Das Kanzleramt hat Klingbeils Gesetzentwurf zur Zuckersteuer als „nicht mehrheitsfähig“ gestoppt. In der Koalition eskaliert der Streit, die Union feiert die Notbremse – dabei hatte der Finanzminister den Ministerien nur 24 Stunden für die Prüfung gegeben.
Das Kanzleramt hat den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil zur Zuckersteuer gestoppt – vorerst. Der Entwurf sei „nicht mehrheitsfähig“, wie die WELT über den Stopp im Kanzleramt berichtet. Klingbeil hatte die Vorlage erst am Mittwoch zur Abstimmung an die Ministerien geschickt – mit einer Frist von nur 24 Stunden.
Der Stopp löste heftigen Streit in der schwarz-roten Koalition aus. Widerstand kommt aus der Union und von den CDU/CSU-geführten Ländern, Unterstützung von Foodwatch, dem Marburger Bund und der Bundesärztekammer. Das Finanzministerium betont zugleich, die Steuer sei grundsätzlich beschlossen.
Nur 24 Stunden Frist für die Ministerien
Die Abstimmungsmail des Finanzministeriums erreichte laut „Bild“ viele Minister und Staatssekretäre erst einen Tag später. Über den Stopp berichteten zuerst „Bild“ und dpa; der tagesschau-Bericht zum gebremsten Gesetzentwurf folgte am selben Tag.
Der Entwurf war schon vorher entschärft worden. Nach Kritik an einem Eckpunkte-Papier hatte Klingbeil Ende August klargestellt, dass es keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke geben werde. Der jetzt gestoppte Entwurf für eine Zuckersteuer auf Getränke fiel entsprechend abgeschwächt aus.
Warum das Kanzleramt bremste, begründen Regierungskreise mit dem Verfahren: Verbindliche Grundlage sei der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, von dem der Entwurf des Finanzministeriums abweiche.
Von der Ankündigung zum Stopp
26. August 2026
Klingbeil schließt Steuer auf zuckerfreie Getränke aus
Nach Kritik an einem Eckpunkte-Papier stellt der Finanzminister klar, dass es keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke geben werde.
30. September 2026
Entwurf geht mit 24-Stunden-Frist an die Ministerien
Klingbeil schickt seinen abgeschwächten Gesetzentwurf zur Abstimmung. Laut „Bild“ erreicht die Mail viele Minister und Staatssekretäre erst einen Tag später.
1. Oktober 2026
Kanzleramt stoppt den Entwurf vorerst
Der Entwurf sei „nicht mehrheitsfähig“, heißt es aus Regierungskreisen. „Bild“ und dpa berichten zuerst, weitere Medien greifen den Vorgang auf.
7. Oktober 2026
Koalitionsausschuss im Kanzleramt anberaumt
Für diesen Tag ist ein Koalitionsausschuss im Kanzleramt angesetzt.
8. Oktober 2026
NGG ruft zur Kundgebung gegen die Steuer
Die Gewerkschaft NGG kündigt eine Kundgebung vor dem Bundesfinanzministerium in Berlin an.
Widerstand aus Union und Ländern
In der Union trifft der Vorstoß auf offene Ablehnung. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach reagierte mit den Worten „Ich bin fassungslos und hochgradig irritiert“ – und verteidigt ausdrücklich die Notbremse des Kanzleramts gegen den eigenen Finanzminister.
„Der Vorstoß wirkt fast wie eine Provokation. Ich bin froh, dass das Kanzleramt hier die Notbremse gezogen hat.“
Caroline Bosbach, CDU-Bundestagsabgeordnete
Aus den Ländern kommt dieselbe Stoßrichtung. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein sieht vor allem mittelständische Hersteller belastet: Die Steuer sei eine „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“, der Staat müsse „die Preiskrise bekämpfen, nicht beschleunigen“.
Rückhalt bekommt Klingbeil dagegen aus der Gesundheitsbranche: Foodwatch, der Marburger Bund und die Bundesärztekammer unterstützen die Abgabe. Auch in der Bevölkerung ist die Zustimmung groß – einer Umfrage zufolge will die Mehrheit der Deutschen die Zuckersteuer.
Koalitionsausschuss soll den Streit lösen
Über den weiteren Weg entscheidet womöglich schon die kommende Woche: Für den 7. Oktober ist ein Koalitionsausschuss im Kanzleramt anberaumt. Dort dürfte der Stopp des Gesetzentwurfs zur Sprache kommen.
Druck kommt auch von der Straße: Die Gewerkschaft NGG hat für den 8. Oktober eine Kundgebung vor dem Bundesfinanzministerium in Berlin angekündigt – gegen die Zuckersteuer. Ob Klingbeil einen neuen Entwurf vorlegt, der im Kanzleramt Mehrheiten findet, oder ob die Steuer in dieser Form zu den Akten geht, entscheidet sich womöglich am 7. Oktober.