Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Mittwoch ein Gutachten veröffentlicht, das die AfD als verfassungswidrig einstuft. Die Partei verstoße nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Sofort forderten die Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, einen neuen Anlauf für ein Verbotsverfahren im Bundestag.
Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter, erklärte: „Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte. Unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft.“ Ein zulässiger Verbotsantrag hätte seiner Einschätzung nach „wahrscheinlich Erfolg“.
„Wir als Fraktionsvorsitzende der demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestags sind in der Verantwortung zu handeln.“Britta Haßelmann und Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen
Das 13-monatige Projekt, erarbeitet von einem achtköpfigen Team aus Juristen, Rechtsextremismus-Experten und Datenanalysten, umfasst 1500 Seiten – mit Anhängen mehr als 3000 Seiten. Es benennt zwei selbständig tragende Verfassungsverstöße: Die AfD plane, politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen, und ziele auf die Ausgrenzung und rechtliche Abwertung von Muslimen, Migranten, Schutzsuchenden und trans Personen.
Die Gutachter sehen zudem eine große Ähnlichkeit zu den politischen Konzepten der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht bereits zweimal festgestellt hatte. Insgesamt listet das Gutachten 220 Einzelbelege auf, die die Verfassungswidrigkeit belegen sollen.
Regierung lehnt Verbotsverfahren ab
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnen ein solches Verfahren weiterhin ab und verweisen auf die laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen der AfD gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz. Erst im Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, doch mehrere Verwaltungsgerichte stoppten diese bundesweite Hochstufung vorerst.
Die SPD hatte auf ihrem Parteitag im Juni 2025 gefordert, Belege für ein mögliches Verfahren zu sammeln, und auch innerhalb der FDP gibt es Stimmen, die ein Verbot nicht ausschließen. Das neue GFF-Gutachten dürfte die Debatte weiter anheizen.
Die GFF betont die Ergebnisoffenheit der Untersuchung; die Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Sophie Schönberger bestätigten die sorgfältige Prüfung. Die GFF veröffentlichte das Gutachten online und lädt auch die Politik zur Auseinandersetzung ein.
Ein Verbotsantrag müsste von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Bislang scheiterte ein solcher Schritt an unterschiedlichen politischen Mehrheiten. Bereits die Einstufung durch den Verfassungsschutz war juristisch umstritten. Das Gutachten der GFF liefert nun umfangreiches Material, das die verfassungsrechtliche Debatte neu entfachen könnte.





