Reformpläne und ein 734-Euro-Minus
Für mehr als fünf Millionen Hinterbliebene in Deutschland könnten die Renten der Witwen und Witwer bald drastisch sinken. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihre Empfehlungen vorgelegt – und die Koalition aus CDU/CSU und SPD will sie vollständig umsetzen. Im Zentrum der Debatte: ein möglicher Ersatz der klassischen Witwenrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet in einem Beispiel mit 734 Euro weniger pro Monat für die Witwe.
Der Regierungsfahrplan: Gesetz bis Ende 2026
Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und weitere Spitzen der Koalition stellten am 2. Juli 2026 das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vor. Die 33 Empfehlungen der Rentenkommission sollen als Paket noch in diesem Jahr in ein Gesetz gegossen werden und Anfang 2027 in Kraft treten. Punkt 11 der Vorschläge empfiehlt, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen – ausdrücklich ohne eine Abschaffung der Witwenrente zu fordern, wie es in der öffentlichen Debatte oft hieß.
Wie das Rentensplitting funktioniert
Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte beider Partner zusammengezählt und hälftig aufgeteilt. Jeder Ehegatte erhält dann eine eigenständige Rente, eine Witwen- oder Witwerrente entfällt. Das Modell existiert bereits als freiwillige Option seit 2002, wird aber kaum genutzt: Nur 111 Paare entschieden sich 2024 dafür, denn wer splittet, verzichtet dauerhaft auf die Hinterbliebenenrente.
Ein Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung macht die Folgen deutlich: Bei einem Paar mit sehr unterschiedlichen Rentenansprüchen – der Mann bringt 60 Entgeltpunkte (40 in der Ehezeit) ein, die Frau 20 (10 in der Ehezeit) – liegen die Bruttorenten bei 2.447 Euro und 816 Euro. Nach einem Splitting gäbe der Mann 15 Punkte ab: er bekäme 1.836 Euro, sie 1.428 Euro. Während die Summe zu Lebzeiten gleich bliebe, stünde die Witwe im Fall des Todes des Mannes mit ihrer eigenen Rente von 1.428 Euro da – im heutigen System erhielte sie dagegen 2.162 Euro (eigene Rente plus 55 Prozent Witwenrente). Das monatliche Minus: 734 Euro.
„Wenn der einvernehmlich ist, warum sollen wir dann dagegen sein?“Bärbel Bas (Bundesarbeitsministerin (SPD))
Wer verliert, wer profitiert?
Vor allem Frauen, die jahrelang Teilzeit arbeiteten, Kinder erzogen oder Angehörige pflegten und deshalb geringere eigene Ansprüche aufgebaut haben, wären die Verlierer eines verpflichtenden Splittings. Der Grünen-Politiker Armin Grau warnte, dies sei „eine gravierende Verschlechterung vor allem für viele Frauen“. Demgegenüber stünden Paare mit ähnlichen Erwerbsbiografien besser da, weil beide eigenständige Ansprüche erhielten und keine Anrechnung von Hinzuverdienst mehr drohte. Im heutigen System wird eigenes Einkommen von Hinterbliebenen oberhalb eines Freibetrags von 1.077 Euro zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet – ein Mechanismus, der rund 45 Prozent aller Hinterbliebenenrenten kürzt.
Mit mehr als fünf Millionen laufenden Witwen- und Witwerrenten (davon 4,4 Millionen an Frauen) hat das Thema enorme soziale Sprengkraft. Im Jahr 2024 kamen über 352.000 neue Fälle hinzu. Auch wenn die Politik Bestandsschutz für bestehende Ehen und aktuelle Rentner verspricht, sind künftige Generationen betroffen.
Spareffekt zweifelhaft
Ob die Reform die Rentenkasse überhaupt entlastet, ist unter Fachleuten umstritten. Joachim Ragnitz vom Münchner Ifo-Institut hält das Splitting vor allem für eine Umverteilung von Ansprüchen: „In Summe“ blieben die Kosten gleich, in manchen Fällen könnten sogar Mehrausgaben entstehen – etwa wenn heute nur die kleine Witwenrente (25 Prozent, befristet) gewährt würde, nach dem Splitting aber dauerhafte Ansprüche entstünden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte bereits 2023 vorgeschlagen, die Witwenrente durch Splitting zu ersetzen, um negative Erwerbsanreize zu beseitigen und so die Einnahmen der Rentenversicherung zu erhöhen.
Der ehemalige DRV-Geschäftsführer Franz Ruland brachte einen Kompromissvorschlag ein: Ein Splitting nur für kinderlose Paare, während Erziehungszeiten weiter zur Witwenrente berechtigen sollten. So könnten die größten Härten abgefedert werden.
Bis zur parlamentarischen Sommerpause will die Koalition den Gesetzentwurf vorlegen. Offen bleibt, wie der Konflikt zwischen fiskalischen Zielen und sozialer Absicherung gelöst wird – und ob die Unions- oder die SPD-Seite von ihrer Linie abrücken muss.









