Klingbeil plant Kartenzahlungs-Pflicht für Handel und Gastronomie
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Zahlungsverkehr

Klingbeil plant Kartenzahlungs-Pflicht für Handel und Gastronomie

Wer mit Karte zahlen will, soll das künftig überall können: Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte vorgelegt, die Geschäfte, Restaurants und Dienstleister zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit verpflichten sollen. Der Handel kritisiert Bürokratie und Kosten – Verbraucherschützer begrüßen die Wahlfreiheit.

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Wer heute mit Karte zahlen will, steht in manchen Läden vor einem „Cash only“-Schild – das soll Geschichte werden. Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte vorgelegt, nach denen Geschäfte, Restaurants und Dienstleister künftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bargeld bleibt erlaubt, aber nicht mehr die einzige Option. Der Handel wehrt sich.

Die Eckpunkte werden derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf das Papier. Darin heißt es laut der Berichterstattung über die geplante Bezahlpflicht wörtlich: „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten.“

Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe gelten – und nur für Unternehmen. Umsatzgrenzen oder Mindestbeträge sind nicht vorgesehen: Auch der Kaffee oder der Schokoriegel soll bargeldlos bezahlbar sein, zusätzliche Gebühren für Kunden soll es nicht geben. Welches Verfahren ein Betrieb anbietet, bleibt ihm überlassen; mindestens ein europäisches Verfahren muss akzeptiert werden.

Wie es zu dem Plan kam

Die Pläne setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Vorangegangen war eine Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Hamburg: Sie brachten einen Entschließungsantrag zum Steueränderungsgesetz 2025 durch, der digitalen Zahlungsverkehr in Geschäften und Gastronomie verpflichtend machen sollte. Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne) verwies auf einen „gerechten Steuervollzug“.

Begründet wird der Vorstoß mit dem Kampf gegen Finanzkriminalität: Digitale Zahlungen werden dokumentiert und sind damit nachvollziehbarer – das erschwert Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Hinzu kommt ein Ärgernis aus Sicht der Kundschaft: In kleineren Geschäften wird Kartenzahlung oft verweigert oder erst ab einem bestimmten Betrag akzeptiert.

Vom Bundesratsantrag zum Eckpunktepapier

  1. Juni 2025
    Bundesbank fragt Verbraucher

    In einer Erhebung unter 4.048 Personen gibt mehr als die Hälfte an, zuletzt nicht bargeldlos bezahlen zu können, obwohl sie wollten.

  2. Oktober 2025
    Bundesrat stimmt zu

    Auf Initiative von Niedersachsen und Hamburg verabschiedet der Bundesrat einen Entschließungsantrag für eine verpflichtende digitale Zahlungsoption.

  3. 11. September 2026
    Klingbeil legt Eckpunkte vor

    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil präsentiert das Papier; die Abstimmung mit den anderen Ministerien läuft noch.

  4. noch 2026
    Gesetzentwurf geplant

    Der Entwurf soll ins Kabinett und anschließend ins Gesetzgebungsverfahren.

  5. 2027
    Umsetzung geplant

    Dann sollen die neuen Regeln greifen.

Handel und Gastronomie rechnen mit Kosten

Im Einzelhandel stoßen die Pläne auf Kritik. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) nennt gesetzliche Vorgaben „völlig unnötig“, sie schafften „nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten“. Eine einzelne Akzeptanz heiße, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden müsse – sonst entstünden komplizierte Kundengespräche, die Zeit und Geld kosteten.

Aus dem Gastgewerbe kommt grundsätzliche Zustimmung, aber Sorge um die Kosten. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte, digitale Zahlungsmöglichkeiten seien längst Standard, „Kunden setzen sie voraus“; mehr als 90 Prozent der Betriebe böten bargeldloses Bezahlen an. Weil sich Transaktionsgebühren prozentual am Zahlungsbetrag bemessen, bräuchten vor allem kleine und mittlere Betriebe Übergangsregelungen.

Wie stark die Gebühren wirken, zeigt eine Studie der Bundesbank: Eine Girocard-Zahlung kostet einen kleinen Händler im Schnitt 1,33 Euro, bei großen Händlern 29 Cent. Kreditkarten kosten rund einen Euro pro Transaktion oder 2,4 Prozent des Umsatzes, eine Barzahlung dagegen durchschnittlich 43 Cent. Der HDE fordert deshalb, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu dürfen.

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So bezahlen die Deutschen schon heute

Beim Umsatz hat die Karte das Bargeld längst überholt. Nach Erhebungen des EHI entfielen im vergangenen Jahr 65,1 Prozent des Umsatzes im deutschen Einzelhandel auf Kartenzahlungen und 32,3 Prozent auf Barzahlungen. Bei der Zahl der Transaktionen lag Bargeld mit 50,5 Prozent noch knapp vor der Karte (48,1 Prozent) – der Abstand schrumpft seit Jahren, auch weil häufiger mit Smartphone oder Smartwatch gezahlt wird.

Worauf der Umsatz im Einzelhandel entfällt

Zahlungsarten nach Umsatzanteil im deutschen Einzelhandel 2025

Quelle: EHI

Die Bundesbank kommt für 2025 zu ähnlichen Befunden: 55 Prozent der Transaktionen wurden bargeldlos abgewickelt, 45 Prozent bar. Auf Debitkarten entfielen 26 Prozent, auf mobiles Bezahlen 10 Prozent. Bargeld nutzen vor allem ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigem Einkommen oder wenig digitaler Erfahrung.

Mehr als jeder zweite Befragte (51 Prozent) konnte einer Umfrage der Bundesbank zur Annahmepflicht bargeldlosen Bezahlens unter 4.048 Personen zufolge zuletzt vor Ort nicht bargeldlos bezahlen, obwohl er es wollte. Knapp drei Viertel (32 Prozent stark, 41 Prozent eher) befürworten eine generelle Annahmepflicht für unbare Zahlungsmittel; 17 Prozent lehnen sie eher ab, 8 Prozent strikt.

Verbraucherschützer stützen den Vorstoß

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Pläne. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen selbst bestimmen, ob sie mit Karte, Smartphone oder Bargeld bezahlen“, sagte Vorständin Ramona Pop. Akzeptanzpflichten für Händler und Gastronomie stärkten diese Wahlfreiheit.

Unterstützung kommt auch aus der Handelsforschung. Kai Hudetz vom IFH Köln verweist darauf, dass sich während der Pandemie ein Großteil der Bevölkerung an bargeldlose Bezahlung gewöhnt habe; zugleich sei Bargeld vor allem bei älteren Menschen weiter bevorzugtes Zahlungsmittel.

Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn.
Kai Hudetz, Handelsforschungsinstitut IFH Köln

Einer YouGov-Studie zufolge wünschen sich 62 Prozent der Verbraucher, auch in Restaurants bargeldlos zahlen zu können; in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen halten 71 Prozent digitale Zahlungsmöglichkeiten für besonders wichtig.

Ausnahmen und der Zeitplan bis 2027

Für nichtkommerzielle Organisationen soll es Ausnahmen geben: Amateur-Sportvereine, Wohltätigkeitsverbände, Dorffeste und Flohmärkte dürften weiterhin nur Bargeld annehmen. Ob zusätzlich Härtefallregelungen nötig sind, will das Ministerium noch prüfen.

Für Klingbeil ist es nicht das erste Vorhaben in Verbraucherfragen. Bei der Zuckersteuer stoppte er zuletzt die Besteuerung von Zero-Getränken, obwohl sich 55 Prozent der Deutschen für eine Zuckersteuer aussprechen.

Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr ins Kabinett und danach ins Gesetzgebungsverfahren; umgesetzt werden sollen die neuen Regeln 2027. Bis dahin kann sich noch viel ändern. Ein Detail aus einem Bericht ist bislang nicht bestätigt: Demnach müssten auch Betriebe Bargeld annehmen, die bisher ausschließlich Kartenzahlung anbieten. Eine eigene Äußerung Klingbeils zu den Eckpunkten liegt bislang nicht vor.