Rente mit 63: Bas verspricht Vertrauensschutz ohne Gesetzentwurf
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Sozialpolitik

Rente mit 63: Bas verspricht Vertrauensschutz ohne Gesetzentwurf

Bärbel Bas verspricht im Bundestag Vertrauensschutz für die Rente mit 63 – doch ein Gesetzentwurf fehlt. Die Union fordert Tempo, aus der SPD und von ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten kommt Widerstand.

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Wer 45 Beitragsjahre voll hat und abschlagsfrei in Rente gehen will, muss weiter zittern – aber nicht ohne Zusage. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat am 11. September 2026 im Bundestag versprochen, dass die geplante Abschaffung der „“ niemanden ungeschützt treffen soll. Einen Gesetzentwurf, der das regelt, gibt es bis heute nicht.

Bas verteidigte am letzten Tag der Haushaltswoche den Einzelplan 11 für ihr Ministerium – mit 201,46 Milliarden Euro der größte Einzeletat des Bundeshaushalts 2027, rund 4,1 Milliarden mehr als die 197,34 Milliarden des laufenden Jahres. Etwa ein Drittel aller Bundesausgaben entfällt damit auf Arbeit und Soziales. Der weitaus größte Posten ist die Rente.

Zugleich musste Bas in derselben Rede das umstrittenste Projekt der Koalition erklären: die nach den Vorschlägen der Regierungskommission. Damit geriet sie zwischen die Fronten – die Union drängt auf Tempo, in der SPD und bei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten wächst der Widerstand.

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Vertrauensschutz – ohne Datum

Zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren versprach Bas Übergangsregeln. Wörtlich sagte die Ministerin: „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen.“ Den Menschen, die „gerade Angst haben, dass es übermorgen abgeschafft wird“, wolle sie Verlässlichkeit geben. Sie sei gesprächsbereit; man müsse darüber reden, wie man mit langen Erwerbsbiografien umgeht – ein Angebot an CDU und CSU wie an die Kritiker in der eigenen Fraktion.

Wie dieser Schutz aussehen soll, ließ Bas offen. Im Gespräch ist nach übereinstimmenden Berichten eine Übergangslösung für die Rente mit 63 mit einer Frist von rund fünf Jahren – die Regelung wäre damit faktisch erst etwa 2032 abgeschafft. Für eine solche Frist hatte sich Bas Ende August offen gezeigt, mit Verweis auf einen Vorschlag der Kommissionsvorsitzenden Constanze Janda; ZDFheute berichtet über Bas' Fünf-Jahres-Zusage.

Die Reform begründete Bas mit der Finanzierung: Der Sozialstaat müsse „für die kommenden Jahrzehnte fit“ gemacht werden, Schwerpunkt sei die Zukunft der Rente. Alles andere komme teuer zu stehen und führe zu „Rentenkürzungen und massiv steigenden Beiträgen“.

Und wenn wir unser Versprechen einhalten wollen, dass auch in Zukunft die Renten sicher sein sollen und vor allen Dingen die jungen Menschen nicht überbelastet werden, dann braucht es eine Reform.
Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin (SPD)

Ihre Rede schloss sie mit dem Satz: „Wir haben die Wahl zwischen Misstrauen und Zuversicht. Ich glaube, wir sollten uns für die Zuversicht entscheiden und mutig die Reformen angehen.“

Union drängt – der Entwurf fehlt

Die Union macht Druck. Der CDU-Abgeordnete Marc Biadacz, Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, wandte sich im Plenum direkt an Bas:

Liefern Sie uns diese dringenden und wichtigen Reformen, geben Sie uns die Gesetzentwürfe in die Hand.
Marc Biadacz, Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales

Bas reagierte auf die Aufforderung des CDU-Abgeordneten sichtlich verärgert. Der Grund für die Ungeduld in der Unionsfraktion: Der Referentenentwurf aus dem BMAS steht weiter aus. Ohne ihn gibt es keinen Kabinettsbeschluss – und ohne den keine Beratung und keine Abstimmung im Bundestag.

Auch die eigene Partei ist nicht geschlossen. Der SPD-nahe Ökonom Peter Bofinger fordert das Ende der Rente mit 63 und warnt die SPD.

Rückendeckung erhielt Bas vom Koalitionspartner. Der Junge-Union-Vorsitzende Johannes Winkel (CDU) lobte die Rentenpläne als Beispiel für Strukturreformen: „Das Besondere an der Rentenreform ist, dass sie einmal über die Legislatur hinausdenkt.“ Zugleich mahnte er mit Blick auf die 201 Milliarden Euro schweren Sozialausgaben, das Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung steige trotzdem nicht.

„Affront“ und „soziale Kälte“

Die Opposition attackierte Bas und ihren Etat scharf. Der Grünen-Abgeordnete Armin Grau, arbeitsmarktpolitischer Sprecher, nannte den Haushalt „auf Sand gebaut, er ist ungerecht und unsozial“.

Mit Blick auf die „Rente mit 63“ sagte die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing:

Diese Menschen haben ihr Leben lang mit mehr als 45 Jahren harter Arbeit dieses System getragen. Hier anfangen zu kürzen, ist ein Affront gegenüber diesen Menschen.
Ulrike Schielke-Ziesing, AfD-Bundestagsabgeordnete

Es sei kein Geschenk des Staates, sondern ein erworbener Anspruch, so Schielke-Ziesing. Die Linken-Abgeordnete Tamara Mazzi warf Bas und der Regierung „soziale Kälte“ vor – die zeige sich auch in diesem Haushalt. Sie kritisierte die Finanzierung der Jobcenter: Schon heute fehle Geld, etwa für Weiterbildung und nachhaltige Vermittlung.

Ihre Fraktionskollegin Sarah Vollath warnte, die Regierung schwäche das Vertrauen in die gesetzliche Rente: „Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alltag davon leben können.“

Warum der Osten die Reform bremst

Der Zeitpunkt der Debatte ist heikel. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hatte sich im Wahlkampf für die Anerkennung langer Erwerbsbiografien eingesetzt; nach einer ARD-Auswertung fanden 71 Prozent der Wahlberechtigten es gut, dass er sich teils gegen die Bundesregierung stellte.

Aus der SPD und von den CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Mario Voigt (Thüringen) und Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) kommt Widerstand gegen die Abschaffung. Ihr gemeinsames Papier verlangt Übergangsregelungen und droht ohne Änderungen mit Widerstand im Bundesrat. Auch die saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger gegen das Aus der Rente mit 63.

Die Datenlage stützt die Ost-Kritik: Die abschlagsfreie frühere Altersrente wurde 2025 in den ostdeutschen Ländern einschließlich Ost-Berlin zu 32,8 Prozent genutzt, im Westen zu 28 Prozent. Der Wirtschaftsweise Martin Werding, selbst Mitglied der Rentenkommission, warnte die Koalition dagegen, sich „nicht beirren zu lassen“ und das Paket nicht „komplett aufzuschnüren und zu zerfleddern“.

Nutzung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren 2025

Was heute gilt

Die „Rente mit 63“ ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und setzt mindestens 45 Versicherungsjahre voraus. Seit 2016 wird die Altersgrenze für jeden Geburtsjahrgang schrittweise um zwei Monate angehoben. Aktuell liegt sie bei etwa 64,5 Jahren, für den Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten, für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren. Das reguläre Rentenalter liegt bei 66 Jahren und vier Monaten.

Die Rentenreform und ihr Zeitplan

  1. 23. Juni 2026
    Rentenkommission übergibt Abschlussbericht

    Das 13-köpfige Gremium unter Leitung von Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise legt Bundeskanzler Merz 33 Empfehlungen vor – darunter die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren.

  2. 26. August 2026
    Merz spricht sich für Übergangszeiten aus

    Der Kanzler verteidigt Übergangsregeln und weist die Kritik ostdeutscher CDU-Ministerpräsidenten zurück.

  3. 29. August 2026
    Bas öffnet sich für fünf Jahre Übergang

    Die Ministerin zeigt sich offen für eine Übergangsfrist von rund fünf Jahren und verweist auf einen Vorschlag der Kommissionsvorsitzenden Janda.

  4. 6. September 2026
    AfD gewinnt Wahl in Sachsen-Anhalt

    Die AfD wird mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, die CDU stürzt auf 17,2 Prozent – die Rentenreform gerät politisch unter Druck.

  5. 11. September 2026
    Bas verteidigt Reform im Bundestag

    Zum Abschluss der Haushaltswoche verspricht sie Vertrauensschutz, die Opposition kritisiert, die Union fordert Tempo.

  6. 20. September 2026
    Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin

    Der Druck auf Union und SPD, die Abschaffung abzumildern, dürfte weiter wachsen.

Rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten entfallen auf besonders langjährig Versicherte. Die Abschaffung ist bislang nur eine Empfehlung und kein geltendes Recht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Vertrauensschutz wird häufig ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97) zur Altersrente für Frauen angeführt – fünf Jahre Anpassungszeit galten damals als ausreichend. Eine allgemeine Fünf-Jahres-Garantie für künftige Rentenänderungen begründet das nicht.

Damit hängt alles am Referentenentwurf aus dem BMAS. Ohne ihn gibt es keinen Kabinettsbeschluss, ohne den keine Bundestagsberatung. Ob Schwarz-Rot die Abschaffung wirklich noch in diesem Jahr auf den Weg bringt, entscheidet sich vor den Landtagswahlen am 20. September in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin – dort wächst der Druck auf die Koalition weiter.