AfD-Landeschef Schledde wegen 44.630 Euro Spenden angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Hannover legt Ansgar Schledde 113 Fälle und 44.630 Euro zur Last. Der AfD-Landeschef weist die Vorwürfe zurück und wertet die Anklage als Manöver vor den Kommunalwahlen. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet die Große Strafkammer.
44.630 Euro in 113 Fällen – diese Summe legt die Staatsanwaltschaft Hannover Ansgar Schledde zur Last. Der AfD-Landeschef in Niedersachsen soll als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte Spenden vereinnahmt haben, die in den Rechenschaftsberichten der Partei so nicht erscheinen.
Die Anklage wurde am 6. Oktober 2026 erhoben und am 21. Oktober öffentlich bekannt, wie der Spiegel über die Anklageerhebung berichtet. Der heute 49-Jährige führt seit 2024 den AfD-Landesverband und ist stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag.
Der Anklagezeitraum reicht vom 16. Dezember 2020 bis zum 5. Juli 2022. Am 23. November 2022 ging der Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD an die Präsidentin des Bundestags – laut Anklage mit unrichtigen Angaben zur Höhe der vom Landesverband Niedersachsen vereinnahmten Spenden.
Schledde weist die Vorwürfe zurück
Schledde bestreitet die Vorwürfe vollständig. Die Anklage sei „nicht überraschend“, sagte er am 21. Oktober; er sehe dem Verfahren „mit der gebotenen Gelassenheit“ entgegen. Damit reagiert er auf ein Verfahren, das er selbst schon Wochen vorher hatte kommen sehen.
„Ich sehe dem Verfahren mit der gebotenen Gelassenheit entgegen. Die gegen mich erhobenen Vorwürfe weise ich in Gänze und entschieden zurück.“
Der Landtag hatte seine Immunität am 9. September 2026 einstimmig aufgehoben, wie die NDR-Meldung zur Aufhebung der Immunität zeigt. Erst danach konnte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Damals sprach Schledde von einem „mehr als durchschaubaren Manöver“ wenige Tage vor den Kommunalwahlen in Niedersachsen, kündigte die Anklage an und erklärte, er weise die Vorwürfe insgesamt entschieden zurück.
Ermittlungen seit April 2024
Die Ermittlungen sind nicht neu. Im April 2024 durchsuchten Ermittler die Geschäftsräume des AfD-Landesverbands in Hannover; die Staatsanwaltschaft sprach damals von einem Anfangsverdacht.
Im März und April 2026 weitete sie die Ermittlungen aus: Es geht nun auch um den Verdacht der Untreue und einen weiteren möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Einbezogen sind mehrere Bundes- und Landtagsabgeordnete. Wie strittig die Finanzregeln der Partei sind, zeigt der Streit in Sachsen-Anhalt, wo Staatsrechtler die Landtagswahl für anfechtbar halten.
Von den Spenden zur Anklage
16. Dezember 2020
Beginn des Anklagezeitraums
Schledde soll als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ems-Vechte Spenden vereinnahmt haben.
5. Juli 2022
Ende des Anklagezeitraums
Insgesamt 113 Fälle und 44.630 Euro rechnet die Staatsanwaltschaft Schledde zu.
23. November 2022
Rechenschaftsbericht beim Bundestag
Laut Anklage enthält der Bericht der Bundes-AfD unrichtige Angaben zur Höhe der Spenden aus Niedersachsen.
April 2024
Durchsuchung in Hannover
Ermittler durchsuchen die Geschäftsräume des AfD-Landesverbands, die Staatsanwaltschaft nennt einen Anfangsverdacht.
März/April 2026
Ausweitung der Ermittlungen
Neu hinzu kommen der Verdacht der Untreue und ein weiterer möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz.
9. September 2026
Landtag hebt Immunität auf
Der Landtag stimmt einstimmig zu, Schledde kündigt die Anklage an.
6. Oktober 2026
Anklage erhoben, zwei Wochen später bekannt
Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage und gibt sie am 21. Oktober öffentlich bekannt.
Kritik von den Grünen
Aus dem Landtag kommt Widerspruch. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Bajus, sieht in Schleddes Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden ein grundsätzliches Problem.
„Das Verhalten von Ansgar Schledde zeigt sein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und zu den Spielregeln der Demokratie.“
Volker Bajus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag
Schledde hält dagegen, es werde sich vor Gericht zeigen, dass die Vorwürfe nicht tragen. Dass ein Verfahren gegen einen AfD-Politiker nicht zwingend mit einer Verurteilung endet, zeigt der Blick nach Thüringen: Nach der Aufhebung der Immunität wurde Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt.
Die Große Strafkammer entscheidet
Ob Schledde vor Gericht kommt, ist offen. Die Große Strafkammer beim Landgericht Hannover muss über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Bis dahin gilt für den AfD-Landeschef die Unschuldsvermutung.
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Offen ist auch, wann die Kammer entscheidet – und ob Schledde im Fall einer Hauptverhandlung seine Ämter ruhen lässt. Sicher ist bislang nur: Der Landesverband Niedersachsen wird von einem Mann geführt, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.