Bundeskabinett beschließt operative Sabotage-Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
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Nachrichtendienstreform

Bundeskabinett beschließt operative Sabotage-Befugnisse für BND und Verfassungsschutz

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das BND und Verfassungsschutz zu operativen Geheimdiensten umbaut. Erstmals dürfen sie in Ausnahmefällen aktiv eingreifen – von Sabotage bis zur Manipulation gegnerischer IT-Infrastruktur.

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Die Zeitenwende bei den Geheimdiensten

Es ist der größte Umbau der deutschen Nachrichtendienste seit Jahrzehnten: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen rund 700-seitigen Gesetzentwurf beschlossen, der BND und Verfassungsschutz zu operativ eingreifenden Diensten macht. Der Entwurf sieht vor, dass die Dienste künftig nicht mehr nur beobachten und analysieren, sondern in eng definierten Ausnahmefällen auch aktiv handeln dürfen – von der Sabotage ausländischer Rüstungsfabriken bis zur Manipulation gegnerischer IT-Infrastruktur.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte die Richtung bereits vorgegeben: „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“, wiederholt er seit Monaten. Die hybride Bedrohung – vor allem aus Russland – mit Sabotageakten, Cyberangriffen und Desinformationskampagnen mache eine Antwort nötig. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Bedrohungslage bereits im Juli auf „hoch“ gestuft.

Vom Koalitionsvertrag zur operativen Befugnis

  1. März 2022
    Verdachtsfall AfD

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein – Beginn einer ununterbrochenen Beobachtung.

  2. Januar 2025
    Koalitionsvertrag

    Schwarz-Rot vereinbart im Koalitionsvertrag, den Nachrichtendiensten mehr Befugnisse zu geben.

  3. Januar 2026
    Dobrindts Forderung

    Innenminister Dobrindt skizziert öffentlich das Ziel, aus dem Verfassungsschutz einen „echten Geheimdienst“ zu machen.

  4. Februar 2026
    BND-Präsident Jäger

    BND-Chef Martin Jäger erklärt, der Dienst müsse und werde „operativer werden“.

  5. Anfang Juli 2026
    Referentenentwurf

    Das Innenministerium veröffentlicht den 700-seitigen Referentenentwurf mit nur elftägiger Frist zur Verbändeanhörung.

  6. 12. August 2026
    Kabinett beschließt

    Das Bundeskabinett stimmt dem Gesetzentwurf mit letzten technischen Klarstellungen zu.

  7. 1. Januar 2027
    Geplantes Inkrafttreten

    Das reformierte Nachrichtendienstrecht soll in Kraft treten – BND und BfV erhalten dann ihre neuen Eingriffsbefugnisse.

Sabotage, Täuschung und Hacks – was die Dienste künftig dürfen

Kern der Reform ist eine weitreichende Ausnahme vom Trennungsgebot, das bisher strikt zwischen nachrichtendienstlicher Beobachtung und polizeilichem Eingreifen trennt. Der Entwurf tastet es formal nicht an, ermöglicht aber aktive Maßnahmen, wenn polizeiliches Handeln zu lange dauern würde. So soll der BND bei einer akuten Cyberattacke auf Deutschland die Systeme der angreifenden Macht stören oder Datenströme umleiten dürfen.

Noch weiter geht die Befugnis zur physischen Sabotage: Wenn etwa eine Rüstungsfabrik im Ausland Drohnen für Angriffe auf Europa produziert, darf der BND diese Anlage unter bestimmten Voraussetzungen sabotieren. Auch Täuschung, Desinformation und das Eintauschen von funktionsfähigem Material gegen funktionsunfähiges sind vorgesehen. Im Inland erhält der BND zudem die Kompetenz zu Online-Durchsuchungen von Rechnern und Handys, sofern ein Auslandsbezug besteht.

Menschenleben dürfen bei all diesen aktiven Maßnahmen nicht gefährdet werden. Eine bedeutsame Ausnahme gilt jedoch im Verteidigungsfall: Dann wären unter bestimmten Voraussetzungen auch gezielte Tötungen durch den BND erlaubt. Der Rechtsexperte Thomas Rieger warnte gegenüber CORRECTIV vor einem Passus, wonach der Dienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu „kinetischen Mitteln“ greifen dürfe – im Militärjargon: Waffengewalt.

Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste. Es ist höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellen. Dazu braucht es operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gruppen effektiver vorzugehen.
Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister (CSU)

Schaffe Kritik und Drohung mit Karlsruhe

Der Gesetzentwurf stößt auf breiten Widerstand. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, warnte in einer ungewöhnlich scharfen Stellungnahme vor einer „massiven Ausweitung von Befugnissen bei gleichzeitiger Einschränkung der effektiven Kontrolle“. Der Entwurf, so die Datenschützerin, lasse „deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen“.

Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.
Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesdatenschutzbeauftragte

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger nannte die Reform „verfassungsrechtlich hochproblematisch und unverhältnismäßig“ und beklagte einen „gefährlichen Ausbau staatlicher Überwachung“. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kündigte an, bei einem Verstoß gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „nach Karlsruhe zu ziehen“. Der Deutsche Anwaltverein warnt vor Eingriffen ins Mandatsgeheimnis und einer „Verwischung des Trennungsgebots“.

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Zentralisierte Kontrolle und neue Fristen

Neben den Eingriffsbefugnissen sieht das Gesetz auch Änderungen bei der Kontrolle vor. Die Aufsicht über die Dienste wird beim Unabhängigen Kontrollrat zentralisiert, der künftig alle intensiven Überwachungsmaßnahmen vorab kontrollieren und die laufende Datenschutzkontrolle übernehmen soll. Die G10-Kommission und die Bundesdatenschutzbeauftragte verlieren hingegen ihre Zuständigkeit für die Nachrichtendienste.

Gleichzeitig wird die Beobachtung extremistischer Verdachtsfälle auf fünf Jahre begrenzt. Erhärtet sich der Verdacht in dieser Zeit nicht, muss die Beobachtung enden, eine Verlängerung um zwei Jahre ist nur mit Zustimmung des Innenministeriums möglich. Bislang gab es keine solche Frist – die AfD etwa wird seit März 2022 ununterbrochen als Verdachtsfall geführt.

Der Gesetzentwurf soll nach dem Kabinettsbeschluss zügig durch Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten soll das reformierte Nachrichtendienstrecht bereits zum 1. Januar 2027. Ob die SPD, die im Koalitionsvertrag mehr Befugnisse zugesichert hatte, alle Punkte mitträgt, ist noch offen.