Fünf Prozent extra stehen auf der Rechnung, sobald Gäste in einem Café im Bezirk Spittal an der Drau mit Karte zahlen. Der Aufschlag wird nicht angeboten, sondern automatisch gebucht: als Trinkgeld, das der Gast nie ausdrücklich gegeben hat.
Der Aushang, der die Pauschale ankündigt, hängt mehrsprachig im Lokal. Der erste Bericht über den Aushang im Café erschien am 8. Oktober bei 5min.at, danach griffen Redaktionen in ganz Österreich und in Deutschland den Fall auf.
Nur am bedienten Tisch
Der Betreiber wehrt sich gegen den Eindruck, an der Bar werde jetzt jeder Kaffee teurer. Die Pauschale gelte ausschließlich bei bedientem Tischservice, sagte er, nicht beim reinen Thekenverkauf. Ein Terminal, an dem Gäste selbst einen Trinkgeldbetrag wählen könnten, habe das Café nicht.
Seine Begründung hängt an einer Lücke im Alltag: Wer am Tisch sitzt und mit Karte zahlt, tippt selten auf dem Gerät herum. Genau dieses Vergessen soll der Aufschlag auffangen.
„Unsere Servicekräfte leben ja vom Trinkgeld.“
Der Satz erklärt, warum das Café den Aufschlag überhaupt eingeführt hat – und zeigt die Grenze des Arguments. Er sagt nichts über die Höhe, nichts über Gäste, die zufrieden sind, und nichts über jene, die weniger geben wollen.
Steuerlich wird es heikel
Die Konstruktion hat einen rechtlichen Haken. Legt der Betrieb die Höhe des Trinkgelds selbst fest, fehlt die Freiwilligkeit. Das Bundesfinanzgericht hat diesen Maßstab angelegt: Dann ist der Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, kein steuerfreies Trinkgeld.
Dazu kommt Zahlungsdienstrecht. Paragraf 56 Zahlungsdienstegesetz 2018 verbietet Entgelte für ein bestimmtes Zahlungsinstrument – ein Aufschlag, der nur bei Karte anfällt, trifft genau das. Die Österreichische Bäcker- und Konditorzeitung ordnete den Fall am 17. Oktober auch preisauszeichnungsrechtlich ein.
Und der Gesetzgeber treibt die Karte in die andere Richtung: Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte für eine Kartenzahlungs-Pflicht für Handel und Gastronomie vorgelegt. Je mehr Zahlungen über Terminal laufen, desto häufiger stellt sich die Frage, wer das Trinkgeld festlegt.
Wirtesprecher Sternad widerspricht
Rückendeckung bekommt der Betreiber von seiner Standesvertretung nicht. Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten, nennt die Praxis für das Bundesland ungewöhnlich. Seine Begründung ist ein Satz.
„Trinkgeld ist per Definition freiwillig.“
Damit stellt sich der oberste Branchenvertreter Kärntens gegen das Geschäftsmodell des Cafés, ohne das Haus anzugreifen: Sternad bestreitet nicht das Motiv, sondern die Methode. Ein Betrag, den die Kassa festsetzt, ist für ihn kein Trinkgeld mehr – der Betreiber verteidigt seine Regel ohne die Unterstützung seiner eigenen Fachgruppe.
83 Prozent lehnen die Pauschale ab
Auch beim Publikum kommt die Regel schlecht an. In einer Leserumfrage der Kleinen Zeitung sprachen sich 83 Prozent der Teilnehmer gegen den automatischen Aufschlag aus; die Auswertung der Leserumfrage zum Aufschlag erschien am 15. Oktober.
Ablehnung der automatischen Trinkgeldpauschale
Anteil der Teilnehmer einer Leserumfrage, die den Aufschlag ablehnen
Der Fall hat inzwischen deutsche Redaktionen erreicht: t-online.de berichtete am 17. Oktober über den Unmut der Gäste, watson.de am 19. Oktober unter dem Titel „Unverschämt!“, der stern griff das Thema am 20. Oktober als „Trinkgeld-Pflicht bei Kartenzahlung“ auf.
Der Betreiber kündigt das Ende an
Der Betreiber selbst hält die Pauschale inzwischen für verzichtbar. „Wie ich mir die aktuelle Tendenz anschaue, dann ist es schon so, dass die Leute bei Kartenzahlung selbst aufrunden“, sagte er. Vor allem jüngere Gäste gäben von sich aus mehr – dann brauche es die Regel nicht mehr. Er stellte in Aussicht, sie wieder abzuschaffen.
Wann der Aushang verschwindet, ist offen. Der Betreiber hat angekündigt, die Pauschale abzuschaffen, nannte aber keinen Termin. Ungeklärt ist außerdem, ob eine automatisch festgesetzte Pauschale vor österreichischen Gerichten überhaupt hält.
