Ein 24-jähriger irakischer Staatsangehöriger ist am Donnerstag im Landkreis Barnim festgenommen worden. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft: Er soll eine Kirche in Bremen als erstes Anschlagsziel ausgekundschaftet und sich dafür eine Schusswaffe beschafft haben. Der Zugriff erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei.
Grundlage war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. September 2026. Der Beschuldigte Gailan Al-M. wurde noch am Tag der Festnahme nach Karlsruhe gebracht. Dort eröffnete ihm der Ermittlungsrichter den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Nach den Feststellungen des Haftbefehls teilt Gailan Al-M. die radikal-islamistische Ideologie der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Bereits im Frühjahr 2025 soll er geplant haben, mit weiteren Personen Anschläge in Deutschland gegen Menschen zu begehen, die aus seiner Sicht Ungläubige sind.
Eine Kirche in Bremen als erstes Anschlagsziel
Für dieses Vorhaben soll er sich eine Schusswaffe beschafft und eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Sie sollte nach seinen Vorstellungen das erste Anschlagsziel der geplanten Gruppe werden. Die Behörden nannten die Kirche nicht.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gelang es Al-M., eine bislang unbekannte Person für seine Pläne zu gewinnen; das Anwerben weiterer Personen scheiterte. Genau deshalb lautet der Vorwurf auf versuchte und nicht auf vollendete Gründung einer terroristischen Vereinigung.
Von den Anschlagsplänen bis zur Untersuchungshaft
- Frühjahr 2025Planung, Waffe, ausgekundschaftete Kirche
Laut Haftbefehl plant Gailan Al-M. Anschläge gegen Menschen, die er für Ungläubige hält, beschafft sich eine Schusswaffe und kundschaftet eine Kirche in Bremen aus. Eine weitere Person wird für die Pläne gewonnen, weitere Anwerbungen scheitern.
- 8. September 2026Haftbefehl erlassen
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlässt Haftbefehl gegen den irakischen Staatsangehörigen.
- 16. September 2026Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung
Nach dem islamistischen Anschlag beim Berliner CSD beschließt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen islamistischen Terror – ein eigenständiger Vorgang, der nicht Teil dieses Verfahrens ist.
- 17. September 2026Festnahme im Landkreis Barnim
Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei nehmen Al-M. fest. Die Bundesanwaltschaft gibt die Festnahme und die Vorwürfe bekannt.
- 17. September 2026Vorführung und Untersuchungshaft
Der Ermittlungsrichter in Karlsruhe eröffnet dem Beschuldigten den Haftbefehl und ordnet den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Drei Delikte und ein dringender Tatverdacht
Die Karlsruher Behörde wirft dem Beschuldigten drei Delikte vor: die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 22, 23 StGB, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Absatz 1 und 2 Nummer 2 StGB sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz nach § 52 Absatz 3 Nummer 2a WaffG.
Die Bundesanwaltschaft spricht ausdrücklich von einem dringenden Tatverdacht. In einem anderen Verfahren hat sie erst in der vergangenen Woche sieben mutmaßliche Hamas-Waffenbeschaffer angeklagt.
Der Zehn-Punkte-Plan als politischer Hintergrund
Der Zugriff fällt in eine Phase erhöhter sicherheitspolitischer Anspannung. Einen Tag zuvor, am 16. September 2026, hatte die Bundesregierung als Reaktion auf den islamistischen Anschlag beim Berliner CSD einen Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror beschlossen – mit strengeren Prüfungen bei Bewährungsstrafen und erweiterten Überwachungsmöglichkeiten für Gefährder.
Mit dem Barnim-Verfahren hat dieser Plan nichts zu tun; er ist ein eigenständiger Vorgang und bildet nur den Hintergrund. Bereits Ende Juni 2026 hatte es eine Razzia bei fünf mutmaßlichen IS-Mitgliedern in drei Bundesländern gegeben. Der Attentäter des Berliner CSD, Abdul Ballout, soll dem IS nahegestanden haben.
Ermittler beschreiben seit Längerem eine Strukturveränderung: Statt großer IS-Kontrollgebiete in Syrien und im Irak dominieren heute Einzeltäter und Kleinstgruppen, die sich über IS-Propaganda radikalisieren. Der Umgang mit als Gefährder eingestuften Islamisten steht seit Monaten in der Kritik; der Islamismus-Experte Ahmad Mansour hat der Justiz vorgeworfen, die Gefahr unterschätzt zu haben – seine Kritik am Umgang mit Gefährdern folgte auf den Anschlag beim Berliner CSD.
Was die Behörden offenlassen
Die Bundesanwaltschaft nannte weder die konkrete Kirche in Bremen noch Details zur Schusswaffe – Art, Herkunft und eine mögliche Sicherstellung bleiben offen. Auch zum Aufenthaltsstatus und zum Radikalisierungsverlauf des Beschuldigten machte die Behörde keine Angaben.
Die Identität der zweiten Person, die Al-M. für seine Pläne gewonnen haben soll, ist nach Angaben der Ermittler noch unbekannt und Gegenstand weiterer Ermittlungen. Reaktionen der Bremer Sicherheitsbehörden oder der betroffenen Kirchengemeinde waren zunächst nicht öffentlich dokumentiert.
Für die kirchlichen Gemeinden in Bremen geraten die Sicherheitskonzepte nach Einschätzung von Beobachtern erneut auf den Prüfstand. Al-M. sitzt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. Ob die Ermittler die zweite Person identifizieren und ob die Bundesanwaltschaft Anklage erhebt, ist offen.
