Polizei schickt attackierten YouTuber weg – Angreifer darf bleiben
Bei der AfD-Kundgebung in Fürstenwalde wird ein YouTuber attackiert – die Polizei verweist ihn des Platzes, sein mutmaßlicher Angreifer darf bleiben. Nun prüft die Polizeidirektion Ost das Video und die Kritik an dem Einsatz.
Ein 23-jähriger YouTuber wird vor der AfD-Kundgebung in Fürstenwalde angegriffen und beleidigt – und muss anschließend den Platz verlassen. Sein mutmaßlicher Angreifer darf bleiben. Die Polizei begründet das mit fehlendem „konfrontativen Potenzial“. Der Fall beschäftigt jetzt die Polizeidirektion Ost in Brandenburg.
Am 3. Oktober 2026, dem Tag der Deutschen Einheit, begleitete die Polizei in der Stadt zwei Versammlungen: ein Fest für Vielfalt im Umfeld des Fürstenwalder Doms mit rund 500 Teilnehmern und die von der AfD angemeldete Kundgebung mit rund 1.500 Teilnehmern – laut dem rbb24-Bericht über die AfD-Kundgebung in Fürstenwalde. Die AfD-Landespartei nannte 3.500 Teilnehmer.
Teilnehmerzahlen der Versammlungen in Fürstenwalde
Angaben der Polizei und der AfD-Landespartei vom 3. Oktober 2026
Quelle: Polizei Brandenburg / AfD-Landespartei
Ab etwa 17:30 Uhr zogen rund 800 AfD-Anhänger mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke und dem brandenburgischen AfD-Landesvorsitzenden René Springer durch das Stadtgebiet.
Attackiert – und des Platzes verwiesen
Noch vor Beginn des Aufzugs wurde der YouTuber Hannes Kreschel nach Polizeiangaben körperlich angegriffen und beleidigt. Auslöser war laut Polizei, dass er einen Besucher gegen dessen Willen detailliert gefilmt hatte. Der Angriff reiht sich ein in die dokumentierten Übergriffe auf Medienschaffende bei AfD-Veranstaltungen.
Gegen eine 38-jährige Frau wird wegen Beleidigung mit Bezug zu den NS-Verbrechen ermittelt. Ihrem Begleiter wird vorgeworfen, zugeschlagen zu haben. Polizeikräfte in Zivil gingen dazwischen. Kreschel erhielt danach einen Platzverweis für den Platz, auf dem die AfD-Versammlung stattfand.
Der mutmaßliche Angreifer bekam keinen Platzverweis und durfte auf den Platz zurück – nach Angaben der Polizei war kein „konfrontatives Potenzial“ zu erwarten. Kreschel wandte sich anschließend mit einem Video an die Öffentlichkeit und direkt an die Beamten.
„Da frage ich mich wirklich, liebe Polizei Brandenburg, wie kann das sein?“
Hannes Kreschel, YouTuber
Höcke spricht von einer Wendestimmung
Björn Höcke sprach auf der Kundgebung von einer „Wendestimmung“ nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zweimal wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole.
Die Debatte über ein Verbot seiner Partei, für das nach dem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt die Demonstrationen für ein AfD-Verbotsverfahren auf die Straße brachten, ordnete Höcke als „Psychoterror“ ein: „Das, was im Augenblick gegen die AfD aufgefahren wird, ist durchaus in die Kategorie Psychoterror einzuordnen.“
„Wir wollen endlich wieder ein normales Volk sein.“
Björn Höcke, AfD-Landesvorsitzender Thüringen
René Springer, AfD-Landesvorsitzender in Brandenburg, nannte auf der Kundgebung ein Wahlziel: „44 Prozent reicht eben nicht. Lasst uns 2029 50 holen.“
Zweiter Angriff, eine Gegenanzeige
Während des Aufzugs wurde ein zweiter YouTuber körperlich attackiert. Der 24-Jährige wurde nach Polizeiangaben angegriffen. Der Beschuldigte erstattete eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung.
Die Polizei bestätigte die Ermittlungen am 4. Oktober, wie der taz-Bericht über die Angriffe auf die YouTuber zeigt. Ein Sprecher der Polizeidirektion Ost kündigte an, das von Kreschel veröffentlichte Video werde im Ermittlungsverfahren geprüft.
Zugleich machte der Sprecher deutlich, dass Beschwerden über das Vorgehen der Beamten Konsequenzen haben: „Wenn Kritik an der polizeilichen Arbeit geäußert wird, wird das zu einer internen Prüfung führen.“
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Was die interne Prüfung klären soll
Offen ist, wann die Prüfung Ergebnisse liefert. Sie soll klären, wie es zu der Entscheidung kam, den attackierten YouTuber des Platzes zu verweisen, während sein mutmaßlicher Angreifer auf dem Platz bleiben durfte.
Auch die Ermittlungen laufen weiter. Gegen die 38-jährige Frau läuft ein Verfahren wegen Beleidigung mit Bezug zu den NS-Verbrechen, ihrem Begleiter wird ein Schlag vorgeworfen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Für die Betroffenen bleiben Fragen offen: ob der Begleiter der 38-Jährigen und der Beschuldigte im Fall des zweiten YouTubers angeklagt werden, ob die Kritik an dem Einsatz personelle Folgen hat – und wie die Polizei künftig mit Angriffen auf Journalisten und YouTuber bei AfD-Veranstaltungen umgeht.