassungsgericht mittlerweile als öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert hat.“Tobias Mast, Leibniz-Institut für Medienforschung
MDR gibt sich gelassen – und besteht weiter
Der MDR selbst sieht einer Kündigung relativ entspannt entgegen. Sein Juristischer Direktor Jens-Ole Schröder sagte im NDR-Medienmagazin ZAPP: „Der MDR bestünde weiter als Zweiländeranstalt und würde als Mitteldeutscher Rundfunk für die mitteldeutsche Region natürlich weiterhin ein Programm machen können.“
Die Kündigung des MDR-Staatsvertrags wäre formal möglich: Der Ministerpräsident kann sie ohne Zustimmung des Landtags erklären, mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende. Allerdings wäre der Sender dann nur in Thüringen terrestrisch nicht mehr zu empfangen; über Satellit, Kabel und Internet könnte er weitersenden. Und der Rundfunkbeitrag bliebe nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 vorläufig bestehen – ein zentraler AfD-Erfolg bliebe also aus.
Politisch ist die Gefahr aktuell gebannt: Björn Höcke wurde bei der Landtagswahl 2024 nicht Ministerpräsident, und bislang hat kein Bundesland den Staatsvertrag aufgekündigt. Medienrechtler Mast fordert dennoch eine Verfassungsänderung in Thüringen, um auch die Kündigung von Staatsverträgen an eine parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheit zu binden. Das könnte verhindern, dass ein einzelner Regierungschef in Zukunft den Rundfunk in seinem Bundesland per Unterschrift lahmlegt.





