EU-Komitee prüft Streichung der AfD-nahen Partei ESN
Ein sechsköpfiges EU-Gremium entscheidet mit über die Zukunft der AfD-nahen Europapartei ESN. Bei einer Streichung aus dem Register verliert sie rund zwei Millionen Euro Fördergeld – die Partei wirft dem Komitee Befangenheit vor und verlangt eine Prüfung der Grünen.
Rund zwei Millionen Euro EU-Fördergeld stehen auf dem Spiel: Seit dem 1. Oktober berät ein sechsköpfiges Komitee unabhängiger herausragender Persönlichkeiten darüber, ob die AfD-nahe Europapartei ESN aus dem EU-Parteienregister gestrichen wird. Fällt die Entscheidung gegen sie, verliert die von der AfD maßgeblich mitgegründete Partei ihren Status als europäische Partei – und ihre Finanzierung für 2026.
Auslöser ist ein rund 300-seitiges Schreiben, das APPF-Direktor Pascal Schonard im Mai an Parlament, Rat und Kommission übermittelt hat. Darin führt er Gerichtsurteile, Social-Media-Posts und Äußerungen von Mitgliedsparteien an, die Zweifel an der Werte-Treue der ESN begründen – darunter anti-migrations-, antisemitische und anti-LGBT-Rhetorik. Die Behörde APPF wacht über das Register der europäischen Parteien und Stiftungen.
Wer über die ESN entscheidet
Dem Gremium gehören sechs Personen an: die polnische Politikwissenschaftlerin Anna Pacześniak, Beirätin der Stiftung FEPS, die Bremer Richterin Pia Lange, der italienische Gastdozent Luca Pietro Vanoni, der Litauer Linas Kontrimas, der frühere Generalsekretär der EU-Kommission Alexander Italianer und die frühere EU-Kommissarin Martine Reicherts aus Luxemburg.
Nach POLITICOs Überblick über die sechs Ausschussmitglieder soll die EU-Kommission mit Italianer und Reicherts zwei frühere eigene Spitzenbeamte in das Gremium entsandt haben. Pacześniak verweist auf die Praxis ihrer Stiftung: FEPS lade Menschen ein, die die politische Lage kritisch analysieren – nicht nur solche, die sozialdemokratische Positionen teilen.
Vom Fraktionsausschluss zur Prüfung
Politisch entscheidend ist die überarbeitete EU-Verordnung über europäische politische Parteien und Stiftungen, die das Europaparlament im Oktober 2025 verabschiedet hat. Sie dehnt die Pflicht zur Wahrung der EU-Werte ausdrücklich auf die Mitgliedsparteien eines europäischen Parteienverbands aus. Unabhängig davon sorgt der FDP-Antrag zu Absprachen mit der AfD für Kritik.
Am 7. Juli 2026 forderte das Europäische Parlament in seiner Mitteilung zur Überprüfung der ESN-Partei mit 414 zu 224 Stimmen bei 18 Enthaltungen die APPF auf, das Prüfverfahren einzuleiten; der Rat unterstützte den Beschluss am 14. Juli. ESN-Parteipräsident Stanislaw Stoyanow hatte der Behörde schon im Mai mitgeteilt, seine Partei habe kein Mandat, in die Angelegenheiten ihrer Mitgliedsparteien einzugreifen.
Der Weg zum Prüfverfahren
Mai 2024
AfD fliegt aus der Fraktion Identität und Demokratie
Die AfD wird aus der rechten Fraktion Identität und Demokratie im Europaparlament ausgeschlossen.
Juli 2024
Gründung der ESN-Partei
Maßgeblich auf Initiative der AfD entstehen die Europapartei ESN und die gleichnamige Fraktion im Europaparlament.
Mai 2025
Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Das Verwaltungsgericht Köln untersagt die Einstufung vorläufig, stellt aber einen starken Verdacht auf Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung fest.
Oktober 2025
Neue EU-Verordnung dehnt die Wertepflicht aus
Das Europaparlament verabschiedet die überarbeitete Verordnung 2025/2445 über europäische politische Parteien und Stiftungen; sie verpflichtet auch die Mitgliedsparteien auf die EU-Werte.
Mai 2026
Schonard übermittelt 300-seitiges Schreiben
APPF-Direktor Pascal Schonard schickt Parlament, Rat und Kommission ein rund 300-seitiges Schreiben mit Zweifeln an der Werte-Treue der ESN.
Juli 2026
Parlament und Rat fordern die Prüfung
Am 7. Juli stimmt das Europaparlament für die Aufforderung an die APPF, das Prüfverfahren einzuleiten; am 14. Juli unterstützt der Rat die Entscheidung.
1. Oktober 2026
Das Komitee beginnt seine Beratungen
Das sechsköpfige Komitee unabhängiger herausragender Persönlichkeiten tritt erstmals zusammen und berät über die Streichung der ESN aus dem Parteienregister.
Sell wirft dem Gremium Befangenheit vor
Kritik kommt aus der Partei selbst. ESN-Gründungsvorsitzender und AfD-Mitglied Alexander Sell hält das Gremium für befangen: Es sei mit „eindeutig parteipolitisch gebundenen Personen“ besetzt. Seine Schlussfolgerung formuliert er als demokratischen Grundsatz:
„In einer echten Demokratie sollten Parteivertreter nicht in Entscheidungen über die Finanzierung ihrer politischen Rivalen einbezogen werden.“
Alexander Sell, Vizepräsident der ESN-Partei und AfD-Abgeordneter
Sell verlangt, die Europäische Grüne Partei nach denselben Maßstäben zu prüfen. Unter Verweis auf „jüngste Enthüllungen über Antisemitismus“ in der Partei erklärte er am 27. September, die Aufsichtsbehörden müssten dort genauso vorgehen wie im Fall der ESN; EU-Werte dürften nicht selektiv durchgesetzt werden. Die ESN-Fraktion im Europaparlament, deren Co-Vorsitzender der AfD-Abgeordnete René Aust ist, wertet das Prüfverfahren als Schande – es könne am Ende auf ein Verbot einer europäischen Partei hinauslaufen.
Zwei Millionen Euro und der erwartete Gang zum EuGH
Bei einer Streichung aus dem Register verliert die ESN ihren Status als europäische Partei und ihren Anspruch auf rund zwei Millionen Euro EU-Fördermittel für 2026. Die gleichnamige Fraktion mit 27 Abgeordneten im Europaparlament wäre davon nicht betroffen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund hält die Prüfung für richtig: Wer Hass schüre und Regeln verletze, dürfe dafür nicht auch noch mit Steuermitteln belohnt werden.
Beobachter erwarten, dass die ESN gegen einen Mittelentzug den Europäischen Gerichtshof anruft; ein solcher Rechtsstreit würde Jahre dauern. Nach Erhalt aller Unterlagen hat das Komitee zwei Monate Zeit für seine Stellungnahme. Erst danach entscheidet die APPF, ob sie die Partei tatsächlich aus dem Register nimmt – und ob sie den Gang nach Luxemburg riskiert.