Der Verfassungsschutz will die Kontakte von Elif Eralp und Ferat Koçak zu Extremisten und Terrorgruppen prüfen, darunter zu einem Verein, den die Behörden der PKK zurechnen. Eine Beobachtung der Berliner Linken insgesamt ist etwas anderes – und dafür liegen die Hürden deutlich höher.
Am 26. Oktober hat WELT einen Beitrag veröffentlicht, in dem der frühere brandenburgische Verfassungsschutzchef Jörg Müller die hohen Hürden einer Verfassungsschutz-Beobachtung der Berliner Linken erläutert. Autoren sind Philipp Woldin und Jan Alexander Casper, auf dem Aufmacherbild ist Spitzenkandidatin Elif Eralp zu sehen.
Müller kennt die Praxis: Von 2020 bis 2025 leitete er den Brandenburger Landesverfassungsschutz und stufte die dortige AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Innenministerin Katrin Lange (SPD) entließ ihn im Juni 2025; nach Zweifeln an ihrer Darstellung trat sie selbst zurück.
Drei Stufen bis zur Beobachtung
Für eine Beobachtung müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Bei Abgeordneten gelten besonders hohe Hürden, und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein – sie greift in die Rechte der Betroffenen ein.
Die Behörden unterscheiden drei Stufen: Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistisch. Ab dem Verdachtsfall wird eine Organisation Beobachtungsobjekt, dann dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Länder handhaben die Einstufung teils unterschiedlich.
Von der Entlassung Müllers bis zur Debatte um die Berliner Linke
- Juni 2025Brandenburgs Innenministerin entlässt Müller
Katrin Lange (SPD) entlässt Verfassungsschutzchef Jörg Müller, weil sie nach eigener Darstellung erst Wochen später von der Hochstufung der AfD erfuhr. Nach Zweifeln an ihrer Darstellung tritt sie zurück.
- 1. Juli 2026F.A.Z. fordert verstärkte Beobachtung
Die F.A.Z. veröffentlicht den Kommentar „Der Verfassungsschutz sollte die Linke verstärkt beobachten“ mit Verweis auf den Bundes-Verfassungsschutzbericht 2025.
- 20. September 2026Die Linke gewinnt die Berliner Wahl
Die Linke wird mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Am Wahlabend erscheint Clan-Chef Issa Remmo auf der Wahlparty des Bezirksverbands Neukölln.
- 23. September 2026Bundestag debattiert über die Linke
Auf AfD-Antrag befasst sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit den Vorwürfen. Der Innenausschuss berät am selben Tag.
- 5. Oktober 2026Selen kündigt genaue Prüfung an
Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen sagt bei einer Anhörung im Bundestag, man müsse sich „bestimmte lokale Kennverhältnisse sehr genau anschauen“.
- 23. Oktober 2026Israel-Freunde fordern Abkehr
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert unter dem Motto „Bis hierher und nicht weiter“ eine Abkehr von der Berliner Linkspartei.
- 26. Oktober 2026WELT veröffentlicht Müllers Einordnung
Der Beitrag von Philipp Woldin und Jan Alexander Casper erscheint um 15:21 Uhr und erläutert die Voraussetzungen einer Beobachtung.
Ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen, und nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Die Beobachtung ist davon rechtlich getrennt – politisch aber ein schwerer Vorwurf, weil sie eine Partei in die Nähe extremistischer Bestrebungen rückt.
Der Auslöser ist der Wahlabend in Neukölln
Auslöser der Debatte ist der 20. September. Die Linke holte bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 25,7 Prozent und wurde stärkste Kraft. Am Wahlabend erschien Issa Remmo, der als Kopf des Remmo-Clans gilt, auf der Wahlparty des Bezirksverbands Neukölln.
Kurz darauf räumte der Bundestagsabgeordnete Ferat Koçak Kontakte zum Remmo-Clan ein und ließ seine Parlamentsfunktionen ruhen. Am 23. September befasste sich der Bundestag auf AfD-Antrag mit den Vorwürfen, wie die Aktuelle Stunde des Bundestags zur Berliner Linken zeigt.
„ob zumindest die Berliner Linkspartei wieder Anlass gibt, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden“
Gysi wirft den Kritikern Missbrauch vor
In der Aktuellen Stunde wehrte sich die Linke gegen die Vorwürfe. Der Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi drehte den Angriff gegen die Kritiker seiner Partei.
„Hören Sie auf, den Antisemitismus zu missbrauchen, um gegen die Linke zu hetzen.“
Die Partei hat Erfahrung mit dem Instrument: Die PDS war selbst Beobachtungsobjekt, wegen „tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Im Bundes-Verfassungsschutzbericht für 2025 wird die Linke nur wegen trotzkistischer Unterwanderungsversuche erwähnt.
Von der Union bis zum Zentralrat der Juden reicht die Ablehnung. Dessen Präsident Josef Schuster forderte am 26. Oktober im F.A.Z.-Interview die Beobachtung des Berliner Landesverbands und sagte: „Ich nehme ihr die Abkehr vom Antisemitismus nicht ab.“ Schusters Zweifel an der Abkehr vom Antisemitismus werden im Interview deutlich.
Die Linke will die Behörde abschaffen
Die Berliner Linke fordert in ihrem Wahlprogramm die Auflösung des Berliner Verfassungsschutzes. Sicherheitspolitiker warnen deshalb vor einem Linke-Zugriff auf die Behörde, sollte die Partei den Innensenator stellen – Berliner Polizisten wollen bei Linke-Regierung Daten zurückhalten.
Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (CDU), sagt: „Extremisten haben in der Nähe sensibler Informationen nichts zu suchen.“ Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte, sollte die Linke Zugriff auf den Landesverfassungsschutz bekommen, „müsste man entsprechend reagieren“.
Was der Verfassungsschutz jetzt prüft
Bundesverfassungsschutzpräsident Sinan Selen sagte am 5. Oktober bei einer Anhörung im Bundestag, man müsse sich „bestimmte lokale Kennverhältnisse sehr genau anschauen“. Geprüft werden Kontakte Eralps und Koçaks zu Extremisten und Terrorgruppen – mögliche PKK-Kontakte im Umfeld der Linken.
Am 23. Oktober forderte die Deutsch-Israelische Gesellschaft unter dem Motto „Bis hierher und nicht weiter“ eine Abkehr von der Berliner Linkspartei. Ihr Präsident Volker Beck sagte, wer von der Diktatur des Proletariats träume, gehöre vom Verfassungsschutz beobachtet.
Offen ist, ob die Behörde den Landesverband als Ganzes als Verdachtsfall führt oder nur einzelne Personen prüft. Die Berliner Linke will den Verfassungsschutz ohnehin abschaffen – sollte sie den Innensenator stellen, müsste sie die Behörde führen, über deren Beobachtung gerade gestritten wird.
