Dobrindt will Verfassungsschutz zu operativem Geheimdienst umbauen – heimliche Wohnungsbetretungen
KI-Bild
Verfassungsschutz-Reform

Dobrindt will Verfassungsschutz zu operativem Geheimdienst umbauen – heimliche Wohnungsbetretungen

Ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium rüstet den Inlandsgeheimdienst mit weitreichenden Befugnissen aus: Online-Durchsuchungen, Manipulation von Datenströmen und Anwerbung Minderjähriger als V-Leute. FDP-Vize Kubicki warnt vor einem Tabubruch.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Neue Befugnisse: Vom Beobachter zum Akteur

Der Verfassungsschutz soll künftig heimlich Wohnungen betreten, private Computer infiltrieren und dort Daten löschen oder verändern dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, der jux.net vorliegt. Der am 5. Juli 2026 datierte Referentenentwurf will den Inlandsgeheimdienst von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem operativ handelnden Geheimdienst umbauen.

Damit greift Dobrindt Pläne auf, die er bereits im Februar öffentlich gemacht hatte. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er damals, der Verfassungsschutz müsse „operative Fähigkeiten erhalten, die ihm beispielsweise ermöglichen, aktive Abwehrmaßnahmen gegen Cyberattacken aus dem Ausland zu ergreifen und einen Angreifer auch zu stören beziehungsweise seine Infrastruktur zu zerstören.“ Nun werden diese Ankündigungen in konkrete Paragrafen gegossen.

X · @KubickiWo
„Wir haben uns alle an die Bezeichnung ‚Nachrichtendienst‘ für den Verfassungsschutz gewöhnt, aber er muss ein echter Geheimdienst werden, der mit wirksamen, operativen Fähigkeiten ausgestattet wird.“
Alexander Dobrindt (Bundesinnenminister)

Digitale Gegenschläge und heimliche Raumzugänge

Der Entwurf schafft die rechtliche Grundlage für tiefe Eingriffe in die informationstechnische Infrastruktur von Zielpersonen. Vorgesehen sind Online-Durchsuchungen, das Abfangen und Verändern von Datenströmen sowie die Löschung oder Verfälschung gespeicherter Informationen. Telekommunikationsanbieter und digitale Dienstleister sollen zur Mitwirkung verpflichtet werden können.

Auch analog erhält der Verfassungsschutz weitreichende Kompetenzen: Zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen darf die Behörde heimlich Räume und Gebäude betreten und Zutrittssperren überwinden – eine Befugnis, die nicht auf mutmaßliche Tatmittel beschränkt ist. Betroffene müssen von solchen Eingriffen nicht zwingend erfahren; der Entwurf enthält mehrere Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht.

Kubicki warnt vor Tabubruch bei V-Leuten

Besonders umstritten ist die geplante Möglichkeit, künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren ausnahmsweise als Vertrauenspersonen anzuwerben. Das Ministerium begründet dies mit dem „zunehmend jüngeren Alter von Rechtsextremisten“ und verweist auf die Jugendorganisation der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“. Jeder Einsatz unterliege einer besonderen Fürsorgepflicht, betont das Ressort.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki reagierte scharf. In einer am 11. Juli auf X veröffentlichten Stellungnahme und einer Kolumne für Cicero schrieb er, der Staat, der Jugendliche nicht für mündig genug halte, soziale Medien zu nutzen, wolle nun 16- und 17-Jährige als bezahlte Spitzel einsetzen. Dies überschreite moralische und ethische Grenzen und bringe die Informanten in erhebliche Gefahr.

„Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können. Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.“
Wolfgang Kubicki (FDP-Vize)

Finanzrahmen und politischer Ausblick

Der Entwurf beziffert die jährlichen Kosten für das Bundesamt für Verfassungsschutz auf rund zwei Millionen Euro, die aus vorhandenen Haushaltsansätzen gedeckt werden sollen. Für den parallel reformierten Bundesnachrichtendienst sind einmalige Kosten von mindestens 40 Millionen Euro sowie jährliche Ausgaben von mindestens 35 Millionen Euro veranschlagt.

Die Pläne fallen in eine Zeit verschärfter Sicherheitsdebatten. Während die EU erst kürzlich die anlasslose Chatkontrolle verlängert hat, treibt Dobrindt den Ausbau des Inlandsgeheimdienstes voran. Der Gesetzentwurf durchläuft nun die übliche Ressortabstimmung, bevor er ins Kabinett und anschließend in den Bundestag geht. Mit heftigem Widerstand von Bürgerrechtlern und Teilen der Opposition ist zu rechnen.

JUX auf Google folgen
Mehr aus

Politik