Zwei Monate weniger Haft – und das Opfer hat darum gebeten. Das Landgericht Köln hat am 23. September die Strafe für einen syrischen Messerstecher neu festgesetzt: vier Jahre und zehn Monate wegen versuchten Totschlags.
Der Mann, dem der Angeklagte am 27. April 2025 am Josef-Haubrich-Hof in der Kölner Innenstadt ein Klappmesser in den Hals stieß, war diesmal selbst im Gerichtssaal 7. Aus dem Nebenkläger wurde der wichtigste Redner des Tages. Er vergab dem Angeklagten – und bat das Gericht um Milde.
Eigentlich war die Neuverhandlung als kurzer Verhandlungstag angesetzt, weil das Tatgeschehen rechtskräftig festgestellt war. Dann sprach das Opfer den Angeklagten direkt an: „Gott segne dich. Ich bitte um eine milde Strafe.“ Der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg ließ die religiöse Formel nicht stehen: Gott sei dessen Richter, nicht er – und ergänzte: „Uns gibt es aber auch noch.“
Drei Tage im künstlichen Koma, eine Narbe, die würgt
Erstmals schilderte der heute 47-Jährige ausführlich, was der Stich angerichtet hat: Drei Tage lag er in der Uniklinik im künstlichen Koma, danach kam er in die HNO-Abteilung, später wurde eine Lungenembolie festgestellt. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger in seinem Bericht über die Verhandlung in Saal 7 festhält, schmerze und ziehe die Narbe am Hals ständig.
Vor allem bekomme er kaum noch Luft, sagt der Mann: „Als würde man erwürgt werden und könnte sich nicht wehren.“ Treppensteigen falle ihm schwer, er brauche dringend eine Kur in einer Lungenklinik. Psychisch komme er nicht zur Ruhe, er habe Angst vor Menschen und große Schlafprobleme und trinke Bier, um die Folgen auszuhalten.
Vor der Tat war der Mann gerade aus dem Gefängnis entlassen worden, hatte in der JVA gearbeitet und 5.000 Euro verdient, mit denen er seiner Tochter zum 19. Geburtstag den Führerschein bezahlen wollte. Dazu kam es nicht. Er lebt seit der Tat auf der Straße.
„Ich vergebe dir. Aber mein Leben ist am Arsch und beschissen.“
Der Bundesgerichtshof kippte das erste Urteil
Im ersten Verfahren hatte die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Koerfers den Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt und den Josef-Haubrich-Hof als einen der bekanntesten Hotspots für Heroin und Kokain in Köln bezeichnet. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil anschließend im Strafmaß auf; die Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH hatte der Kölner Stadt-Anzeiger am 3. September 2026 gemeldet.
Die Kammer habe die große Nähe zu einer vollendeten Tötung strafschärfend berücksichtigt, dieselbe Begründung aber bereits genutzt, um dem Angeklagten einen milderen Strafrahmen zu verwehren. Damit wurde derselbe Umstand zweimal zum Nachteil des Angeklagten gewertet – ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot.
Die Feststellungen zum Tatgeschehen blieben rechtskräftig, nur über das Strafmaß musste eine andere Schwurgerichtskammer neu entscheiden. Der Josef-Haubrich-Hof hinter der Volkshochschule gilt seit Langem als Problemplatz: Dealer und Kunden versammeln sich dort, Junkies setzen sich vor Passanten ihre Spritzen und rauchen Crack, etwa auf dem Treppenabgang zur U-Bahn.
Vom Messerstich am Neumarkt bis zum neuen Urteil
- 27. April 2025Messerstich am Josef-Haubrich-Hof
Der damals 28-jährige Syrer gerät in einen Streit in der Drogenszene, wird geschlagen und sticht einem Kontrahenten in den Hals. Aus einer verletzten Vene fließen rund 1,5 Liter Blut; das Opfer bricht am Treppenabgang der Neumarkt-Passage zusammen und wird in der Uniklinik notoperiert.
- 13. Mai 2025Festnahme in der Kölner Innenstadt
Die Polizei nimmt den Tatverdächtigen an der Straße Auf dem Berlich fest, die Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.
- 2025Fünf Jahre Haft in erster Instanz
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Peter Koerfers verurteilt den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren.
- 3. September 2026Der Bundesgerichtshof hebt das Strafmaß auf
Die Karlsruher Richter sehen einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot. Die Feststellungen zum Tatgeschehen bleiben rechtskräftig.
- 23. September 2026Neues Urteil: vier Jahre und zehn Monate
Die Kammer unter Vorsitz von Achim Hengstenberg setzt die Haft zwei Monate niedriger fest; das Opfer hatte um Milde gebeten.
Reue, Vorstrafen und ein lebensgefährlicher Stich
Der Angeklagte erklärte, er habe sich gewehrt und niemanden töten wollen: „Ich bereue es wirklich.“ In der Haft habe er viel nachdenken können, keinen Alkohol und keine Drogen mehr genommen und das Methadon schnell absetzen können.
Sein Verteidiger Mario Geuenich beschrieb ihn als „grundsätzlich friedliebend“, am Tattag aber als „sicher nicht Herr seiner Sinne“; die Tat sei aus einer affektiven Erregung heraus geschehen. Strafmildernd wirkten Entschuldigung, Reue und die Vergebung des Opfers, dagegen sprachen die Gefährlichkeit des Messerstichs und die Vorstrafen des Angeklagten.
Opferanwältin Eva Kuhn zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und kündigte an, eine Opferentschädigung zu beantragen. Andere Messergewalt-Verfahren endeten zuletzt anders: Das Urteil des OLG Düsseldorf über neun Jahre Jugendhaft traf einen 18-Jährigen; nach der tödlichen Messerattacke in einer Gießener Wohnung sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft.
Vom Mechaniker in Ankara auf die Straße am Neumarkt
Bereits im ersten Verfahren gab der Angeklagte Einblicke in seine Lebensgeschichte. Nach seiner Flucht aus Syrien in die Türkei lebte er in Ankara, arbeitete als Mechaniker und gründete eine Familie. Nach eigenen Angaben saß er jahrelang in Haft, unter anderem weil die Behörden ihn fälschlich für einen „PKK-Terroristen“ gehalten hätten.
Nach seiner Entlassung floh er allein nach Deutschland, hatte kurz Kontakt zu seinem Bruder in Soest und landete auf der Straße in Köln: „Ich habe 24 Stunden am Neumarkt rumgehangen.“ Von einem Großdealer habe er jeweils etwa 20 Gramm Kokain bekommen – „15 Gramm habe ich verkauft, den Rest durfte ich behalten“; ähnlich sei es mit Heroin gelaufen. Zur Tat sagte er damals: „Ich erinnere mich an nichts.“
Familie nachholen – was das Aufenthaltsrecht sagt
In der neuen Verhandlung erklärte der gebürtige Syrer, er wolle Frau und Kinder nach Deutschland nachholen und ein „normales Leben führen“. Nach dem Aufenthaltsrecht begründet eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft wegen einer vorsätzlichen Tat ein besonders schwerwiegendes Interesse an einer Ausweisung.
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis Juli 2027 ausgesetzt, Härtefälle ausgenommen. Ob der Verurteilte die Voraussetzungen dafür erfüllt, ist offen – sein Schutzstatus wurde nicht bekannt.
Wie die Politik auf den Fall blickt
Ende Juli 2026 waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums 14.579 Syrer ausreisepflichtig, die meisten davon geduldet. Im Dezember 2025 wurde erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs ein verurteilter Straftäter nach Syrien abgeschoben, im Januar 2026 folgten laut Mediendienst Integration drei weitere Fälle.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erklärt: „Rückführungen von Straftätern müssen konsequent durchgeführt werden: Das sorgt für Ordnung, Orientierung und mehr Sicherheit.“ Für den Kölner Fall heißt das: Ob der Verurteilte seine Familie tatsächlich nachholen darf, entscheidet sich nicht im Gerichtssaal.
Offen ist damit nicht nur, wie lange der Verurteilte sitzen muss. Ob er nach verbüßter Haft in Deutschland bleiben darf, entscheiden Ausländerbehörden – und die Politik, die den Familiennachzug bis Juli 2027 ausgesetzt hat.
