Hessen nennt Richter im Erlass zum AfD-Verbotsaufruf namentlich
Bild: KI-generiert
Mäßigungsgebot

Hessen nennt Richter im Erlass zum AfD-Verbotsaufruf namentlich

Ein Erlass des hessischen Justizministeriums führte Richter und Staatsanwälte mit Namen und Dienststelle auf, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern. Die Neue Richter*innenvereinigung sprach von einem Eingriff in die Judikative – am 2. Oktober galt der Streit als beigelegt.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Das hessische Justizministerium hat in einem Erlass an alle Gerichtsverwaltungen des Landes einzelne Richter und Staatsanwälte mit Namen und Dienststelle aufführen lassen. Auslöser war ihre Unterschrift unter den offenen Brief, der ein AfD-Verbotsverfahren verlangt. Der Erlass vom 26. August verlangte eine Prüfung dienstrechtlicher Maßnahmen.

Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) Hessen forderte am 28. September die Rücknahme des Erlasses. In einem offenen Brief an Justizminister Christian Heinz (CDU) nannte sie ihn einen schwerwiegenden Eingriff in die Judikative und in die Meinungsfreiheit. Heinz wies den Vorwurf als Missverständnis zurück.

Das Ministerium konterte am 29. September: Die Darstellung der Vereinigung sei bewusst falsch und müsse korrigiert werden. NRV-Landessprecher Stephan Bittner erklärte am Folgetag, die Vereinigung sehe dafür keinen Anlass.

Vom offenen Brief zum Erlass

Der Aufruf war kein Nischenvorgang: Bis Anfang August 2026 kamen nach Angaben des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) 1.051 Unterschriften zusammen – 1.051 Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren.

Die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak nennt die Unterzeichnung eine Pflicht des Berufsstands, sich für die Menschenwürde einzusetzen und die AfD entschieden zu bekämpfen. Der offene Brief an Bundesregierung und Bundestag war am 20. Juli mit 525 Erstunterzeichnenden gestartet.

Öffentlich waren Namen von Unterzeichnern schon vorher: Die Wochenzeitung Junge Freiheit hatte im August Namen von 51 Richtern und 7 Staatsanwälten.

Wie es zum hessischen Erlass kam

  1. Januar 2025
    Erster Aufruf

    Der RAV fordert in einem offenen Brief an die Bundesregierung die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und bezeichnet die AfD als verfassungsfeindlich.

  2. 25. Juni 2026
    Gutachten zur Verfassungswidrigkeit

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlicht ein Gutachten, das die AfD als verfassungswidrig einordnet.

  3. 20. Juli 2026
    Neuer offener Brief

    Der RAV wendet sich mit 525 Erstunterzeichnenden an Bundesregierung und Bundestag.

  4. 3./4. August 2026
    Mehr als 1.000 Unterzeichner

    1.051 Juristinnen und Juristen haben unterschrieben; der Vorgang erhält bundesweite Aufmerksamkeit.

  5. 26. August 2026
    Hessischer Erlass

    Das Justizministerium schickt den Erlass an alle Gerichtsverwaltungen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

  6. 28. September 2026
    Offener Brief der NRV

    Die Richtervereinigung fordert die Rücknahme und spricht von einem Eingriff in die Judikative.

  7. 2. Oktober 2026
    Streit gilt als beigelegt

    Die NRV erhält ein sehr konziliantes Schreiben des Ministers.

Heinz nennt die Vorwürfe haltlos

Am 1. Oktober meldete sich Heinz gegenüber dem Hessischen Rundfunk selbst zu Wort. Er nannte die Vorwürfe haltlos und kündigte eine Antwort an die NRV an. Was er in dem Erlass sieht, beschreibt er so:

„Der Eindruck ist falsch, das Ministerium habe bei den Gerichtsverwaltungen disziplinarrechtliche Maßnahmen angeregt, weil Richter und Staatsanwälte ihre politische Meinung geäußert haben.“
Christian Heinz, Hessischer Justizminister (CDU)

Nach Darstellung des Ministeriums verstößt die außerdienstliche Unterschrift allein nicht gegen das Mäßigungsgebot. Das habe die Behörde nach eigenen Angaben bereits im August klargestellt.

Heinz warnt zugleich vor Folgen für einzelne Verfahren: Wenn etwa ein Mitglied einer kritisierten Partei einen Nachbarschaftsstreit führe, könne es schon zu einem Befangenheitsantrag kommen. Er betonte, alle Bürgerinnen und Bürger – auch Angehörige der Justiz – dürften und sollten sich politisch für die Demokratie einsetzen.

Sachsen: Unterschreiben ist Privatsache

Andere Bundesländer gingen mit demselben Vorgang anders um. In Sachsen beantwortete das Justizministerium eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dr. Volker Dringenberg zum Mäßigungsgebot der Unterzeichner mit dem Hinweis, Unterschreiben sei Privatsache – die sächsische Antwort zum Mäßigungsgebot. Auch die Justizministerien von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin äußerten sich zurückhaltend.

In Hessen hat die AfD-Landtagsfraktion den Vorgang zur Kleinen Anfrage gemacht. Sie will wissen, wie viele Unterzeichner das Land hat, an welchen Dienststellen sie arbeiten und wie viele Befangenheitsanträge bereits gestellt wurden. Auch die Grünen stellten eine Kleine Anfrage.

Die Grünen im Landtag halten die Prüfaufforderung für überflüssig. Ihre rechtspolitische Sprecherin Lara Klaes wirft Heinz vorauseilenden Gehorsam vor.

„Der hessische Justizminister hat anscheinend im vorauseilenden Gehorsam die Gerichtsverwaltungen in Hessen aufgefordert zu prüfen, ob es diesbezüglich Anlass für dienstrechtliche Maßnahmen geben könnte.“
Lara Klaes, rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Hessischen Landtag

Beigelegt – die Anfragen laufen weiter

Am 2. Oktober galt der Streit als beigelegt: Die NRV habe ein sehr konziliantes Schreiben des Ministers erhalten und sehe ihr Ziel erreicht – die Beilegung des Streits um den Erlass. Zudem kündigte die Vereinigung an, bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen aufmerksam zu bleiben.

Umfrage
Lädt

Offen bleibt, was in den Antworten des Ministeriums auf die Kleinen Anfragen steht. Der Deutsche Richterbund in Hessen sieht das Vorgehen gelassen; ob die Zahl der bereits gestellten Befangenheitsanträge neue Kritik trägt, entscheidet sich an dieser Auskunft.