AfD und BSW in Sachsen-Anhalt wollen Medienstaatsvertrag stoppen
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Rundfunkrecht

AfD und BSW in Sachsen-Anhalt wollen Medienstaatsvertrag stoppen

Eine Mindestquote von 20 Prozent soll öffentlich-rechtliche und „vielfaltsrelevante“ Inhalte in sozialen Netzwerken bevorzugen. AfD und BSW im Landtag von Sachsen-Anhalt verweigern die Zustimmung – ein einziges Nein kann das Projekt der Länder kippen.

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Ein einziges Nein reicht, und Sachsen-Anhalt könnte eine bundesweite Quote für öffentlich-rechtliche Inhalte in sozialen Netzwerken stoppen. AfD und BSW im Landtag von Sachsen-Anhalt haben am 27. Oktober 2026 erklärt, dem Digitalen Medien-Staatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen.

Der Vertrag soll Plattformbetreiber dazu bringen, einen festen Anteil ihrer Ausspielung für „vielfaltsrelevante“ Angebote zu reservieren. Über die Einstufung entscheiden die 14 Landesmedienanstalten. Stellungnahmen zum Entwurf sind noch bis zum 13. November 2026 möglich.

Umstritten ist vor allem die geplante 20-Prozent-Quote für öffentlich-rechtliche Inhalte, die Ende September 2026 in einem Änderungsvorschlag auftauchte. Mindestens jeder fünfte ausgespielte Beitrag soll danach aus dem bevorzugten Kreis kommen.

Der Vorwurf der Zensur

BSW-Fraktionsvize Claudia Wittig nennt die Pläne eine „schleichende Zensur“ und die Medienpolitik der Länder „zutiefst paternalistisch“. Der Vorwurf zielt auf eine Quote, über deren Einstufung nicht der Markt entscheidet, sondern die 14 Landesmedienanstalten.

Landtagspräsident Tobias Rausch (AfD) legte sich am selben Tag fest: Seine Fraktion werde gegen den Vertrag stimmen, falls sich die Quote als „getarnte Förderungsmaßnahme zur Verbreitung öffentlich-rechtlicher Inhalte“ erweise.

„getarnte Förderungsmaßnahme zur Verbreitung öffentlich-rechtlicher Inhalte“
Tobias Rausch, Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt (AfD)

Rausch verdankt seinen Posten einer Absprache im Landtag: Das BSW verhalf der AfD zum Landtagspräsidenten. Jetzt stellen sich beide Fraktionen gemeinsam gegen das Medienprojekt der Länder.

Wie die Quote entstand

Die Vorgeschichte reicht bis 2020 zurück. Damals verankerten die Länder im Medienstaatsvertrag „anerkannte journalistische Grundsätze“ – und die Kontrolle darüber bei den 14 Landesmedienanstalten.

Im August 2024 verlangte die Medienanstalt Nordrhein-Westfalens Änderungen an Artikeln des Online-Magazins „Multipolar“ zur Corona-Politik. Bundesweit ergingen mindestens 94 entsprechende Hinweisschreiben der Landesmedienanstalten.

Im Mai 2026 wurden die Pläne für eine bevorzugte Ausspielung „vielfaltsrelevanter“ Angebote bekannt. NRW und Bayern forderten in einem Positionspapier ein „nachvollziehbares und messbares“ Konzept der Plattformen gegen „desinformierende, polarisierende oder lediglich aufmerksamkeitsstarke Inhalte“.

Von der Grundsatzkontrolle zur Plattformquote

  1. 2020
    Kontrolle im Medienstaatsvertrag

    Die Länder verankern „anerkannte journalistische Grundsätze“ und ihre Kontrolle durch die 14 Landesmedienanstalten.

  2. August 2024
    Änderungsverlangen an „Multipolar“

    Die Medienanstalt NRW verlangt Änderungen an Artikeln zur Corona-Politik; bundesweit ergehen mindestens 94 Hinweisschreiben.

  3. Mai 2026
    Pläne für bevorzugte Ausspielung

    NRW und Bayern fordern ein „nachvollziehbares und messbares“ Konzept der Plattformen.

  4. 16. September 2026
    Rundfunkkommission berät

    Die Rundfunkkommission der Länder berät den zweiten Vertragsteil mit der Quotenregelung.

  5. 28. September 2026
    20-Prozent-Quote im Entwurf

    Der zweite Teil wird öffentlich diskutiert; ein Änderungsvorschlag nennt eine Mindestquote von 20 Prozent.

  6. 27. Oktober 2026
    AfD und BSW sagen Nein

    Beide Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnen den Vertrag in seiner jetzigen Form ab.

  7. 13. November 2026
    Frist für Stellungnahmen

    Bis dahin können Stellungnahmen zum Entwurf des zweiten Vertragsteils eingehen.

Widerstand aus der Medienbranche

Kritik kommt auch von den Verbänden der privaten Anbieter. BDZV, MVFP und DJV lehnen den Entwurf ab und fürchten eine staatlich gesteuerte Reichweitenvergabe. Private Anbieter gerieten dadurch gegenüber ARD und ZDF ins Hintertreffen, lautet ihr Einwand.

Der Vertrag ist zweigeteilt. Teil eins – EU-Vorgaben, KI-Regeln und KI-Recherchebefugnisse der Medienanstalten – wurde im Juni 2026 in einen Gesetzestext überführt. Teil zwei mit der Quotenregelung beriet die Rundfunkkommission der Länder am 16. September 2026.

In Sachsen-Anhalt ist das Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin belastet: Die AfD will den MDR-Staatsvertrag kündigen und den Sender aus dem Land verdrängen, sobald sie regiert.

Ein Nein aus 16 Landtagen genügt

Für das Inkrafttreten müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen. Ein einziges Nein genügt, um das Vorhaben zu stoppen – Sachsen-Anhalt könnte die Neuregelung zu Fall bringen.

Noch ist der Text nicht final. Bis zum 13. November 2026 können Stellungnahmen zum zweiten Vertragsteil eingehen. Danach müssen sich die Landesregierungen auf eine Fassung einigen und sie durch alle 16 Landtage bringen.

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Ob die 20-Prozent-Quote je einen Plattformbetreiber erreicht, entscheidet sich damit nicht bei den Landesmedienanstalten, sondern in 16 Landesparlamenten – und womöglich an einem einzigen Nein in Magdeburg. Rausch hat für die AfD bereits angekündigt, im Zweifel mit Nein zu stimmen.