Emmerich zwingt Dobrindt zur Aufnahme von zwei afghanischen Familien in Ulm
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Nach BVerfG-Urteil

Emmerich zwingt Dobrindt zur Aufnahme von zwei afghanischen Familien in Ulm

Marcel Emmerich (Grüne) hat Innenminister Dobrindt aufgefordert, zwei große afghanische Familien in Ulm aufzunehmen. Grundlage sind ein Gemeinderatsbeschluss und das BVerfG-Urteil, das eine pauschale Ablehnung solcher Fälle für verfassungswidrig erklärt hatte.

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Der Bundestagsabgeordnete Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) direkt aufgefordert, zwei große afghanische Familien in seiner Heimatstadt Ulm anzusiedeln. In einem Brief, der am 11. August 2026 öffentlich wurde, argumentiert der innenpolitische Sprecher seiner Fraktion, dass die betroffenen Menschen noch immer in Pakistan feststecken und auf ihre Einreise warten.

Menschen, die an der Seite der Bundeswehr in Afghanistan für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gekämpft haben, warten immer noch in Pakistan auf ihre Aufnahme.
Marcel Emmerich, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen

Emmerich bezieht sich auf zwei Großfamilien mit insgesamt rund 16 Personen, wie die Schwäbische Zeitung und Apollo News berichten. Sie leben derzeit in Pakistan und warten auf Visa. „Das ist unerträglich“, so der Grünen-Politiker.

Gemeinderat macht den Weg frei

Emmerichs Vorstoß stützt sich auf einen Beschluss des Ulmer Gemeinderats vom Juli 2026. Der Rat hatte auf einen gemeinsamen Antrag von Grünen, SPD, FWG, KJT und FDP hin signalisiert, gegenüber Land und Bund aufnahmebereit zu sein. Die sinkenden Flüchtlingszahlen ließen ausreichend Kapazitäten, zudem gebe es ein großes Unterstützungsnetzwerk in der Stadt.

„Das Signal der Stadt Ulm auf Initiative der Fraktionen ist daher richtig“, erklärte Emmerich und betonte: „Ich habe selbst an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geschrieben, um ihm das mitzuteilen.“ Seine Forderung: „Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung nachkommen.“

Bundesverfassungsgericht kippt pauschalen Stopp

Emmerich verweist zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2026 (Az. 2 BvR 319/26). Der Zweite Senat hatte einer Verfassungsbeschwerde afghanischer Frauen stattgegeben und entschieden, dass das Innenministerium Aufnahmezusagen im Rahmen des Programms „Menschenrechtsliste“ nicht pauschal für „ungültig und erloschen“ erklären darf. Eine solch allgemeine Abkehr von früheren Zusagen sei willkürlich und verfassungswidrig, urteilten die Richter. Wie jux.news berichtete, verlangt das Gericht eine Einzelfallprüfung.

Chronologie des Aufnahmestreits

  1. August 2021
    Taliban übernehmen die Macht

    Die damalige Bundesregierung richtet Aufnahmeprogramme wie die „Menschenrechtsliste“ für besonders gefährdete Afghanen ein.

  2. Dezember 2025
    BMI erklärt 640 Aufnahmeerklärungen für erloschen

    Unter Innenminister Dobrindt werden pauschal alle Aufnahmezugesagten aus dem Programm gestrichen, basierend auf dem neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.

  3. Juli 2026
    Ulmer Gemeinderat signalisiert Aufnahmebereitschaft

    Auf Antrag mehrerer Fraktionen stimmt der Rat der Stadt Ulm zu, weitere Afghanen aufzunehmen.

  4. 22. Juli 2026
    BVerfG verurteilt pauschalen Stopp

    Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Regierung zur Einzelfallprüfung. Der pauschale Ausschluss verstoße gegen das Willkürverbot.

  5. 11. August 2026
    Emmerichs Brief wird öffentlich

    Der Grünen-Abgeordnete fordert Innenminister Dobrindt auf, zwei afghanischen Großfamilien die Einreise nach Ulm zu gewähren.

Von 300 auf 19.300 Ortskräfte

Die Zahl der in Deutschland aufgenommenen afghanischen Ortskräfte ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Im April 2021 sprach die Bundeswehr noch von rund 300 lokalen Mitarbeitern, die für das deutsche Kontingent der NATO-Mission Resolute Support arbeiteten. Über das Ortskräfteverfahren wurden inzwischen etwa 19.300 Afghanen nach Deutschland gebracht. Die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt erklärte dazu laut Junger Freiheit im Mai 2025, der Kreis der Schutzberechtigten habe sich nach der Machtübernahme der Taliban erheblich ausgeweitet und umfasse nun auch zivile NGOs, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten.

Auch innerhalb der SPD wächst der Druck auf die Regierung. Die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der Partei forderte Anfang August eine grundlegende Kurskorrektur in der Afghanistan-Politik, was die Spannungen in der Koalition verstärkt.

Einzelfallprüfung statt Pauschalstopp

Mit Stand 16. März 2026 erhielten noch 54 Afghanen aus dem Programm „Menschenrechtsliste“ Unterstützung in Pakistan. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss nun den Fall der Beschwerdeführerinnen unter Beachtung der BVerfG-Vorgaben neu entscheiden. Für die betroffenen Familien in Ulm bedeutet das Rückenwind: Der Innenminister kann ihre Aufnahme nicht mehr ohne Einzelfallprüfung ablehnen.

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Politischer Druck auf Dobrindt

Emmerichs Brief ist ein direkter Versuch, das BVerfG-Urteil politisch durchzusetzen und den Innenminister zu einem Kurswechsel zu bewegen. Die Grünen sehen in dem Urteil einen klaren Auftrag an die Regierung, die humanitären Zusagen endlich einzulösen. Ob Dobrindt reagiert und die zwei Familien tatsächlich nach Ulm kommen, bleibt vorerst offen. Fest steht: Die Bundesregierung muss jede einzelne Aufnahmeerklärung prüfen – und Ulm hat bereits Ja gesagt.