Sachsen-Anhalt kürzt 30 Prozent bei Arbeitsverweigerung
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Grundsicherung

Sachsen-Anhalt kürzt 30 Prozent bei Arbeitsverweigerung

Seit Juli gilt in Sachsen-Anhalt: Wer eine zumutbare gemeinnützige Arbeit ablehnt, muss mit 30 Prozent weniger Regelbedarf rechnen. Die Initiative Bürgerarbeit trifft vor allem Langzeitarbeitslose und Asylbewerber – Kritiker sprechen von Existenzminimum an Pflichtarbeit.

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Wer in Sachsen-Anhalt eine zumutbare gemeinnützige Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, verliert seit dem 1. Juli 30 Prozent seines Regelbedarfs – für Alleinstehende sind das 168,90 Euro im Monat. Die Landesregierung hat die „Initiative Bürgerarbeit“ gestartet; erste Berichte zeigen jetzt, wie hart die neue Sanktion durchgreift.

Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hatte das Modell im Juni in Magdeburg vorgestellt. Am 23. Juni unterzeichneten Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit die gemeinsame Vereinbarung – darunter Schulze, IHK-Präsident Sascha Gläßer und Landrat Christian Tylsch. Schulze, der zuvor bereits eine Arbeitspflicht für gesunde Bürgergeldempfänger gefordert hatte, begründet die Initiative mit dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung.

Modelversuch in vier Landkreisen

Das Modell startete in zwei Pilotregionen für Grundsicherungsbezieher: Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis. Für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kamen Wittenberg und der Salzlandkreis hinzu, wie der MDR berichtet.

Die Tätigkeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. Genannt werden Pflege kommunaler Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Tourismus, Kultur, soziale Dienste, Integration, Sport und Ehrenämter. Reguläre Jobs dürfen nicht verdrängt oder ersetzt werden.

Die Betroffenen erhalten weiterhin Grundsicherung und zusätzlich eine angemessene Mehraufwandsentschädigung für Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Verpflegung. Einen Arbeitsvertrag oder Mindestlohn gibt es nicht; für Asylbewerber gilt eine gesetzlich festgeschriebene Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde.

Chronologie der Initiative Bürgerarbeit

  1. Juni 2026
    Schulze stellt Initiative vor

    Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) präsentiert das Modell in Magdeburg.

  2. 23. Juni 2026
    Vereinbarung unterzeichnet

    Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit unterschreiben in Magdeburg.

  3. 1. Juli 2026
    Start in vier Kreisen

    Grundsicherungsbezieher: Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis; Asylbewerber: Wittenberg und Salzlandkreis.

  4. 21. August 2026
    Berichte über Sanktionen

    Focus Online und Gegen-Hartz melden die 30-Prozent-Kürzung bei Arbeitsverweigerung.

  5. November 2026
    Erste Auswertung

    Die Ergebnisse sollen auf weitere Landkreise und Städte übertragen werden.

30 Prozent weniger Regelbedarf bei Verweigerung

Rechtlich schafft die Bürgerarbeit keine neue Arbeitspflicht für alle Arbeitslosen. Sie bündelt bestehende Instrumente: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II für Grundsicherungsbezieher und nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber. Die Verschärfung liegt in der Sanktion.

Seit dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. § 31a SGB II sieht bei einer festgestellten Pflichtverletzung eine sofortige Kürzung um 30 Prozent des persönlichen Regelbedarfs vor; die alte Staffel mit 10, 20 und 30 Prozent wurde abgeschafft, wie Focus Online berichtet.

Für Alleinstehende mit einem Regelbedarf von 563 Euro bedeutet das 168,90 Euro Abzug pro Monat – über drei Monate fehlen 506,70 Euro. Leistungen für Unterkunft und Heizung bleiben unangetastet; vor der Minderung muss das Jobcenter anhören, wichtige Gründe oder Härtefälle schließen die Sanktion aus.

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Kritik von Linken und Wohlfahrtsverbänden

Kritik kommt von Grünen, Linken und Wohlfahrtsverbänden. Sie befürchten, dass das Existenzminimum an Pflichtarbeit geknüpft wird, dass sozialversicherungspflichtige Jobs in Kommunen und Vereinen verdrängt werden und dass keine echten Qualifikationen entstehen.

Wir brauchen mehr Förder- und Schulungsangebote, um Langzeitarbeitslose in Jobs zu bekommen, keine Abstrafung durch Pflichtarbeit und Sanktionierung.
Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende Die Linke Sachsen-Anhalt

Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere die geringe Bezahlung von 80 Cent bis einem Euro pro Stunde als deutlich zu wenig.

Unterstützung aus Wirtschaft und Bund

Unterstützung kommt aus dem Bundesarbeitsministerium: Ministerin Bärbel Bas (SPD) lobte den Ansatz, Bürgergeldempfänger durch gemeinnützige Arbeit wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, betonte aber zugleich hohe Kosten und Verwaltungsaufwand.

IHK-Präsident Sascha Gläßer verteidigt die Initiative, verlangt aber klare Leitplanken: „Bürgerarbeit ist kein Ersatzarbeitsmarkt. Sie muss Brücke sein, nicht Endstation.“ Landrat Christian Tylsch sagt: „Wer Sozialleistungen erhält und arbeitsfähig ist, soll auch einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.“

Auswertung im November

Eine erste gemeinsame Auswertung der Initiative ist für November 2026 vorgesehen. Erfolgreiche Ansätze sollen anschließend auf weitere Landkreise und kreisfreie Städte übertragen werden. Dann zeigt sich, ob die Bürgerarbeit tatsächlich in reguläre Beschäftigung vermittelt oder ob sie Langzeitarbeitslose dauerhaft in Pflichtarbeit hält.