Kabinett beschließt härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter
Das Bundeskabinett hat härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer, Ärzte und Pflegekräfte beschlossen. Grüne und Deutscher Anwaltverein halten das für Symbolpolitik, Hessens Ministerpräsident Rhein und die Deutsche Bahn begrüßen das Paket.
Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer, Pflegekräfte oder Ärztinnen sollen künftig härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat am 30. September den Gesetzentwurf „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen, wie die LTO über die Verschärfungen berichtet.
Das Paket bündelt mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch. Bislang hing der besondere strafrechtliche Schutz vom Tätigkeitsort ab; künftig sollen auch Zugbegleiter, Busfahrer, Mitarbeiter von Strom- und Wasserversorgern sowie Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker ihn unabhängig davon erhalten.
Für Hubig ist der Vorstoß eine Frage der Anerkennung. Die Ministerin verweist auf ein gesellschaftliches Klima, das nach ihren Worten stärker zu Gewalt als zu friedlichen Lösungen greift.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz.“
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)
Fünf Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) steigt die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe – eines der zentralen Vorhaben aus dem Kabinettbeschluss über härtere Strafen für Einsatzkräfte. Hinterlistige Überfälle, etwa aus einem Hinterhalt heraus, sollen ausdrücklich als besonders schwerer Fall gelten.
Verschärft wird auch die Volksverhetzung: Die Höchststrafe steigt auf fünf Jahre. Wird ein Angeklagter zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, kann das Gericht ihm zusätzlich das passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre aberkennen – er könnte in dieser Zeit nicht in ein Parlament gewählt werden.
Die Ministerin verweist auf rund fünf Angriffe pro Tag gegen Bahnpersonal und auf 46.367 registrierte Gewalttaten gegen Polizeibeamte im Jahr 2024 – der Höchststand im BKA-Bundeslagebild. Dort sind 106.875 Polizistinnen und Polizisten als Opfer von Gewalt erfasst, ein Plus von 38,5 Prozent seit 2015, dazu 2.916 angegriffene Rettungskräfte. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert Reformen an drei Gesetzen.
Von der Verbändebeteiligung zum Kabinettsbeschluss
30. Dezember 2025
Erster Entwurf aus dem Justizministerium
Das Bundesjustizministerium legt einen Entwurf vor, zu dem Verbände bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können.
Februar 2026
Zugbegleiter stirbt nach Angriff
Bei einer Fahrscheinkontrolle wird ein Zugbegleiter tätlich angegriffen und stirbt. Der Fall sorgt bundesweit für Bestürzung.
9. Juli 2026
Zehn Jahre Haft in Zweibrücken
Das Landgericht Zweibrücken verurteilt einen 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff.
30. September 2026
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett verabschiedet das Paket „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“; der Entwurf geht an Bundesrat und Bundestag.
Lob von Rhein, Kritik von Grünen und Anwälten
Unterstützung bekommt Hubig von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). „Wir müssen diejenigen schützen, die uns schützen“, sagte er. Wer Einsatzkräfte angreife, greife die Gesellschaft als Ganzes an. Auch die Deutsche Bahn, Arbeitgeberin der Zugbegleiter, begrüßt das Vorhaben.
Kritik kommt von den Grünen. Lena Gumnior, Obfrau im Rechtsausschuss, wirft der Bundesregierung Symbolpolitik vor: „Die Bundesregierung setzt auf eine vermeintlich einfache Lösung für ein komplexes Problem.“
Der Deutsche Anwaltverein hält den Entwurf für unzureichend, weil er die Prävention vernachlässige. Über das Paket entscheiden nun Bundesrat und Bundestag – offen ist, ob die neuen Höchststrafen und die mögliche Aberkennung des passiven Wahlrechts in dieser Form Gesetz werden.